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Julia Skye

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Oct 11, 2021
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Gesetzesänderungen ab dem 10.06.2024

Änderung
StPO §1 Abs. 6 Rechtsfolgen

Alt: Geldstrafen sind pro Verstoß auszustellen, ein Zusammenfassen der Geldstrafen ist unzulässig. Eine Ausnahme stellen Haftbefehle und Beschlüsse dar, Geldstrafen aus Haftbefehlen bzw. Beschlüssen fassen die einzelnen Verstöße zusammen und sind zusammengefasst auszustellen.

Neu: Begeht der Tatverdächtige mehrere Straftaten, so erhält er die Geldstrafe für die schwerste Straftat, die anderen werden dennoch in der Geldstrafe aufgeführt. Eine Ausnahme stellen Haftbefehle und Beschlüsse dar, Geldstrafen aus Haftbefehlen bzw. Beschlüssen fassen die einzelnen Verstöße zusammen und sind zusammengefasst auszustellen.

Änderung
§11 - Eid/ Eidspruch

Alt: 1. Eine Aussage unter Eid bedeutet, dass sich die Person verpflichtet, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen. Beamte und Angehörige einer staatlichen Organisation müssen den Eid vor einem Vertreter der Regierung aussprechen und schwören, nachdem diese in der Behörde eingestellt worden sind.
(a) Man darf bei einer Befragung vor Gericht die Aussage verweigern falls man sich selbst oder Ehepartner damit belasten würde.
(b) Falls man von a) gebrauch macht ist die Befragung des Zeugen beendet.

2. Exekutivbeamte:
Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in Los Santos geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Optional: So wahr mir Gott helfe.



Neu: 1. Eine Aussage unter Eid bedeutet, dass sich die Person verpflichtet, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen. Beamte und Angehörige einer staatlichen Organisation schwören den Eid schriftlich beim Unterschreiben Ihres Arbeitsvertrages.

(a) Man darf bei einer Befragung vor Gericht die Aussage verweigern falls man sich selbst oder Ehepartner damit belasten würde.
(b) Man darf bei einer Befragung vor Gericht die Aussage verweigern falls man sich selbst oder Ehepartner damit belasten würde. Falls man von a) gebrauch macht ist die Befragung des Zeugen beendet.


2. Beamte: Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in Los Santos geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Optional: So wahr mir Gott helfe.

Änderung
GG Artikel 7

Alt:
  1. Als Immunität bezeichnet man den Schutz gewisser hochrangiger Regierungsmitarbeiter (Gouverneur, Vizegouverneur, Minister und Abteilungsleiter) und Leiter von Staatsbehörden vor Strafverfolgung. Die Immunität kann durch die Exekutive Führung und die Judikative Führung aufgehoben werden.
  2. Die Strafverfolgung muss umgehend eingestellt werden, sobald der Immunitätsstatus bekannt wird. Die Exekutive bzw. der Exekutivbeamte kann ein Vorzeigen der ID verlangen, um dies zu bestätigen.
  3. Der Gouverneur und der Vizegouverneur der Regierung tragen den Immunitätsstatus, welcher nur durch die Judikative Führung aufgehoben werden kann.
  4. Gemäß Artikel 7 kann der Immunitätsstatus durch den Gouverneur, den Vizegouverneur, die judikative Führung oder eine einfache Mehrheit des Parlaments aufgehoben werden.
  5. Die Immunität schließt auch die Fahrzeuge und Immobilien ein, die im Besitz oder Eigentum einer Person stehen, die einen solchen Status hat.
  6. Sollte die Exekutive bzw. der Exekutivbeamte unwissentlich eine Strafverfolgung einleiten, muss diese umgehend eingestellt werden, sobald der Immunitätsstatus bekannt wird.


