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Julia Skye

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Oct 11, 2021
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Gesetzesänderungen ab dem 10.06.2024

Änderung
StPO §1 Abs. 6 Rechtsfolgen

Alt: Geldstrafen sind pro Verstoß auszustellen, ein Zusammenfassen der Geldstrafen ist unzulässig. Eine Ausnahme stellen Haftbefehle und Beschlüsse dar, Geldstrafen aus Haftbefehlen bzw. Beschlüssen fassen die einzelnen Verstöße zusammen und sind zusammengefasst auszustellen.

Neu: Begeht der Tatverdächtige mehrere Straftaten, so erhält er die Geldstrafe für die schwerste Straftat, die anderen werden dennoch in der Geldstrafe aufgeführt. Eine Ausnahme stellen Haftbefehle und Beschlüsse dar, Geldstrafen aus Haftbefehlen bzw. Beschlüssen fassen die einzelnen Verstöße zusammen und sind zusammengefasst auszustellen.

Änderung
§11 - Eid/ Eidspruch

Alt: 1. Eine Aussage unter Eid bedeutet, dass sich die Person verpflichtet, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen. Beamte und Angehörige einer staatlichen Organisation müssen den Eid vor einem Vertreter der Regierung aussprechen und schwören, nachdem diese in der Behörde eingestellt worden sind.
(a) Man darf bei einer Befragung vor Gericht die Aussage verweigern falls man sich selbst oder Ehepartner damit belasten würde.
(b) Falls man von a) gebrauch macht ist die Befragung des Zeugen beendet.

2. Exekutivbeamte:
Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in Los Santos geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Optional: So wahr mir Gott helfe.



Neu: 1. Eine Aussage unter Eid bedeutet, dass sich die Person verpflichtet, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen. Beamte und Angehörige einer staatlichen Organisation schwören den Eid schriftlich beim Unterschreiben Ihres Arbeitsvertrages.

(a) Man darf bei einer Befragung vor Gericht die Aussage verweigern falls man sich selbst oder Ehepartner damit belasten würde.
(b) Man darf bei einer Befragung vor Gericht die Aussage verweigern falls man sich selbst oder Ehepartner damit belasten würde. Falls man von a) gebrauch macht ist die Befragung des Zeugen beendet.


2. Beamte: Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in Los Santos geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Optional: So wahr mir Gott helfe.

Änderung
GG Artikel 7

Alt:
  1. Als Immunität bezeichnet man den Schutz gewisser hochrangiger Regierungsmitarbeiter (Gouverneur, Vizegouverneur, Minister und Abteilungsleiter) und Leiter von Staatsbehörden vor Strafverfolgung. Die Immunität kann durch die Exekutive Führung und die Judikative Führung aufgehoben werden.
  2. Die Strafverfolgung muss umgehend eingestellt werden, sobald der Immunitätsstatus bekannt wird. Die Exekutive bzw. der Exekutivbeamte kann ein Vorzeigen der ID verlangen, um dies zu bestätigen.
  3. Der Gouverneur und der Vizegouverneur der Regierung tragen den Immunitätsstatus, welcher nur durch die Judikative Führung aufgehoben werden kann.
  4. Gemäß Artikel 7 kann der Immunitätsstatus durch den Gouverneur, den Vizegouverneur, die judikative Führung oder eine einfache Mehrheit des Parlaments aufgehoben werden.
  5. Die Immunität schließt auch die Fahrzeuge und Immobilien ein, die im Besitz oder Eigentum einer Person stehen, die einen solchen Status hat.
  6. Sollte die Exekutive bzw. der Exekutivbeamte unwissentlich eine Strafverfolgung einleiten, muss diese umgehend eingestellt werden, sobald der Immunitätsstatus bekannt wird.


Neu: (1) Als Immunität bezeichnet man den Schutz bestimmter hochrangiger Regierungsmitarbeiter, diese wären Gouverneur, Vizegouverneur, leitende Mitglieder der Judikative, Minister und Abteilungsleiter der Regierung. Die Leiter von Staatsbehörden, sowie deren 2 Vertreter, haben ebenfalls parlamentarische Immunität.
(2) Immunitäten gemäß Artikel 7 können durch den Gouverneur, den Vizegouverneur, die judikative Führung oder eine 2/3 Mehrheit des Parlaments aufgehoben werden.
(3) Die Immunität des Gouverneur und Vizegouverneur ist ausschließlich durch die Judikative Führung aufzuheben.
(4) Die Strafverfolgung muss umgehend eingestellt werden, sobald der Immunitätsstatus bekannt wird. Zur Bestätigung des Immunitätsstatus kann ein Exekutivbeamter das Vorzeigen eines entsprechenden Dienstausweises verlangen.
(5) Die Immunität bezieht sich auch auf die Fahrzeuge und Immobilien, die Eigentum einer Person mit Immunitätsstatus sind. StVO §§ 12,13,14,15,16 sind davon ausgenommen.
(6) Ein Verstoß gegen diesen Artikel wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen sind gemäß BDG §23 (7) zulässig.
(7) Eine Person, deren Immunität aufgehoben wurde, kann ihre Immunität wiedererlangen, sobald sich die Umstände, die zur Aufhebung geführt haben, als nichtig oder rechtlich nicht haltbar erweisen, das Verfahren eingestellt wurde. Die Prüfung der Validität der Vorwürfe und die Anklagerhebung obliegt der Generalstaatsanwaltschaft und dem Generalbundesanwalt.
(8) Eine Aufhebung der Immunität ist nur zulässig, wenn ein Verstoß gegen eine der Folgende Deliktsgruppe bzw. Gesetzte hinreichend

Begründet ist:
a) Straftaten gegen das Leben
b) BDG § 13
c) Straftaten gegen die persönliche Freiheit
d) BDG § 15
e) BDG §§ 7, 8, 11

Bei Punkt e) ist das Schablonenhafte anlegen der Gesetzt nicht ausreichend um eine Aufhebung zu Begründen.

