Hallo liebes Administrator-Team,
wir wurden wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Regel 1.2 GZ sanktioniert. Nach unserer Auffassung handelt es sich hierbei jedoch um eine Falschauswertung der Situation.
Die Geiseln wurden direkt an der Mountstelle genommen. Anschließend sind wir zum 24/7 gefahren. Ein Shopraub konnte zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden, da erst kurz zuvor bereits einer durchgeführt worden war und die entsprechende Cooldown-Zeit noch aktiv war.
Wir hatten zwei Geiseln, vier Fahrzeuge und insgesamt sieben beteiligte Personen. Alle Beteiligten können die Situation als Zeugen bestätigen. Nach unserem Verständnis lag kein Regelbruch vor, da wir die Geiselnahme ordnungsgemäß durchgeführt haben und kein Versuch eines unerlaubten Shopraubs stattfand.
Zusätzlich konnten wir die RP-Situation aufgrund des Banns nicht ordnungsgemäß zu Ende führen. Wir bitten daher um eine erneute Überprüfung der Sanktion sowie der Auswertung durch die beteiligten Administratoren.
Mit freundlichen Grüßen
229350 / 316168 / 255225 / 323192 / 314736 / 323402 / 324226
wir wurden wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Regel 1.2 GZ sanktioniert. Nach unserer Auffassung handelt es sich hierbei jedoch um eine Falschauswertung der Situation.
Die Geiseln wurden direkt an der Mountstelle genommen. Anschließend sind wir zum 24/7 gefahren. Ein Shopraub konnte zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden, da erst kurz zuvor bereits einer durchgeführt worden war und die entsprechende Cooldown-Zeit noch aktiv war.
Wir hatten zwei Geiseln, vier Fahrzeuge und insgesamt sieben beteiligte Personen. Alle Beteiligten können die Situation als Zeugen bestätigen. Nach unserem Verständnis lag kein Regelbruch vor, da wir die Geiselnahme ordnungsgemäß durchgeführt haben und kein Versuch eines unerlaubten Shopraubs stattfand.
Zusätzlich konnten wir die RP-Situation aufgrund des Banns nicht ordnungsgemäß zu Ende führen. Wir bitten daher um eine erneute Überprüfung der Sanktion sowie der Auswertung durch die beteiligten Administratoren.
Mit freundlichen Grüßen
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