Neu: (1) Als Immunität bezeichnet man den Schutz bestimmter hochrangiger Regierungsmitarbeiter, diese wären Gouverneur, Vizegouverneur, leitende Mitglieder der Judikative, Minister und Abteilungsleiter der Regierung. Die Leiter von Staatsbehörden, sowie deren 2 Vertreter, haben ebenfalls parlamentarische Immunität.
(2) Immunitäten gemäß Artikel 7 können durch den Gouverneur, den Vizegouverneur, die judikative Führung oder eine 2/3 Mehrheit des Parlaments aufgehoben werden.
(3) Die Immunität des Gouverneur und Vizegouverneur ist ausschließlich durch die Judikative Führung aufzuheben.
(4) Die Strafverfolgung muss umgehend eingestellt werden, sobald der Immunitätsstatus bekannt wird. Zur Bestätigung des Immunitätsstatus kann ein Exekutivbeamter das Vorzeigen eines entsprechenden Dienstausweises verlangen.
(5) Die Immunität bezieht sich auch auf die Fahrzeuge und Immobilien, die Eigentum einer Person mit Immunitätsstatus sind. StVO §§ 12,13,14,15,16 sind davon ausgenommen.
(6) Ein Verstoß gegen diesen Artikel wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen sind gemäß BDG §23 (7) zulässig.
(7) Eine Person, deren Immunität aufgehoben wurde, kann ihre Immunität wiedererlangen, sobald sich die Umstände, die zur Aufhebung geführt haben, als nichtig oder rechtlich nicht haltbar erweisen, das Verfahren eingestellt wurde. Die Prüfung der Validität der Vorwürfe und die Anklagerhebung obliegt der Generalstaatsanwaltschaft und dem Generalbundesanwalt.
(8) Eine Aufhebung der Immunität ist nur zulässig, wenn ein Verstoß gegen eine der Folgende Deliktsgruppe bzw. Gesetzte hinreichend

Begründet ist:
a) Straftaten gegen das Leben
b) BDG § 13
c) Straftaten gegen die persönliche Freiheit
d) BDG § 15
e) BDG §§ 7, 8, 11

Bei Punkt e) ist das Schablonenhafte anlegen der Gesetzt nicht ausreichend um eine Aufhebung zu Begründen.

Änderung
BDG §21 Abs. 12

Alt: Ein Beschluss kann Bußgelder, sowie eine Disziplinarstrafe in Form von einer verhältnismäßigen Sanktion der jeweiligen Organisation enthalten.

Neu: Ein Beschluss kann Bußgelder, Entziehung der Lizenz sowie eine Disziplinarstrafe in Form von einer verhältnismäßigen Sanktion der jeweiligen Organisation enthalten.

Änderung
StVO §3

Alt: Bußgelder und Haftstrafen sowie der Lizenzentzug werden im staatlichen Strafkatalog festgehalten

Neu: Bußgelder und Haftstrafen sowie der Lizenzentzug werden im staatlichen Strafkatalog festgehalten.
(1) Der Entzug des Führerscheins ist beim Blitzen mit Radarsystem optional.
 

Simon Kellerman

Curator of Cats
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Mar 14, 2023
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Gesetzesänderungen ab dem 17.06.2024

Hinzugefügt
StPO § 17 - Berechnung von Fristen

(1) Bei Fristen, die in Tagen berechnet werden, zählt der Tag, an dem die Frist auferlegt wird, als erster Tag.

(2) Ausnahmen sind gegeben, wenn ausdrücklich ein gerichtliches schriftliches Dokument den nachfolgenden Tag als Fristbeginn festgelegt.

Hinzugefügt
StPO §16 - Einstellung eines Verfahren gegen Amtsträger bzw. Beamte

(1) Die Ermittlungsbehörde kann bei mangelnder Beweislast oder fehlenden verdacht auf Vollendung einer Straftat das Strafverfahren gegen Beamte einstellen.

(2) Ein eingestelltes Verfahren gilt nicht als Freispruch und kann bei neuer, mehr belastender, Beweislast durch die Ermittlungsbehörde wieder aufgenommen werden.

(3) Disziplinarmaßnahmen bzw. Disziplinarverfahren sind ebenfalls bei fehlender Beweislast einzustellen. Die Verwaltung von Disziplinarstrafen liegt im Aufgabenfeld der Behörden.