Änderung
BDG §21 Abs. 12

Alt: Ein Beschluss kann Bußgelder, sowie eine Disziplinarstrafe in Form von einer verhältnismäßigen Sanktion der jeweiligen Organisation enthalten.

Neu: Ein Beschluss kann Bußgelder, Entziehung der Lizenz sowie eine Disziplinarstrafe in Form von einer verhältnismäßigen Sanktion der jeweiligen Organisation enthalten.

Änderung
StVO §3

Alt: Bußgelder und Haftstrafen sowie der Lizenzentzug werden im staatlichen Strafkatalog festgehalten

Neu: Bußgelder und Haftstrafen sowie der Lizenzentzug werden im staatlichen Strafkatalog festgehalten.
(1) Der Entzug des Führerscheins ist beim Blitzen mit Radarsystem optional.
 

Simon Kellerman

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Mar 14, 2023
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Gesetzesänderungen ab dem 17.06.2024

Hinzugefügt
StPO § 17 - Berechnung von Fristen

(1) Bei Fristen, die in Tagen berechnet werden, zählt der Tag, an dem die Frist auferlegt wird, als erster Tag.

(2) Ausnahmen sind gegeben, wenn ausdrücklich ein gerichtliches schriftliches Dokument den nachfolgenden Tag als Fristbeginn festgelegt.

Hinzugefügt
StPO §16 - Einstellung eines Verfahren gegen Amtsträger bzw. Beamte

(1) Die Ermittlungsbehörde kann bei mangelnder Beweislast oder fehlenden verdacht auf Vollendung einer Straftat das Strafverfahren gegen Beamte einstellen.

(2) Ein eingestelltes Verfahren gilt nicht als Freispruch und kann bei neuer, mehr belastender, Beweislast durch die Ermittlungsbehörde wieder aufgenommen werden.

(3) Disziplinarmaßnahmen bzw. Disziplinarverfahren sind ebenfalls bei fehlender Beweislast einzustellen. Die Verwaltung von Disziplinarstrafen liegt im Aufgabenfeld der Behörden.

Hinzugefügt
StPO § 15 - Abschlusswort

(1) Der Angeklagte hat im Hauptverfahren das letzte Wort und kann sich in der Hauptverhandlung als letzte Person zu dem ihm vorgeworfenen Sachverhalten äußern.

(2) Sollte der Angeklagte beim letzten Wort durch Prozessbeteiligte unterbrochen werden, so gilt erneut Abs. 1.

(3) Sollte der Angeklagte im Hauptverfahren keine letztes Wort sprechen wollen, so muss der Angeklagte dies ausdrücklich dem Gericht mitteilen.

(4) Im Anschluss zum letzten Wort folgt die Urteilsfindung durch den vorsitzenden Richter.

Hinzugefügt
StPO § 18 - Eröffnungsbeschluss

(1) Der vorsitzende Richter beschließt die Eröffnung des Hauptverfahren, wenn nach den Ermittlungen und Revisionsverfahren gegen den Beschuldigten eine Straftat nach wie vor hinreichend verdächtig scheint. Ausnahme verfahren nach StPO §2.

(2) Beschließt der vorsitzende Richter, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, so muss aus der Begründung hervorgehen, wieso das Gericht das Hauptverfahren nicht eröffnet.

(3) Der Eröffnungs- bzw. Nichteröffnungsbeschluss ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.

(4) Es handelt sich um keine Anfechtbaren Beschluss nach StPO § 10. Es gilt StPO § 19.

Hinzugefügt
StPO § 19 - Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss

(1) Der Beschluss, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden.

(2) Gegen den Beschluss, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft ist, steht der Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde beim Justizministerium zu.

(3) Gibt das Justizministerium der Beschwerde statt, so kann es zugleich bestimmen, dass die Hauptverhandlung vor einem Richter geleitet wird.

Hinzugefügt
StPO §5 Absatz 1 f)

Beamte aus der FIBCO Leitung haben einen Ermessensspielraum bei der Erstellung einer Strafakte oder der Entscheidung über deren Schließung. Dies bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse und der vorliegenden Beweislage selbstständig entscheiden können, ob genügend Beweise für die Einleitung eines Strafverfahrens vorliegen oder ob der Fall aus Mangel an Beweisen oder anderen rechtlichen Gründen eingestellt werden soll. Dieser Spielraum ermöglicht es den Beamten, flexibel auf die spezifischen Umstände jedes Falles zu reagieren und ihre Entscheidungen entsprechend zu treffen.


Gestrichen
StGB § 14 - Absatz 3 Steuerrecht

Änderung
GVG §1 Abs.4 Berufsrichter

Alt:

Berufsrichter können aufgrund von Befangenheit nach einer Prüfung vom Verfahren abgezogen werden durch den Justizminister oder den Gouverneur.

Neu:

Berufsrichter können aufgrund von Befangenheit nach einer Prüfung vom Verfahren abgezogen werden durch den Justizminister, den Gouverneur oder den Oberamtsrichter.

Änderung
Definierung Spezialeinheiten

Alt:

Spezialeinheiten:
Spezialeinheiten sind geschlossene Sondereinheiten in den Exekutivbehörden. Die sich auch absondern in Form ihrer Dienstkleidung.


Neu:

Spezialeinheiten
Spezialeinheiten sind geschlossene Sondereinheiten der Exekutivbehörden, welche sich durch spezielle Ausbildungen, die Dienstkleidung & Maskierung und besondere Aufgabengebiete absondern. Eine Spezialeinheit dient der Bewältigung von risikoreichen Operationen im einsatztaktischen als auch ermittlungstechnischen Sinne.

