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James Lagisto

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Jan 8, 2022
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Das Government ist aktuell dabei sich intern neu zu strukturieren. Ziel dieser Maßnahme ist, effizientere Arbeitsprozesse und mehr Flexibilität in den Arbeitsaltag zu integrieren um mehr Zeiträume für eure Anliegen zu schaffen. Die Umstrukturierung sollte bis spätestens zum 26.07.2026 abgeschlossen sein. Während dieser Zeit kann es zu Verzögerungen im Ablauf kommen, daher bitten wir um euer Verständnis.

Nun zu einer sehr guten Nachricht für den Staat. Wir gratulieren herzlichst Gianluca Novack zum Leaderposten der San Andreas Highway Patrol.

Wir möchten euch mal einen kleinen Überblick über die Steuereinnahmen der Unternehmen geben. Viele von euch die ein Unternehmen besitzen, zahlen hoffentlich Steuern aber die aller wenigsten von euch haben jemals einen Einblick in die Unternehmenssteuer Bücher bekommen. Das wollen wir nun Ändern.


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Hier nochmal einen herzlichen Dank an die Finanzminister die da sehr motiviert hinterher sind um für Steuergerechtigkeit zu sorgen.


Nun möchten wir euch noch ein neues Gesetz vorstellen bzw. mehrere die bald in das Gesetzbuch übertragen werden.

§12 StPO - Haftbefehle und Beschlüsse
(1) Ein Haftbefehl oder Beschluss muss von einem neutralen Richter unterzeichnet sein (alternativ auch Justizminister).
(2) Ein Haftbefehl muss die Tatvorwürfe, sowie eine Schilderung des Tathergangs beinhalten. Bei einem Beschluss ohne Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit, entfällt die Aufklärung über die Tatvorwürfe und die Schilderung des Tathergangs.
(3) Ein Haftbefehl oder Beschluss muss Absatz (1) und (2) entsprechen, um gültig zu sein, es müssen also mind. zwei Personen unterzeichnen, welche die Befugnis nach Absatz 1 und 2 haben, einen Beschluss zu unterschreiben.
(4) Ein Haftbefehl oder Beschluss muss bei Durchsetzung dem betroffenen Person verlesen werden.
(5) Ein Haftbefehl oder Beschluss muss bei Widerrufung durch einen anderen Beschluss aufgehoben werden. Hierbei muss der Beschluss eine Widerrufsbegründung beinhalten. Auch der Widerruf muss nach (1), (2) und (4) vollständig sein.
(6) Ein Haftbefehl oder Beschluss muss Widerrufen werden, wenn gegen einen der Absätze verstoßen wird.
(7) Ein Haftbefehl oder Beschluss kann, begründet durch den Justizminister, den stellvertretenden Justizminister oder den Oberamtsrichter, widerrufen werden.
(8) Haftbefehle oder Beschlüsse sind ab dem Tatzeitpunkt 30 Tage gültig.
(9) Ein Haftbefehl oder Beschluss muss spätestens am Verjährungstag ohne auffindbaren Tatverdächtigen ausgestellt werden. Der Haftbefehl entfaltet Rechtskraft, sobald dieser der betroffenen Person verlesen wurde. Sollte der Tatverdächtige sich nicht freiwillig innerhalb der Verjährungsfrist bei der FIBCO melden, so ist Abs. 9 S.1 anzuwenden.
(10) Ein Haftbefehl beinhaltet immer eine Haftstrafe. Es können außerdem noch ein Bußgeld und die Entziehung von Lizenzen verordnet werden.
(11) Ein Beschluss gegen kann Bußgelder und Entziehung der Lizenz enthalten.
(12) Gegen einen Haftbefehl oder Beschluss, kann innerhalb von 48 Stunden ein Einspruch durch einen Anwalt eingelegt werden.
(13) Ein Haftbefehl oder Beschluss muss persönlich verlesen werden.
(14) Die FIBCO hat die Möglichkeit, die Aufgabe der Ermittlung, der Justiz zu übertragen.
(15) Haftbefehle und Beschlüsse gegen Beamte ergehen gem. §21 BDG.
(16) Folgende Belehrung ist den betroffenen zu verlesen: "Die Justiz hat einen Haftbefehl gegen Sie erlassen, Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht gegen den Haftbefehl vor Gericht zu ziehen, falls Sie dies möchten, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden eine Klage über einen Rechtsanwalt bei der Regierung gegen den Haftbefehl einreichen. Sollte dies nicht in der genannten Frist geschehen oder sollten Sie einen Gerichtsprozess ablehnen, wird der Haftbefehl von den ausgewählten Beamten vollstreckt. Wenn Sie flüchten haben Sie kein Recht mehr auf einen Rechtsanwalt.”.
(17) Sollte der Einspruch nachträglich eingereicht werden, ist die Einsicht des Sachverhalts ungültig und es können nur Fehler bei der Durchführung des Haftbefehls beanstandet werden.


Das wars für heute auch schon wieder. Wir wünschen euch eine schöne Woche und für all jene, die im Urlaub sind einen erholsamen Urlaub.


Mit freundlichen Grüßen
James Lagisto
Gouverneur
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