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Rejected Ungewissenhaftes Arbeiten | Organisationsverwaltung | 142220

Rejected
Status
Not open for further replies.
Your ID
142220
Players nickname
Simon_Kellerman
Administrators nickname
Organisationsverwaltung
Date
Jul 22, 2025
Time
0:00
Proofs
/

Simon Kellerman

Selbsternannter Gesetzes Gott
Player
Joined
Mar 14, 2023
Messages
430
Sehr geehrte Chief Administration,

Zunächst möchte ich mich für die lange Beschwerde entschuldigen und klarstellen, dass ich mit keinem der betroffenen Administratoren ein persönliches Problem habe. Leider laufen aktuell viele Sachen bezüglich des legislativen Prozesses falsch:

  1. Bearbeitungszeiten

Sofern ein Gesetz durch das legislative Organ (Parlament) genehmigt wurde, muss es darauf geprüft werden, ob es gegen das Regelwerk verstößt (Leg. Orga 1.20). Diese Prüfung hat bei früheren Organisationsverwaltungen wie Roberto Fire lediglich 10-20 Minuten gedauert und bei Harald Sachse 1-3 Tage maximal. Aktuell dauert dieser Prozess massiv länger:


Vor Allem bei Gesetzesänderungen wie hier: Discord - Group Chat That’s All Fun & Games in der einfach nur ein Komma eingefügt wurde, frage ich mich sehr wie man dafür 10 Tage brauchen kann. Die Problematik dahinter ist, dass wenn Gesetzeslücken entdeckt und durch das Parlament geschlossen werden, in der Zeit der Prüfung weiterhin ausgenutzt werden können. Beispielsweise sind durch die lange Bearbeitungszeit des o.g Gesetzes verheerende Folgen für die IC Korruption Verfolgung entstanden, da für diesen Zeitraum eine beschuldigte Person die 2-3 Fache Strafe bekommen hat, als die sie hätte eigentlich bekommen sollen.

Entsprechend einer Abstimmung vom 30.06.2025 nach der die FIB Leaderin einstimmig zum 3. Director of NI gewählt wurde, ist bis heute (22.07) Frau Kane immer noch kein Director of NI. ( Nominierung zum Director of NI )


  1. Ablehnung von Gesetzen

Aktuell werden gewisse Gesetze willkürlich und ohne ersichtlichen Grund, selbst nach ausdrücklicher Nachfrage, abgelehnt.

Beispiele:

A)

§10 Abs. 8 c StPO In diesem Fall sollte §10 Abs. 8 c StPO gestrichen werden. Aktuell muss ein Anwalt bei der Anfechtung eines Haftbefehls auf 15 Minuten genau angeben, wann der Haftbefehl hätte vollstreckt werden sollen. Nachdem der Anwalt keine Chance hat, in Erfahrung zu bringen wann der Haftbefehl hätte vollstreckt werden sollen, ist er auf die Aussage seines Mandanten angewiesen. Vor allem bei neuen Spielern tritt es auf, dass sie aufgrund der Nervosität nicht auf die Uhr schauen und dadurch jegliche Rechtsverteidigung verspielen. Zudem braucht die Justiz diese Information nicht einmal, weil die FIBCO der Justiz immer diese Uhrzeit schickt. Aufgrund dessen wurde am 29.03.2025 ein fast gleiches Gesetz (§10 Abs. III JbeitrG ) mit Genehmigung des Head of State gestrichen. Das oben genannte Gesetz, was GENAU das gleiche aussagt, wurde jedoch verboten zu streichen. Hier nochmal der genaue Wortlaut:

Gestrichenes Gesetz: [...] Abweichend davon sind Revisionsverfahren gegen Haftbefehle, dort muss das Datum und Uhrzeit mit einer maximalen Abweichung von ± 15 Minuten zur vollendeten Verlesung bei Falleröffnung vorliegen.

Nicht gestrichenes Gesetz: Es muss im Antrag enthalten sein, wann das Urteil aus der ersten Instanz [Haftbefehl] vollstreckt werden sollte (Datum, Uhrzeit +-15min).

Selbst nachdem ich gefragt hatte, warum es abgelehnt wurde das Gesetz zu streichen, obwohl bereits vor ein paar Monaten das fast gleiche Gesetz schonmal gestrichen wurde, habe ich keine Antwort bekommen.

B)

§5 Abs. I e) StPO In diesem Fall sollte folgendes Gesetz gestrichen werden:

Eine Befragung seitens der FIBCO und Justiz wird als rechtskräftig und als möglichen Beweis gewertet, sobald der Befragte über seine Rechte in einer Befragung in Kenntnis gesetzt wurde. Diese lauten wie folgt: [...]

Das Problem ist, wenn ich jetzt eine Person als Zeuge befrage, dann muss ich ihm sagen "[...] Sie werden zu den ihnen zur Last gelegten Tatvorwürfe und Tathergang befragt" obwohl er Zeuge ist. Zudem wird dieses Gesetz aktuell MASSIV von Anwälten missbraucht, weil nicht genau definiert wird, was als Befragung gilt. Aktuell sind 70% der Befragungen unserer FIBCO nicht verwendbar.