Änderung
PBeitrG §4 Absatz 6 Diskussion und Abstimmung

Alt:

Teilnahmeberechtigt am Parlament sind folgende Personen: 4 Personen, die von der jeweiligen Organisationsleitung bestimmt wurden. Die Regierung darf gesondert für das USSS einen USSS-Agent stellen, sowie einen Mitarbeiter der Justiz (GOV 5 USSS 1).


Neu:

Teilnahmeberechtigt am Parlament sind die folgenden Personen:

a) Vier Personen, die von der jeweiligen Organisationsleitung bestimmt werden.

b) Ein USSS-Agent, der von der Regierung speziell für das USSS benannt wird.

c) Ein Mitglied der Justizleitung, welches Innerhalb der Justiz bestimmt wird.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weiteren Mitgliedern der Justiz im Tausch den Platz eines GOV-Mitarbeiters einzuräumen (GOV 4, Justizleitung 1, USSS 1).
 

Simon Kellerman

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Mar 14, 2023
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Gesetzesänderungen ab dem 24.06.2024

Hinzugefügt
JBeitrG §10 Mandatsübernahme & Mandatschaft

(1) Ein Anwalt muss eine schriftliche Mandatsübernahme bei Eröffnung eines Falles vorlegen. Ein juristisches Mandat befähigt einen Rechtsanwalt im Namen seiner Mandaten personen Bezogenen Daten, Akteneinsichten und dazugehörige Beweise sowie Forderungen gegenüber der Justiz zu beantragen.

(2) Diese muss folgende Daten des Mandanten und des Anwalts enthalten:
Name, Vorname
Reisepassnummer
Telefonnummer

(3) Eine konkrete Schilderung des Vorfalls mit Datum und Uhrzeit mit einer maximalen Abweichung von ± 15 Minuten zum Akteneintrag muss bei Falleröffnung vorliegen.
Abweichend davon Revisionsverfahren gegen Haftbefehle, dort das Datum und Uhrzeit mit einer maximalen Abweichung von ± 15 Minuten zur vollendeten Verlesung muss bei Falleröffnung vorliegen.

(4) Es müssen spezifische relevante rechtliche Grundlagen für jegliche Forderungen aufgeführt werden. BDG §§ 2 Abs. 4, 3 Abs. 6 und 14 gelten als Generalklausel und müssen durch andere Gesetze begründet werden.

(5) Bei einem Wechsel des Rechtsanwalts muss der Anwalt das Mandat schriftlich niederlegen, bevor ein neuer Anwalt das Mandat übernehmen darf. Zwei Mandate unterschiedlicher Anwälte sind nicht zulässig.

(6) Gemäß Abs. 5 können alle Fälle, die durch ein zweites (das später übernommene) Mandat entstanden sind, abgelehnt werden.

(7) Mit Abschluss bzw. Schließung eines Falles erlischt automatisch die Mandatsübernahme. Prozessablaufs Ordnung Abs. 5.3 bleibt unberührt.

(8) Die Mandatsübernahme sowie das Einfordern von Beweismaterialien bei Justizbehörden startet den Prozess einer Klage.

(9) Pro Situation darf ein Fall eröffnet werden.

(10) Wenn die Absätze eins bis neun nicht oder nur in Teilen erfüllt sind, hat die Justiz das Recht dazu, den Fall abzulehnen.

Hinzugefügt
JBeitrG §11 Forderungsschreiben

(1) Die Ermittlungsbehörde kann bei mangelnder Beweislast oder fehlenden verdacht auf Vollendung einer Straftat das Strafverfahren gegen Beamte einstellen.

(2) Ein eingestelltes Verfahren gilt nicht als Freispruch und kann bei neuer, mehr belastender, Beweislast durch die Ermittlungsbehörde wieder aufgenommen werden.

(3) Disziplinarmaßnahmen bzw. Disziplinarverfahren sind ebenfalls bei fehlender Beweislast einzustellen. Die Verwaltung von Disziplinarstrafen liegt im Aufgabenfeld der Behörden.

Änderung
StPO §14 Justizirrtum

Alt:
Die beschuldigte Person ist somit freizusprechen und alle zu diesem Fall ausgestellten Akteneinträge müssen gelöscht werden.

Neu:
Sollte das Irrtum durch die Justiz entstanden sein wird die beschuldigte Person somit freigesprochen und alle zu diesem Fall ausgestellten Akteneinträge müssen gelöscht werden. Sollte es zu einem Irrtum seitens der Rechtsanwaltschaft, innerhalb des Revisionsverfahren, einer Mandatsübernahme oder einem Forderungsschreiben kommen, kann die Justiz das Verfahren einstellen. Es gelten somit die vorher gesprochen Urteile bzw. Akten.
 

Julia Skye

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Oct 11, 2021
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Gesetzesänderungen ab dem 01.07.2024


Löschung

StGB §18 Abs. 5
Entfernt:
Das Fort Zancudo wegen eines Überfalls betritt, ohne das diese z.b. durch die ausgerufene Alarmstufe Angefordert wurden (Beamte)

Änderung
StGB §18

Alt:
Strafbar macht sich derjenige, der sich ohne Erlaubnis in eine Sperrzone begibt oder aufhält. Ausnahmen gelten für berechtigte Personen und Beamte im Dienst. Beim unerlaubten Befahren oder Überfliegen von Sperrzonen ist mit Beschuss zu rechnen. Der Luftbereich aller genannten Behörden gilt als Flugverbotszone.

