Hallo Wolfgang,
Deine Beschwerde wird hiermit abgelehnt.
Aus folgendem Grund kam ich zu dieser Entscheidung:
Das reine durchfahren des HQ´s, ist für Zivilisten an sich erstmal kein Regelverstoß. Die Ghettoregel §1.3 (Betreten des HQ´s ist verboten) greift nur, so wie es in der Beschreibung steht, bei Angehörigen von anderen Organisationen. Du hättest die Möglichkeit gehabt den Zivilisten anzusprechen und dem Fremden in eurem HQ auf eure geltenden Regeln hinzuweise welche er dann auch befolgen muss (Gehtto §1.2).
In diesem Fall liegt kein Regelverstoß vor.
Solltest du weitere Regelverstöße feststellen, zögere bitte nicht und reiche diese ebenfalls ins Forum ein.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß hier bei uns auf dem Server!
Mit freundlichen Grüßen
Ben Blind