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Gustav Guhtman

Leader
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Joined
May 7, 2022
Messages
52
Hausordnung des Bolingbroke Staatsgefängnisses
_______________________________________________

Allgemein

1.) Es ist allen Anwesenden stets mit Respekt zu begegnen.

2.) Das Hausrecht der Bolingbroke-Strafanstalt liegt bei der SAHP.

3.) Für den Betrieb und die Verwaltung der Bolingbroke-Strafanstalt ist ausschließlich die
San Andreas Highway Patrol zuständig.

4.) Für den Gebäude- und Personenschutz sind neben den Deputys der Correctional Response Unit sowie den Soldaten der National Guard und den Agents des USSS verantwortlich. Soldaten der National Guard und Agents des USSS dürfen auch in Abwesenheit der Deputys der San Andreas Highway Patrol am Staatsgefängnis agieren.

5.) Inhaftierungen können von Beamten jeder vollexekutiven Organisation durchgeführt werden.

a.) Die Akten- und Bußgeldvergabe sollte primär in den vier dafür vorgesehenen Haltebuchten des Haupteinfahrttunnels oder im Vorraum des Hauptzellentraktes durchgeführt werden, es sollte in besonderem Maße erforderlich sein, dass eine Verlegung ins Innere des Sicherheitsbereiches im Zellentrakt möglich ist.

b.) Befinden sich Deputys der SAHP im SG, sind Inhaftierungen mit diesen abzustimmen.

c.) Auszubilden ist stets Vorrang zur Abwicklung der Akten- und Bußgeldvergabe einzuräumen.

6.) Alle Exekutiven sind dazu angehalten, die von ihnen in dem SG verbrachten Tatverdächtigen umgehend auf illegale Gegenstände zu durchsuchen und diese durch Konfiszierung respektive Übernahmen aus dem unmittelbaren Zugriff zu entfernen.

7.) Die Deputys der SAHP, die Soldaten der NG und die Agents des USSS, sind ab Inhaftierung der Straftäter für diese unmittelbar verantwortlich.

8.) Vor dem Eintritt eines Anwaltes oder Besuchers ist eine Kontrolle des Dienstausweises bzw. des Reisepasses sowie eine Durchsuchung obligatorisch.

a.) Anwälten und Besuchern ist das Tragen jeglicher Waffen im SG untersagt.

b.) Beamte können legale Waffen für den Zeitraum des Besuches / des Anwaltsgesprächs in Verwahrung nehmen.



Verhaltensregeln


9.) Die Anweisungen des Gefängnispersonals (SAHP, NG, USSS) sind stets Folge zu leisten.

10.) Jeder Anwesende muss eine Identitätsfeststellung und/oder Abtastung durch anwesende Beamte der SAHP, der NG oder des USSS unverzüglich Folge leisten.

11.) Alle Türen müssen stets verschlossen sein. Jede Behörde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Türen und Tore nach dem Durchtreten bzw. Durchfahren ordnungsgemäß verschlossen sind.
Werden unverschlossene Türen oder Tore vorgefunden, so sind diese unverzüglich selbständig zu verschließen und der Vorfall zeitnah dem anwesenden Personal mitzuteilen.

12.) Jegliche Zivilpersonen ist es grundsätzlich untersagt, innerhalb der Sperrzone des SG zu rennen, außer sie werden durch einen Beamten der SAHP, der NG oder des USSS begleitet oder befinden sich in einer akuten Gefahr für Leib und Leben.
Bei Zuwiderhandlung muss mit unmittelbarem und direktem Beschuss durch die anwesenden Beamten gerechnet werden.

a.) Insassen dürfen zur Verrichtung von Strafarbeit im Innenhof des SG laufen, sofern dies nicht von einem aufsichtsführenden Beamten anders angeordnet wurde.

13.) Haustiere sind im Bereich der Bolingbroke-Strafanstalt in den Käfigen zu halten.

a.) Im Dienst geführte Tiere wie auch Such- und Rettungshunde und Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen.

14.) Bestehende oder auftretende Krankheiten, Hunger oder Verletzungen sind dem Gefängnispersonal durch die Häftlinge umgehend selbstständig mitzuteilen.

15.) Das Gefängnispersonal wird angehalten, sich regelmäßig nach dem gesundheitlichen Status aller Insassen zu erkunden und im Bedarfsfall weitere Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Gesundheitszustand der Insassen zu gewährleisten.
Die Insassen haben jedoch (siehe §14) weiterhin selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich vor Ort befindliche Personen über ihren Gesundheitszustand zu informieren.

16.) Im Bedarfs- oder Notfall sind Kräfte des EMS zur weiteren Versorgung und Behandlung durch das Gefängnispersonal hinzuzuziehen.
Diese sind durch das Gefängnispersonal am Haupttor in Empfang zu nehmen.