Neu:
Strafbar macht sich, wer

(1) sich ohne Erlaubnis in eine Sperrzone begibt oder sich in dieser aufhält. Beamte im Dienst können sich in Sperrzonen der eigenen Organisation oder organisations-übergreifenden Sperrzonen begeben oder sich in diesen aufhalten.
(a) Sollte ein Tatverdächtiger eine Sperrzone betreten, ist es dem Beamten gestattet, die Sperrzone zur Verfolgung des Tatverdächtigen zu betreten.
(b) Sollte ein Ermittlungsverfahren von einer Sperrzone betroffen sein, darf dieses auch in der Sperrzone durchgeführt werden.
(2) Sperrzonen unerlaubt überfliegt. Dabei muss mit Beschuss gerechnet werden.
(3) den Luftraum aller in StGB §18 aufgeführten Behörden überfliegt.
(4) das Fort Zancudo ohne Erlaubnis eines Soldaten betritt, welcher zum Ausstellen einer Zutrittsgenehmigung befugt ist. Beamte, die keine Soldaten sind, benötigen ebenfalls eine Zutrittsgenehmigung. StGB §30 Abs. 7 ist hierbei ausgesetzt.

Bei einem Verstoß ist mit Beschuss zu rechnen.


Änderung
BDG §1.5 Absatz 1

Alt:
Zivile und verdeckte Ermittler dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit die Balaclava tragen. Infolge von Ermittlungen der Justiz muss man sich jedoch gegenüber dieser identifizieren.

Neu:
Verdeckte Ermittler dürfen sich in Ausübung ihrer Tätigkeit gemäß interner Dienstbestimmungen vermummen. Infolge von Ermittlungen der Justiz muss man sich jedoch gegenüber dieser identifizieren.


Änderung
BDG §1.4

Alt:
Ein verdeckter Ermittler (Fachbegriff: Undercover-Agent) ist ein Exekutivbeamter, welcher nach außen hin als Zivilperson auftritt und eine falsche Identität annimmt, um ungestört Ermittlungen durchführen zu können. Verdeckte Ermittlungen dürfen nur vom FIB und USSS durchgeführt werden. Sie sind von der Kleiderordnung befreit. Sollten die verdeckten Ermittler in eine polizeiliche Maßnahme geraten, müssen sie sich erkenntlich machen.

Neu:
Ein verdeckter Ermittler (auch “Undercover-Agent”) ist ein Exekutivbeamter, welcher nach außen als Zivilperson auftritt und eine falsche Identität annimmt, um Ermittlungen durchzuführen. Verdeckte Ermittlungen dürfen nur vom FIB und USSS durchgeführt werden.

Sie sind hinsichtlich ihrer Kleiderordnung und der Nutzung von Privatmaskierungen oder Balaclavas an die internen Dienstbestimmungen der Organisation gebunden. Im Falle einer polizeilichen Maßnahme müssen sie sich eindeutig erkenntlich zeigen.


Änderung
StPO §2 Absatz 2

Alt:
In Ausnahmefällen, in denen die betreffende Person als flüchtig gilt und der Beamte den Reisepass bekommen hat, kann auf die Nennung der Tatvorwürfe verzichtet werden.

Neu:
In Ausnahmefällen, in denen die betroffene Person als flüchtig gilt und eindeutig durch Personalien identifiziert werden konnte, kann auf die Nennung der Tatvorwürfe verzichtet werden.

Hinzugefügt
GG Artikel 7 Abs. 9

Hinzugefügt:
(9) Sollte eine parlamentarische Immunität aufgehoben werden, muss die betroffene Person unmittelbar darüber informiert werden.
 

Julia Skye

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Oct 11, 2021
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46

Gesetzesänderungen ab dem 15.07.2024

Löschung
PBeitrG §14 Abs. 6

Entfernt:
(6) Teilnahmeberechtigt am Parlament sind die folgenden Personen:
Vier Personen, die von der jeweiligen Organisationsleitung bestimmt werden.
Ein USSS-Agent, der von der Regierung speziell für das USSS benannt wird.
Ein Mitglied der Justizleitung, welches Innerhalb der Justiz bestimmt wird.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weiteren Mitgliedern der Justiz im Tausch den Platz eines GOV-Mitarbeiters einzuräumen (GOV 4, Justizleitung 1, USSS

Änderung
BDG §14 Umgehung von Strafprozessen

Alt:
3) Beim falsch Ausstellen einer Akte (Wanteds, Geldstrafen, Lizenz Entzug, etc...), ist jeder Beamte dazu verpflichtet, unverzüglich die Justiz dazu zu rufen. Sollte dem nicht nachgegangen werden, macht sich derjenige strafbar.

Neu:
3) Beim falsch Ausstellen einer Akte (Wanteds, Lizenz Entzug), ist jeder Beamte dazu verpflichtet, unverzüglich die Justiz dazu zu rufen. Sollte dem nicht nachgegangen werden, macht sich derjenige strafbar.

Änderung
BDG §1.3

Alt:
Ein verdeckter Ermittler (Fachbegriff: ziviler Ermittler) ist ein Exekutivbeamter, welcher nach außen hin als Zivilperson auftritt und keine falsche Identität annimmt, um ungestört Ermittlungen durchführen zu können. Sie sind von der Kleiderordnung befreit, sind jedoch an den Kleiderschrank der Organisation gebunden. Sollten die zivilen Ermittler in eine polizeiliche Maßnahme geraten, müssen sie sich ausweisen mit Dienstausweis oder Dienstnummer.

Neu:
Ein ziviler Ermittler ist ein Exekutivbeamter, welcher in unauffälliger Kleidung aus dem Kleiderschrank der Organisation nach außen als Zivilperson auftritt und eine falsche Identität annimmt, um Ermittlungen durchzuführen. Das Tragen von Privatmaskierungen ist ihnen untersagt. Im Falle einer polizeilichen Maßnahme müssen sie sich eindeutig erkenntlich zeigen.

Änderung
StVO §14 Abs. 5

Alt:
auf Privatgrundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers oder mit einer Ausnahmegenehmigung der Stadt Los Santos

Neu:
auf Privatgrundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers oder mit einer Sondergenehmigung, die durch das Justizministerium, den (Vize-) Gouverneur oder sonstiges autorisiertes Personal ausgestellt und im dafür vorgesehenen Verzeichnis vermerkt ist.