Zumal diese Rechte auch rein faktisch gesehen inkorrekt sind. Man hat nicht immer das Recht zu schweigen als Beamter, man hat nur das Recht zu schweigen, sofern man sich selbst belastet.

Diese Begründung habe ich auch der Orgaverwaltung vorgelegt, die nicht geantwortet hat und keine Begründung zur Ablehnung genannt hat.

C)

Akt zur Regulierung der Immunitäten im Staat San Andreas gemäß Art. 7 GG In diesem Fall sollte das Immunitätsgesetz geändert werden, da aktuell ca. 30 Personen (Immunitätsträger) lediglich an 9 von 220 Gesetzen halten müssen. Anstatt das Gesetz überhaupt abstimmen zu lassen hat es Elly Moonshine mit folgender Begründung abgelehnt (Chatverlauf)

“Die Immunität ist eine Aufgabe des FIB und mit einem neuen Gesetz denen Ihre Aufgabe teils zu entnehmen ist nicht sinn und zweck der Sache, zudem ist das ein leichter Server die Gesetze sollten so einfach wie möglich gehalten werden und nicht noch komplizierter gemacht werden. Noch ein Punkt jeder kann seine Ränge in der Organisation so setzen wie er das will somit könnte die Dienstliche Immunität o. Ähn. auch wieder ausgenutzt werden somit abgelehnt.”

Immunitäten haben rein garnix mit dem FIB zu tun. Das FIB besitzt keine Befugnis, Immunitäten zu geben oder zu entziehen. Zudem ist die von Elly erwähnte Missbrauchsgefahr aktuell schon gegeben, da jetzt der Leader bereits seine Ränge so festlegen kann, dass sie Immunität genießen. Administrativ ist dem also nichts entgegen zu sprechen. Wie gesagt, das Gesetz wurde nicht einmal abgestimmt, sondern direkt abgelehnt.


Abschließend bitte ich darum, dem nachzugehen und die Situation zu verbessern, weil es aus Sicht vieler Parlamentarier so nicht weiter gehen kann.
 

Fabian Grace

Curator of the administration
Curator of the administration
Joined
Oct 18, 2021
Messages
4,687
Hey Simon,

danke für dein ausführliches Feedback.
Ein paar Dinge dazu ganz klar und direkt:

Ja, durch die Umstellung in der Organisationsverwaltung dauern aktuell manche Prüfprozesse länger als früher.
Das ist uns bewusst, aber auch nicht vermeidbar.
Neue Abläufe, neue Zuständigkeiten und ein höheres Prüfvolumen führen dazu, dass manche Sachen eben nicht mehr in 1–2 Tagen durch sind. Das bedeutet aber nicht, dass die Orgaverwaltung sich nicht kümmert oder irgendwas "liegen lässt".
Was die Gesetzesentwürfe betrifft:
Das GOV wurde mehrfach darauf hingewiesen, die Entwürfe so zu gestalten, dass sie fertig, vollständig und ohne Lücken sind.
Viele Gesetze, die eingereicht wurden, hatten formale oder inhaltliche Probleme. Anstatt auf die Hinweise einzugehen oder nachzubessern, kam dann oft gar nichts mehr zurück. Dass sich dadurch Dinge verzögern, liegt also nicht nur an der Orgaverwaltung.
Bezüglich der Gesetze, die sich aktuell in Bearbeitung befinden:
Auch hier kam es (wie schon gesagt) zu Verzögerungen aufgrund der Umstellung.
Das ist nicht optimal aber in der aktuellen Übergangsphase nicht komplett vermeidbar.
Zum Justizgesetz (z. B. zur Miranda-Regelung):
Das GOV hatte die Aufgabe, den Entwurf nochmal neu und fehlerfrei auszuarbeiten, ohne Lücken oder formale Mängel.
Dieser Aufforderung sind sie nicht nachgekommen, es kam auch keine weitere Rückmeldung seitens der Organisation.
Damit liegt der Vorgang auf der Seite des GOVs.
Zur Ablehnung von Gesetzen allgemein:
Das GOV kann sich selbstverständlich jederzeit an die OrgaV wenden und erhält auf Nachfrage auch eine Begründung zur Ablehnung. Da du aktuell kein Mitglied des GOV bist, fällt das in dem Fall nicht unter deine Zuständigkeit.
Den Vorwurf, dass die Orgaverwaltung sich nicht gewissenhaft kümmert, weisen wir also weiterhin klar zurück.
Sie prüfen alles, was eingeht aber wir werden keine halbfertigen oder lückenhaften Entwürfe durchwinken, nur damit es schneller geht.

Wenn ihr wollt, dass es zügiger läuft, muss die Qualität der Vorlagen stimmen. So einfach ist das.

Liebe Grüße
Fabian​
 
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