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Interesting Betäubungsmittelgesetz [BtMG]

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Ronska

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== Betäubungsmittelgesetz | BtMG ==
by Gouverneur Ronska Vasilevitsch
Erstveröffentlichung 07.03.2024​

§ Allgemeine Bestimmungen

§1 Personen- und Sachbegriffe​

Behörden iSd BtMG sind:
  1. GOV (Bundesbehörde, Government of San Andreas)
  2. FIB (Bundesbehörde, Federal Investigation Bureau)
  3. LSPD (Los Santos Police Department)
  4. SAHP (San Andreas Highway Patrol)
  5. NG (Nationalgarde)
  6. EMS (Emergency Services)
Mitarbeiter der o.g. Behörden sind Amtsträger (Beamte).
Staatliche Einrichtungen iSd BtMG sind:
  1. Alle Regierungsgebäude
  2. Alle Polizeistationen
  3. Alle Krankenhäuser
  4. Das Fort Zancudo
Der Einfachheit halber wird im gesamten Gesetzestext die männliche Form verwendet; die weibliche und diverse Form sind selbstverständlich eingeschlossen.


§ Verfahren mit Betäubungsmitteln

§2 Arten von Betäubungsmitteln​

  1. Betäubungsmittel iSd BtMG sind:
  2. Kokain
  3. Marihuana/Cannabis (Weed)
  4. Halluzinogene Pilze

§3 Anbau von Betäubungsmitteln​

Wer Betäubungsmittel jeglicher Art unerlaubt anbaut, wird bestraft.

§4 Besitz von Betäubungsmitteln​

  1. Wer unerlaubt Betäubungsmittel jeglicher Art und Menge besitzt, wird bestraft. Strafbar und illegal sind ebenso die unmittelbaren Rohstoffe zur Herstellung von Betäubungsmitteln.
  2. Als geringe, nicht zu ahndende Menge werden folgende Betäubungsmittel betrachtet. Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird.
  3. Marihuana-/Weedjoint (Anzahl: 7 Joints)
  4. Ausgenommen hiervon (nur Cannabis) ist das EMS in Bezug auf entsprechende behandlungsbedürftige Bürger mit entsprechendem Attest und Rezept.
  5. Der Erwerb durch die Leitung/Vize-Leitung des LSMD von medizinischen Cannabis zur Verwendung durch medizinisches Fachpersonal an behandlungsbedürftigen Bürger, außerhalb der Krankenhäuser, ist straffrei.
  6. Eine Ausnahme stellen außerdem angemeldete und geprüfte Unternehmen dar, die eine gültige Erlaubnis/Bescheinigung des Gouverneurs vorweisen können. Alle Unternehmen die Betäubungsmittel aus BtMG §2 verkaufen, müssen diese protokollieren.

§5 Handel mit Betäubungsmitteln​

Unter Handeltreiben ist jedes eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern.

§6 Konsum von Betäubungsmitteln​

Wer jegliche Art von Betäubungsmitteln konsumiert, gilt als Drogenkonsument gem. BtMG und wird, mit Ausnahme von §4 III., bestraft.
 
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