Änderung
BDG §1.4

Alt:
Ein verdeckter Ermittler (Fachbegriff: Undercover-Agent) ist ein Exekutivbeamter, welcher nach außen hin als Zivilperson auftritt und eine falsche Identität annimmt, um ungestört Ermittlungen durchführen zu können. Verdeckte Ermittlungen dürfen nur vom FIB und USSS durchgeführt werden. Sie sind von der Kleiderordnung befreit. Sollten die verdeckten Ermittler in eine polizeiliche Maßnahme geraten, müssen sie sich erkenntlich machen.

Neu:
Ein verdeckter Ermittler (auch “Undercover-Agent”) ist ein Exekutivbeamter, welcher nach außen als Zivilperson auftritt und eine falsche Identität annimmt, um Ermittlungen durchzuführen. Verdeckte Ermittlungen dürfen nur vom FIB und USSS durchgeführt werden.

Sie sind hinsichtlich ihrer Kleiderordnung und der Nutzung von Privatmaskierungen oder Balaclavas an die internen Dienstbestimmungen der Organisation gebunden. Im Falle einer polizeilichen Maßnahme müssen sie sich eindeutig erkenntlich zeigen.

Änderung
BDG §3 Abs. 5 c)

Alt:
c) Infolge von Ermittlungen der FIBCO müssen sich alle Beamte eingeschlossenen Spezialeinheiten einem öffentlichen (Öffentliche FIBCO-Agenten sind in der Leitung und in dessen Dienstausweis ist FIBCO zu lesen) FIBCO-Agenten mit dem geforderten Mittel der FIBCO identifizieren.

Neu:
c) Infolge von Ermittlungen der FIBCO müssen sich alle Beamte eingeschlossenen Spezialeinheiten mit einem Dienstausweis identifizieren.

Hinzugefügt
GG Art. 14 - Der Staat San Andreas

Hinzugefügt:
(1) Der Staat San Andreas ist ein demokratischer Staa
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Bürger das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe, durch Beschwerden o.ä. nicht möglich ist.

Hinzugefügt
StGB §44 - Strafbarkeit der Einflussnahme auf Richter

Hinzugefügt:
Strafbestimmungen
(1) Definition der Einflussnahme
(2) Einflussnahme bezeichnet jegliche Handlungen, Versuche, Kommunikationen oder andere Interaktionen durch Mitglieder der Exekutive, die darauf abzielen, Entscheidungen, Verfahren oder andere judikative Prozesse zu beeinflussen, zu kontrollieren oder zu verändern. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
(a) Anweisungen, Empfehlungen oder Vorschläge an Richter oder Justizmitarbeiter bezüglich der Auslegung von Gesetzen oder der Urteilsfindung.
(b) Jede Form der Kommunikation, die darauf abzielt, den Ausgang eines Gerichtsverfahrens zu beeinflussen, einschließlich der Kontaktaufnahme mit Richtern, Staatsanwälten oder anderen Justizmitarbeitern in einer nicht offiziellen Kapazität.
(c) Die Nutzung von Medien oder öffentlichen Aussagen, um Druck auf die Judikative auszuüben oder die öffentliche Meinung in einer Weise zu beeinflussen, die den Ausgang von Gerichtsverfahren beeinträchtigen könnte.
(d) Das Anbieten von Vorteilen oder das Androhen von Nachteilen gegenüber Mitgliedern der Judikative, um eine gewünschte Entscheidung zu erzwingen. (3) Strafbarkeit der Einflussnahme
(a) Jede unzulässige Einflussnahme auf die Judikative durch Mitglieder der Exekutive wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(b) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe nicht unter 3 Wanteds sowie eine Geldstrafe nicht unter $25.000 anzusetzen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter:
- wiederholt und vorsätzlich die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben versucht,
- seine amtliche Stellung missbraucht, um Druck auf Richter oder Gerichtsverfahren auszuüben,
- versucht, durch Drohungen oder Erpressung richterliche Entscheidungen zu beeinflussen.

Hinzugefügt
BDG §1.7 Kleiderordnung

Hinzugefügt:
(a) Vollständige Tätowierungen auf dem linken Arm sind verboten, da die Erkennung von Mauertätowierungen unmöglich ist, wenn der gesamte Arm vollständig tätowiert ist.
 

Simon Kellerman

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Gesetzesänderungen ab dem 29.07.2024

Änderung
BDG §3 Abs. 9 Dienstpflichten des Beamten
Alt:

Ein Exekutivbeamter ist bei der Ausstellung jeder Strafe an den aktuellen Straf- und Bußgeldkatalog gebunden, sofern dieser Paragraph nicht durch einen weiteren Paragraphen erweitert wird. Bei der Ausstellung der Strafe im PDA ist diese in folgendem Format einzugeben: Datum, Uhrzeit - Gesetzbuch, Paragraph Absatz. Bei mehreren Verstößen gegen aktuell geltendes Recht muss jede Strafe gesammelt ausgestellt werden. Ausnahme: Das Bußgeld wird getrennt ausgestellt.

Neu:

(a) Ein Exekutivbeamter ist bei der Ausstellung jeder Strafe an den aktuellen Straf- und Bußgeldkatalog gebunden, sofern dieser Paragraph nicht durch einen weiteren Paragraphen ergänzt oder erweitert wird.

(b) Die Eingabe der Strafe im PDA hat im folgenden Format zu erfolgen: Datum, Uhrzeit - Gesetzbuch, Paragraph, Absatz, Anmerkungen. Bei mehreren Verstößen gegen geltendes Recht sind sämtliche Strafen gesammelt auszustellen.

(c) Wird ein Tatverdächtiger (TV) von einem anderen Beamten übernommen, ist in der entsprechenden Akte sowohl die Organisation als auch der Name des Beamten, von dem der TV übernommen wurde, zu vermerken. Diese Informationen sind am Ende der Akte zu ergänzen.

