Ich weiß nicht genau, ab wann es sanktioniert wird, ich weiß nur das es laut GZ-Regel 1.4 verboten ist, sexuelle Animationen, Andeutungen etc. zu vollführen.
Falls dies nicht ausreichend ist, bitte ich, für mein Verständnis, um genauere Erklärung.
Grüße
-Richter
Falls dies nicht ausreichend ist, bitte ich, für mein Verständnis, um genauere Erklärung.
Grüße
-Richter