Beschwerde gegen den Warn (Allg. 6.4 – BadCop)
Sehr geehrtes Grand RP DE01-Team,hiermit möchte ich Beschwerde gegen den erhaltenen Warn aufgrund von Allg. 6.4 (BadCop) einlegen.
Folgende Situation hat sich ereignet:
Ich stand gemeinsam mit meinem Arbeitskollegen an der Schleuse. Wir hatten zuvor miteinander gesprochen, da ich im Battle Pass erhaltene Module besaß, die als illegal gelten. Mein Kollege wollte mir diese Module abkaufen, weshalb ich sie ihm übergeben wollte.
Leider ist mir dabei ein Fehler unterlaufen und ich habe die Module versehentlich an eine fremde Person übergeben. Es handelte sich dabei nicht um eine absichtliche Weitergabe an einen Unbeteiligten, sondern um ein Missgeschick.
Vor dieser Situation hatte ich mich sowohl bei Kollegen als auch im Regelwerk informiert, ob eine solche Handlung gegen die Regeln verstößt. Ich konnte dabei keine Regel finden, die diesen Fall ausdrücklich untersagt. Aus diesem Grund bin ich davon ausgegangen, dass ich keinen Regelverstoß begehe.
Eine Bodycam-Aufnahme liegt mir leider nicht vor, da ich aufgrund meines Regelverständnisses nicht damit gerechnet habe, dass diese Situation als Regelbruch gewertet werden könnte.
Als Begründung für den Warn wurde Allg. 6.4 (BadCop) genannt. Allerdings konnte ich weder im Regelwerk noch an anderer Stelle eine eindeutige Beschreibung finden, welche Handlungen ausschließlich BadCops vorbehalten sind oder welche Handlungen Nicht-BadCops ausdrücklich nicht durchführen dürfen. Ohne eine klare Regeldefinition ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb mein Verhalten unter diese Regel fallen soll.
Ich möchte daher höflich darum bitten, den Warn noch einmal zu überprüfen. Meiner Ansicht nach lag weder eine vorsätzliche Regelmissachtung noch ein bewusstes Ausnutzen von Spielmechaniken vor. Vielmehr handelte es sich um ein Versehen, während ich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe und zuvor sogar versucht hatte, mich über die geltenden Regeln zu informieren.
Vielen Dank für die Zeit und die erneute Prüfung meines Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen
Arda Springfield