Hinzugefügt
BDG §20 Abs. 4 Belehrung
Eine Person, welche einen Beschluss wegen Korruption erhält, welcher keine Haftstrafe enthält, ist wie folgt zu belehren:

"Die Justiz hat einen Beschluss gegen Sie erlassen, Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht gegen den Beschluss vor Gericht zu ziehen, falls Sie dies möchten, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden eine Klage über einen Rechtsanwalt bei der Regierung gegen den Beschluss einreichen. Sollte dies nicht in der genannten Frist geschehen oder sollten Sie einen Gerichtsprozess ablehnen, wird der Beschluss von den ausgewählten Beamten vollstreckt. Wenn Sie flüchten haben Sie kein Recht mehr auf einen Rechtsanwalt."
 

Simon Kellerman

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Gesetzesänderungen ab dem 19.08.2024

Änderung
BDG §3 Abs. 5d Dienstpflichten des Beamten
Alt:

Jeder Beamte ist verpflichtet, seinen Dienstausweis in einer polizeilichen Maßnahme auf Anfrage zu zeigen.
a) Spezialeinheiten sind in Ausübung ihrer Tätigkeit davon ausgeschlossen, diese müssen ihre Dienstnummer nennen.
Dienstnummern sind vom Organisationsleiter festgelegte Nummern.
b) Gegenüber der Justiz müssen sich alle Beamte, eingeschlossen Spezialeinheiten mit dem geforderten Mittel der Justiz identifizieren.
c) Infolge von Ermittlungen der FIBCO müssen sich alle Beamte eingeschlossenen Spezialeinheiten mit einem Dienstausweis identifizieren.

Neu:

Jeder Beamte ist verpflichtet, seinen Dienstausweis in einer polizeilichen Maßnahme auf Anfrage zu zeigen.
a) Spezialeinheiten sind in Ausübung ihrer Tätigkeit davon ausgeschlossen, diese müssen ihre Dienstnummer nennen.
Dienstnummern sind vom Organisationsleiter festgelegte Nummern.
b) Gegenüber der Justiz müssen sich alle Beamte, eingeschlossen Spezialeinheiten mit dem geforderten Mittel der Justiz identifizieren.
c) Infolge von Ermittlungen der FIBCO müssen sich alle Beamte eingeschlossenen Spezialeinheiten mit einem Dienstausweis identifizieren.
d) Sollte ein Beamter eine Straftat gemäß StGB §4 begehen, so ist er dem Geschädigten gegenüber verpflichtet, seinen Dienstausweis zu zeigen.

Änderung
BtMG §3 Abs. 2c Verkauf von Medizinprodukten
Alt:

(2)Strafbar macht sich derjenige, der:
(a) als EMS Mitarbeiter medizinische Gegenstände zivil verkauft.
(b) Bürger u. Bürgerinnen Rechtswidrig Zutritt zu medizinischen Gegenständen verschafft.
(c) diese auf dem Schwarz- oder normalen Markt erwirbt und/oder verkauft.

Neu:

(2)Strafbar macht sich derjenige, der:
(a) als EMS Mitarbeiter medizinische Gegenstände zivil verkauft.
(b) Bürger u. Bürgerinnen Rechtswidrig Zutritt zu medizinischen Gegenständen verschafft.
(c) diese auf dem Schwarz- oder normalen Markt erwirbt und/oder verkauft. Ausnahmen gelten für FIB Beamte gemäß interner Dienstvorschriften zur Beweissicherung. Die erworbenen Güter müssen im Anschluss vernichtet werden

Änderung
BDG §4 Abs. 10
Alt:

Das Federal Investigation Bureau (FIB) ist befugt, den Waffenhandel zu überwachen und kann dazu verdeckte Ermittlungen durchführen, um illegale Waffenhändler aufzuspüren und festzunehmen.

Neu:

Das Federal Investigation Bureau (FIB) ist befugt, den Waffenhandel zu überwachen und kann dazu verdeckte Ermittlungen durchführen, um illegale Waffenhändler aufzuspüren und festzunehmen. Sie sind in diesem Rahmen dazu befugt, selbst mit Waffen zu handeln, müssen diese aber im Anschluss vernichten.

Änderung
BtMG §2 - Regelung für Betäubungsmittel
Alt:

Der Besitz, Handel, Anbau so wie die Weitergabe von Drogen:
Kokain sowie die zutaten zum herstellen von Kokain
Marihuana (ab 21 Gramm / bis 20 Gramm zum Selbstgebrauch erlaubt)
ist verboten.

Neu:

Der Besitz, Handel, Anbau so wie die Weitergabe von Drogen: Kokain sowie die zutaten zum herstellen von Kokain Marihuana (ab 2,1 Kilogramm / bis 2 Kilogramm zum Selbstgebrauch erlaubt) ist verboten.
 
Last edited:

Julia Skye

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Oct 11, 2021
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Gesetzesänderungen ab dem 26.08.2024

Änderung
Strafgesetzbuch (StGB) §18 - Unerlaubtes Betreten von Sperrzonen/Militärischen Gelände

Alt:

FIB (Sperrzone) :
Aus Sicht vom Haupteingang:
-Das rechte Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
-Das linke Gebäude gilt als öffentliches Gebäude mit Beschränkungen. Alle Besucher müssen beim Empfang warten und dürfen die Obergeschosse sowie Untergeschosse nicht betreten. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
-Das Befahren und Parken von Privat- und Sharing-Fahrzeugen im eingezäunten Bereich des FIB-HQs ist verboten. Zivilpersonen haben die Möglichkeit, auf dem Empfänger Parkplatz zu parken.