Hinzugefügt
StPO § 15 - Abschlusswort

(1) Der Angeklagte hat im Hauptverfahren das letzte Wort und kann sich in der Hauptverhandlung als letzte Person zu dem ihm vorgeworfenen Sachverhalten äußern.

(2) Sollte der Angeklagte beim letzten Wort durch Prozessbeteiligte unterbrochen werden, so gilt erneut Abs. 1.

(3) Sollte der Angeklagte im Hauptverfahren keine letztes Wort sprechen wollen, so muss der Angeklagte dies ausdrücklich dem Gericht mitteilen.

(4) Im Anschluss zum letzten Wort folgt die Urteilsfindung durch den vorsitzenden Richter.

Hinzugefügt
StPO § 18 - Eröffnungsbeschluss

(1) Der vorsitzende Richter beschließt die Eröffnung des Hauptverfahren, wenn nach den Ermittlungen und Revisionsverfahren gegen den Beschuldigten eine Straftat nach wie vor hinreichend verdächtig scheint. Ausnahme verfahren nach StPO §2.

(2) Beschließt der vorsitzende Richter, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, so muss aus der Begründung hervorgehen, wieso das Gericht das Hauptverfahren nicht eröffnet.

(3) Der Eröffnungs- bzw. Nichteröffnungsbeschluss ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.

(4) Es handelt sich um keine Anfechtbaren Beschluss nach StPO § 10. Es gilt StPO § 19.

Hinzugefügt
StPO § 19 - Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss

(1) Der Beschluss, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden.

(2) Gegen den Beschluss, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft ist, steht der Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde beim Justizministerium zu.

(3) Gibt das Justizministerium der Beschwerde statt, so kann es zugleich bestimmen, dass die Hauptverhandlung vor einem Richter geleitet wird.

Hinzugefügt
StPO §5 Absatz 1 f)

Beamte aus der FIBCO Leitung haben einen Ermessensspielraum bei der Erstellung einer Strafakte oder der Entscheidung über deren Schließung. Dies bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse und der vorliegenden Beweislage selbstständig entscheiden können, ob genügend Beweise für die Einleitung eines Strafverfahrens vorliegen oder ob der Fall aus Mangel an Beweisen oder anderen rechtlichen Gründen eingestellt werden soll. Dieser Spielraum ermöglicht es den Beamten, flexibel auf die spezifischen Umstände jedes Falles zu reagieren und ihre Entscheidungen entsprechend zu treffen.


Gestrichen
StGB § 14 - Absatz 3 Steuerrecht

Änderung
GVG §1 Abs.4 Berufsrichter

Alt:

Berufsrichter können aufgrund von Befangenheit nach einer Prüfung vom Verfahren abgezogen werden durch den Justizminister oder den Gouverneur.

Neu:

Berufsrichter können aufgrund von Befangenheit nach einer Prüfung vom Verfahren abgezogen werden durch den Justizminister, den Gouverneur oder den Oberamtsrichter.

Änderung
Definierung Spezialeinheiten

Alt:

Spezialeinheiten:
Spezialeinheiten sind geschlossene Sondereinheiten in den Exekutivbehörden. Die sich auch absondern in Form ihrer Dienstkleidung.


Neu:

Spezialeinheiten
Spezialeinheiten sind geschlossene Sondereinheiten der Exekutivbehörden, welche sich durch spezielle Ausbildungen, die Dienstkleidung & Maskierung und besondere Aufgabengebiete absondern. Eine Spezialeinheit dient der Bewältigung von risikoreichen Operationen im einsatztaktischen als auch ermittlungstechnischen Sinne.

Änderung
PBeitrG §4 Absatz 6 Diskussion und Abstimmung

Alt:

Teilnahmeberechtigt am Parlament sind folgende Personen: 4 Personen, die von der jeweiligen Organisationsleitung bestimmt wurden. Die Regierung darf gesondert für das USSS einen USSS-Agent stellen, sowie einen Mitarbeiter der Justiz (GOV 5 USSS 1).


