- Joined
- May 3, 2024
- Messages
- 54
Sehr geehrtes Administratoren-Team,
ich wende mich an Sie, um eine sachliche Prüfung der aktuellen Regelauslegung im Zusammenhang mit §6.6 der Allgemeinen Regeln anzuregen. Konkret geht es um die Sanktionierung von Spielern für das Plündern (Looten) in Situationen, die fälschlicherweise als aktive Kampfhandlung gewertet werden.
Dazu möchte ich folgende Argumente anführen:
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und die Prüfung dieses Sachverhalts.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Schalkfurt
ich wende mich an Sie, um eine sachliche Prüfung der aktuellen Regelauslegung im Zusammenhang mit §6.6 der Allgemeinen Regeln anzuregen. Konkret geht es um die Sanktionierung von Spielern für das Plündern (Looten) in Situationen, die fälschlicherweise als aktive Kampfhandlung gewertet werden.
Dazu möchte ich folgende Argumente anführen:
- Präzision des §6.6: Laut Regelwerk ist das Looten explizit während einer Schießerei untersagt. Im betreffenden Videomaterial ist jedoch eindeutig ersichtlich, dass zum Zeitpunkt der Handlung kein Schusswechsel mehr stattfand. Eine Sanktionierung darf nur auf Basis des geschriebenen Wortlautes erfolgen; eine Ausdehnung des Begriffs „Schießerei“ auf Phasen der Ruhe ist für den Spieler nicht als Regelbruch erkennbar.
- Fehlende Verbote in den Event-Regularien: Sollte die Bestrafung mit dem Argument begründet werden, dass es sich um eine Event-Situation handelte, ist festzuhalten, dass in den spezifischen Event-Regeln kein Loot-Verbot existiert. Ohne eine schriftlich fixierte Regelgrundlage fehlt hier die Basis für eine administrative Maßnahme.
- Forderung nach Rechtsklarheit: Es ist im Sinne der Fairness unumgänglich, dass die Administration die Regeln exakt so anwendet, wie sie für alle Spieler einsehbar hinterlegt sind. Sollte das Looten in bestimmten Situationen oder bei Events grundsätzlich unerwünscht sein, bitte ich darum, dies schriftlich in das Regelwerk aufzunehmen, anstatt Spieler für Grauzonen zu sanktionieren.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und die Prüfung dieses Sachverhalts.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Schalkfurt