Neu:

FIB (Sperrzone) :
Aus Sicht vom Haupteingang:
- Das rechte Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
- Das linke Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
- Alle Besucher müssen vor dem HQ warten und dürfen das Gelände des HQs nur in Begleitung eines FIB-Agenten betreten.
- Das Befahren und Parken von Fahrzeugen im eingezäunten Bereich des FIB-HQs ist verboten.
 

Julia Skye

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Gesetzesänderungen ab dem 09.09.2024

Änderung
BDG §4 Absatz 10


Alt:

Das Federal Investigation Bureau (FIB) ist befugt, den Waffenhandel zu überwachen und kann dazu verdeckte Ermittlungen durchführen, um illegale Waffenhändler aufzuspüren und festzunehmen. Sie sind in diesem Rahmen dazu befugt, selbst mit Waffen zu handeln, müssen diese aber im Anschluss vernichten.


Neu:

Das Federal Investigation Bureau (FIB) ist befugt, den Gegenstandshandel zu überwachen und kann dazu verdeckte Ermittlungen durchführen, um illegale Gegenstandshändler und Waffenhändler aufzuspüren und festzunehmen. Sie sind in diesem Rahmen dazu befugt, selbst mit Waffen und Gegenstände zu handeln, müssen diese aber im Anschluss vernichten.

Änderung
WaffG §9 - Waffenschein


Alt:

Wer in Los Santos eine Waffe erwerben möchte, muss im Besitz einer gültigen Waffenlizenz sein. Vor Erwerb einer Waffe muss eine Waffenlizenz bei der Regierung erworben werden.


Neu:

Wer in Los Santos eine Waffe besitzen möchte, muss im Besitz einer gültigen Waffenlizenz sein. Vor dem besitz einer Waffe muss eine Waffenlizenz bei der Regierung erworben werden.

Löschung
StVO §28

Hinzugefügt
BDG §23 Abs.8


Neu:

(8) Sofern ein Bußgeld ausgestellt wird, bei dem es keine direkte Interaktion mit einem TV gibt, z.B. gemäß StVO §12.1, muss ein Nachweis über den Gesetzesverstoß für 48 Stunden aufbewahrt werden.

Änderung
BDG §23 Abs. 2

Alt:

(2) Die Bodycam muss jede Interaktion, von der Straftat bis zur Inhaftierung, mit einem Tatverdächtigen aufzeichnen. Darunter fallen auch Übergaben von Tatverdächtigen, Abtransporte oder Akten-Ausstellungen für andere Beamte.


Neu:

(2) Die Bodycam muss jede Interaktion, von der Straftat bis zur letzten Interaktion mit einem Tatverdächtigen, aufzeichnen. Darunter fallen zum Beispiel Übergaben von Tatverdächtigen, Abtransporte, ausstellen von Bußgeldern oder Akten-Ausstellungen für andere Beamte.

Änderung
StPO §5

Alt:

(6) Nur der zuständige Gouverneur, Vizegouverneur, Innenminister kann einen Durchsuchungsbefehl ausstellen, wenn der schwere Verdacht auf Verdunkelung in einer Strafsache vorliegt. Dieser Befehl kann mündlich erfolgen, muss aber innerhalb von 24 Stunden begründet schriftlich nachgereicht werden. Die Vollstreckung hat nur durch die Exekutivbehörden zu erfolgen. // Damit sind Razzien gemeint.


Neu:

NEU: (6) Nur der zuständige Gouverneur, Vizegouverneur, Justizminister, Stv. Justizminister und Generalstaatsanwalt kann einen Durchsuchungsbefehl ausstellen, wenn der schwere Verdacht auf Verdunkelung in einer Strafsache vorliegt. Dieser Befehl kann mündlich erfolgen, muss aber innerhalb von 24 Stunden begründet schriftlich nachgereicht werden. Die Anträge für Durchsuchungsbefehle werden vom FIB an die Regierung gestellt. Die Vollstreckung hat nur durch die Exekutivbehörden zu erfolgen. // Damit sind Razzien gemeint.

Hinzugefügt
StVO §25 Handhabung der Haft und Bußgeldstrafe


Neu:

(5) Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für das Fahrzeug, welches er fährt. Für Anti-Radare sowie Kofferrauminhalt haftet der Fahrzeughalter.
a. Bei Familien-Fahrzeugen haftet der Fahrzeugführer.
b. Car Sharing Fahrzeuge sind von StVO §25 Abs. 5 ausgeschlossen.

Hinzugefügt
Art. 15 GG - Staatliche Legitimation und Gewaltmonopol


Neu:

(1) Das Grundgesetz für den Staat von Andreas ist zugleich die rechtmäßige Verfassung und begründet damit auch die rechtmäßige Existenz des Staates. (2) Das Grundgesetz legitimiert den Erlass weiterer Gesetze, Normen, Verordnungen und sonstiger Regelungen durch gewählte Organe, jedoch niemals durch eine einzelne Person ohne Abstimmung des Parlament.
(3) Die Verfassung legitimiert darüber hinaus die von staatlichen Organisationen ausgehende Gewalt zum Schutz aller bestehenden Gesetze, Verordnungen, sonstigen Regelungen und vor allem zum Schutz der Verfassung. Der Staat hat somit das Gewaltmonopol und damit auch die volle Kontrolle über die im Staate ausgeübte Gewalt. Ordnungsmittel und im Zweifelsfall auch körperlicher Zwang dürfen nur gegen denjenigen eingesetzt werden, der gegen geltende Gesetze verstößt; das Nähere regeln die Gesetze.


Gesetzesänderungen ab dem 16.09.2024

Hinzugefügt
Art. 16 GG - Vorrang von Bundesrecht


Neu:

(1) Bundesrecht bricht Behördenrecht, behördliche Regelungen sowie Dienstvorschriften.
(2) Im Sinne der Verfassung sind alle internen behördlich Regelungen- sowie Dienstvorschriften den Gesetzen untergeordnet, müssen diesen entsprechen und dürfen diese nicht brechen oder einschränken.
(3) Bundestrecht im Sinne der Verfassung sind Gesetze, die für alle Personen, Teilnehmer und größere Personengruppen gelten oder die Abläufe und Verfahren auf Bundesebene regeln.