Neu:

Teilnahmeberechtigt am Parlament sind die folgenden Personen:

a) Vier Personen, die von der jeweiligen Organisationsleitung bestimmt werden.

b) Ein USSS-Agent, der von der Regierung speziell für das USSS benannt wird.

c) Ein Mitglied der Justizleitung, welches Innerhalb der Justiz bestimmt wird.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weiteren Mitgliedern der Justiz im Tausch den Platz eines GOV-Mitarbeiters einzuräumen (GOV 4, Justizleitung 1, USSS 1).
 

Simon Kellerman

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Gesetzesänderungen ab dem 24.06.2024

Hinzugefügt
JBeitrG §10 Mandatsübernahme & Mandatschaft

(1) Ein Anwalt muss eine schriftliche Mandatsübernahme bei Eröffnung eines Falles vorlegen. Ein juristisches Mandat befähigt einen Rechtsanwalt im Namen seiner Mandaten personen Bezogenen Daten, Akteneinsichten und dazugehörige Beweise sowie Forderungen gegenüber der Justiz zu beantragen.

(2) Diese muss folgende Daten des Mandanten und des Anwalts enthalten:
Name, Vorname
Reisepassnummer
Telefonnummer

(3) Eine konkrete Schilderung des Vorfalls mit Datum und Uhrzeit mit einer maximalen Abweichung von ± 15 Minuten zum Akteneintrag muss bei Falleröffnung vorliegen.
Abweichend davon Revisionsverfahren gegen Haftbefehle, dort das Datum und Uhrzeit mit einer maximalen Abweichung von ± 15 Minuten zur vollendeten Verlesung muss bei Falleröffnung vorliegen.

(4) Es müssen spezifische relevante rechtliche Grundlagen für jegliche Forderungen aufgeführt werden. BDG §§ 2 Abs. 4, 3 Abs. 6 und 14 gelten als Generalklausel und müssen durch andere Gesetze begründet werden.

(5) Bei einem Wechsel des Rechtsanwalts muss der Anwalt das Mandat schriftlich niederlegen, bevor ein neuer Anwalt das Mandat übernehmen darf. Zwei Mandate unterschiedlicher Anwälte sind nicht zulässig.

(6) Gemäß Abs. 5 können alle Fälle, die durch ein zweites (das später übernommene) Mandat entstanden sind, abgelehnt werden.

(7) Mit Abschluss bzw. Schließung eines Falles erlischt automatisch die Mandatsübernahme. Prozessablaufs Ordnung Abs. 5.3 bleibt unberührt.

(8) Die Mandatsübernahme sowie das Einfordern von Beweismaterialien bei Justizbehörden startet den Prozess einer Klage.

(9) Pro Situation darf ein Fall eröffnet werden.

(10) Wenn die Absätze eins bis neun nicht oder nur in Teilen erfüllt sind, hat die Justiz das Recht dazu, den Fall abzulehnen.

Hinzugefügt
JBeitrG §11 Forderungsschreiben

(1) Die Ermittlungsbehörde kann bei mangelnder Beweislast oder fehlenden verdacht auf Vollendung einer Straftat das Strafverfahren gegen Beamte einstellen.

(2) Ein eingestelltes Verfahren gilt nicht als Freispruch und kann bei neuer, mehr belastender, Beweislast durch die Ermittlungsbehörde wieder aufgenommen werden.

(3) Disziplinarmaßnahmen bzw. Disziplinarverfahren sind ebenfalls bei fehlender Beweislast einzustellen. Die Verwaltung von Disziplinarstrafen liegt im Aufgabenfeld der Behörden.

Änderung
StPO §14 Justizirrtum

Alt:
Die beschuldigte Person ist somit freizusprechen und alle zu diesem Fall ausgestellten Akteneinträge müssen gelöscht werden.

Neu:
Sollte das Irrtum durch die Justiz entstanden sein wird die beschuldigte Person somit freigesprochen und alle zu diesem Fall ausgestellten Akteneinträge müssen gelöscht werden. Sollte es zu einem Irrtum seitens der Rechtsanwaltschaft, innerhalb des Revisionsverfahren, einer Mandatsübernahme oder einem Forderungsschreiben kommen, kann die Justiz das Verfahren einstellen. Es gelten somit die vorher gesprochen Urteile bzw. Akten.
 
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