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EllieMorretti

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Nov 16, 2021
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🏛 Hausordnung des Regierungsgebäudes Los Santos 🏛

Auf der Grundlage der geltenden Verfassung und der Gesetze des Staates San Andreas erlässt die Gouverneurin Ellie Jugovic diese Hausordnung zur Gewährleistung eines geordneten Ablaufs in den Liegenschaften der Regierung.



§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle durch die Regierung genutzten Gebäude, Gebäudeteile und Liegenschaften. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die anderen Organisationen zugehörig sind und eigenen Hausordnungen unterliegen.



§ 2 Zielsetzung des Hausrechts
Das Regierungsgebäude ist die zentrale Anlaufstelle für Bürger und Gäste von San Andreas. Diese Hausordnung dient dem Schutz von:
🔹 Der Würde des Hauses
🔹 Der Rechte, des Ansehens und der Arbeitsfähigkeit der Regierungsmitarbeiter
🔹 Der körperlichen Unversehrtheit aller Personen im Regierungsgebäude
🔹 Des Regierungsgebäudes und seiner Einrichtungen vor Beschädigungen



§ 3 Inhaber des Hausrechts
1. Inhaberin des Hausrechts ist die Gouverneurin von San Andreas bzw. deren Stellvertretungen.
2. Die Ausübung des Hausrechts kann delegiert werden.
3. Die Durchsetzung des Hausrechts obliegt dem USSS.
4. Die Durchsetzung des Hausrechts kann weiter delegiert werden.



§ 4 Maßnahmen zur Durchsetzung des Hausrechts
1. Das Hausrecht berechtigt dazu, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Hausordnung durchzusetzen.
2. Die Berechtigten dürfen insbesondere folgende Maßnahmen treffen:
▪ Kontrolle der Zugangsberechtigung
▪ Aufforderung zur Einhaltung der Hausordnung
▪ Kontrolle von Personen und Gepäckstücken
▪ Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes oder Geländes
▪ Untersagung des Zutritts
▪ Schließung von Sitzungen oder Veranstaltungen bei Störungen
▪ Erteilung eines Hausverbots
▪ Notfalls Einsatz von Waffengewalt oder vorläufige Festnahmen



§ 5 Allgemeine Verhaltensregeln
1. Im Regierungsgebäude ist Ruhe und Ordnung zu wahren.
2. Respekt gegenüber Regierungsangestellten ist Pflicht.
3. Das Tragen und Zeigen verfassungswidriger oder menschenverachtender Symbole ist verboten.
4. Das Mitführen von Waffen ist untersagt (Ausnahmen für Beamte im Dienst mit Dienstausweis).
5. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sind verboten.
6. Gewerbliche Tätigkeiten bedürfen einer Genehmigung.
7. Gebäude und Flächen sind sauber zu halten.
8. Fahrzeuge dürfen das Gelände nur mit Genehmigung befahren.
9. Ein- und Ausfahrten sind stets freizuhalten.
10. Tiere sind nicht erlaubt, sofern keine Ausnahme besteht.
11. Maskierungen sind verboten (Ausnahmen laut BDG §5 Abs. 1 g).
12. Offenes Tragen von Waffen ist nur in Bedrohungslagen erlaubt.
13. Angemessene Kleidung ist verpflichtend.
14. Missbrauch der Mitarbeiterklingel ist untersagt.



§ 6 Bild- und Tonaufnahmen
1. Bild- und Tonaufnahmen benötigen eine Genehmigung der Regierung.
2. Ausnahmen gelten für Justiz und USSS zu dienstlichen Zwecken.
3. Im Rahmen von Ermittlungen dürfen Bodycams genutzt werden.
4. Journalistischer Betrieb durch Lifeinvader ist in öffentlichen Bereichen zulässig.
5. Veranstaltungen dürfen im Rahmen der Gesetze gefilmt werden.



§ 7 Sperrzonenregelung
Die Sperrzonenregelung nach §2.2 StGB ist bindend.



§ 8 Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße werden nach geltendem Recht geahndet und können zu arbeitsrechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen führen.



§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



§ 10 Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

San Andreas, den 07.03.2025​
 
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