17.) Die Erlaubnis zur Benutzung der Fitnessräume, des Innenhofs, der Waschküche etc. liegt im Ermessen der anwesenden SAHP-Beamten, NG-Soldaten oder USSS-Agenten.



18.) Insassen und Besucher haben ihre Sprachlautstärke auf eine angemessene Lautstärke zu reduzieren (Zimmerlautstärke). Lautstarkes Singen oder sonstiges Musizieren ist zu unterlassen.

19.) Insassen ist das Telefonieren und Funken während der Haftzeit untersagt.
Mit Einverständnis des Gefängnispersonals können Insassen an der im Hauptzellentrakt zur Verfügung stehenden Telefonzelle telefonieren.

20.) Angriffe auf andere Insassen, Zivilisten oder Beamte werden nicht toleriert.

21.) Im Allgemeinen unkooperative sowie gegen die Hausordnung verstoßende Insassen können, nach vorheriger Verwarnung, in Einzelhaft überführt werden.
Bei schwerwiegenden Fällen wie Gewalt und der aktiven Störung der Betriebsabläufe darf keine vorherige Verwarnung ausgesprochen werden.

22.) Offenkundige Fluchtversuche werden nach §2.1 StGB geahndet, ebenso die Fluchthilfe nach
§2.7 StGB. Alle offensichtlich verwendeten müssen hierbei mit der Nutzung des unmittelbaren Zweiges ggf. unter Einsatz von Schusswaffen rechnen.

23.) Es ist ausschließlich Dienstfahrzeugen gestattet, den Sperrbereich des SG zu befahren. Bei Zuwiderhandlung muss mit umgehendem Beschuss gerechnet werden.

24.) Beamten in Zivil ist der Zutritt zum Gelände des SG ausschließlich durch den Besuchereingang und nach vorheriger Anmeldung gestattet. Es ist sich unmittelbar nach Durchtritt der letzten Türe mittels Dienstausweis bei anwesendem Personal auszuweisen.




Staatsgefängnis und Umgebung

24.) Sperrzonen des SG

Folgende Bereiche um das und im Bolingbroke-Staatsgefängnis gelten als Sperrzone und
dürfen weder betreten noch befahren werden:

a.) Das Gelände innerhalb der Umzäunung / der Tore des Staatsgefängnisses
b.) Die Sandstraße um das Staatsgefängnis
c.) sämtliche unmittelbar angrenzenden Grünanlagen
d.) Der Dachbereich des Besuchereinganges
e.) Die Dachbereiche der außenliegenden Lagerhallen

Bei Widerrechtliches Betreten ist das Gefängnispersonal befugt, umgangen mit Schusswaffengebrauch und Festsetzung unter unmittelbarem Zwang zu reagieren.

Die der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche sind:

f.) Der öffentliche und markierte Parkplatz vor dem Bolingbroke-Staatsgefängnis
g.) Die Eingangslobby des Besuchereinganges

25.) Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden umgehend abgeschleppt.

26.) Jegliche Foto- und Videoaufnahmen zu Land wie zu Luft sind auf dem Gelände des SG untersagt. Aufnahmen von Beamten zu dienstlichen Zwecken sind hiervon übernommen.

Luftraum

27.) Der Luftraum über und um die Bolingbroke-Strafanstalt ist permanentes Sperrgebiet und darf nicht von Zivilisten beflogen werden. Eine Ausnahme bildet hier der direkte An- und Abflug des am öffentlichen Parkplatz gelegenen Helipads.

a.) Die allgemeine Luftraumüberwachung obliegt, wie im Rest von San Andreas, der National Guard.
b.) Widerrechtliche Luftraumverletzungen sind unverzüglich der SAHP sowie der NG mitzuteilen.
c.) Es ist nicht gestattet, sich schwebend auf einer Stelle zu befinden. Bei widerrechtlichen Luftraumverletzungen ist mit sofortigem Beschuss / Motorblockereinsatz und Festsetzung der Personen zu rechnen.


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Veröffentlichung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahe kommt, die mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. (Bearbeitet)


Besuchszeiten

Offene Besuchszeiten (ohne Termin, max. 10 Minuten):

  • Samstag bis Mittwoch von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  • Ansonsten nach mündlicher Vereinbarung dem Gefängnispersonal


Abkürzungsverzeichnis

SAHP - San Andreas Highway Patrol
NG - Nationalgarde
USSS – Geheimdienst der Vereinigten Staaten
EMS - Notdienst (MD, FD)
MD - Medizinische Abteilung
FD - Feuerwehr
UAV – Unbemanntes Luftfahrzeug (Drohne


Mit freundlichen Grüßen
Die SG Leitung
 
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