Hinzugefügt
Begriffsdefinition


Neu:

Staatsgefährdende Strafbestände Staatsgefährdende Strafbestände sind im Strafrecht sowie Beamtendienstrecht diejenigen Straftatbestände, die darauf abzielen, Handlungen zu sanktionieren, welche die innere oder äußere Sicherheit eines Staates bedrohen. Sie umfassen Straftaten, die das staatliche Gewaltmonopol, die Verfassungsordnung, die Sicherheit des Staates oder seiner Institutionen sowie die Unversehrtheit der Bevölkerung gefährden. Beispiele hierfür sind Hochverrat, Landesverrat, Gefährdung der demokratischen Grundordnung, Terrorismus oder Spionage. Diese Straftaten sind besonders schwerwiegend, da sie das staatliche Fundament und seine Stabilität direkt angreifen.

Hinzugefügt
Artikel 17 Grundgesetz - Amtshilfe


Neu:

(1) Alle Behörden des Staates Los Santos leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden soll gewährleistet werden.
(3) Exekutivbehörden haben für die Sicherheit des Staates Sorge zu tragen

Änderung
BDG §21 Abs. 4


Alt:

Ein Haftbefehl oder Beschluss muss Absatz (1) und (2) entsprechen, um gültig zu sein, es müssen also mind. zwei Personen unterzeichnen.

Neu:

Ein Haftbefehl oder Beschluss muss Absatz (1) und (2) entsprechen, um gültig zu sein, es müssen also mind. zwei Personen unterzeichnen, welche die Befugnis nach Absatz 1 und 2 haben, einen Beschluss zu unterschreiben.

Hinzugefügt
Artikel 18 Grundgesetz - Lex Specialis


Neu:

(1) Das Speziellere Gesetz ist dem Allgemeinerem Gesetz vorzuziehen.
(2) Absatz 1 ist nicht allgemein, sondern in speziellen Situationen, in denen das Gesetz sich widerspricht oder unpräzise ist, anzuwenden.
(3) Des Lex Specialis Grundsatz trifft nur zu, sofern das Grundgesetz nicht zutrifft.

Hinzugefügt
BDG §1.2 Abs. 2 Befehlskette


Neu:

Abs. 2 Einzelne Individuen, die nicht in der Organisationsleitung sind, repräsentieren nicht die Behörde an sich und können anderen Organisationsmitglieder, andere Behörden, keine Anweisungen im Sinne der Befehlskette erteilen.




Gesetzesänderungen ab dem 23.09.2024

Änderung
StGB §16 - Befreiung von Gefangenen

Alt:

Strafbar macht sich derjenige, der einer Person oder Personengruppe, die Flucht ermöglicht und / oder hilft. Der Versuch ist strafbar.

Neu:

Strafbar macht sich derjenige, der einer von einem Beamten verhafteten oder inhaftierten Person, rechtswiedrig die Flucht ermöglicht und / oder hilft. Der Versuch ist strafbar.


Gesetzesänderungen ab dem 30.09.2024

Änderung
BDG §8 - Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

Alt:

(1) Wer einem Beamten für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, macht sich strafbar. Der Versuch ist strafbar.
(2) Ein Beamter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, macht sich strafbar. Wird eine Vorteilsannahme erst festgestellt, nachdem der Beklagte aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, so ist er trotzdem nach dem vollen Strafmaß zu verurteilen. Der Versuch ist strafbar.

Neu:

(1) Ein Beamter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, macht sich strafbar. Wird eine Vorteilsannahme erst festgestellt, nachdem der Beklagte aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, so ist er trotzdem nach dem vollen Strafmaß zu verurteilen. Der Versuch ist strafbar.
(2) Entgelt, welches durch die zuständige Behörde ausgezahlt wird, gilt nicht als Vorteilsannahme.

Änderung
StPO § 5


Neu:

(1)
a) Strafrechtliche Ermittlungen werden eigenständig durch Beamte des LSPD, SAHP, FIB, USSS, NG und der Staatsanwaltschaft und Justizleitung gegen zivile Personen durchgeführt.
b) Disziplinarische Ermittlungen gegen Beamte der eigenen Organisation sind jeder Organisation freigestellt.
c) Strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte sind dem FIB gestattet, das Einleiten der Verfahren ist auch der Staatsanwaltschaft gestattet. Bei offenen Fragen innerhalb der Akte hat die Staatsanwaltschaft und das FIB das Recht dazu, im Rahmen des gleichen Verfahrens eigenständig Befragungen zu machen - diese müssen in der Akte beigefügt werden. Das Ermitteln ist Hauptaufgabe der Korruptionsabteilung des FIB.
d) Spezial Beamte des FIB sind dazu befugt, strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte einzuleiten.
e) Die Staatsanwaltschaft, sowie das FIB haben das Recht, strafrechtliche Ermittlungen vorzunehmen.
f) Beamte aus der FIBCO-Leitung haben einen Ermessensspielraum bei der Erstellung einer Strafakte oder der Entscheidung über deren Schließung. Dies bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse und der vorliegenden Beweislage selbstständig entscheiden können, ob genügend Beweise für die Einleitung eines Strafverfahrens vorliegen oder ob der Fall aus Mangel an Beweisen oder anderen rechtlichen Gründen eingestellt werden soll. Dieser Spielraum ermöglicht es den Beamten, flexibel auf die spezifischen Umstände jedes Falles zu reagieren und ihre Entscheidungen entsprechend zu treffen. (2) Während eines Ermittlungsverfahrens kann ein Staatsanwalt bei den Exekutivbehörden bei der Ausführung jeglicher Art teilnehmen und insbesondere bei der Vernehmung von Zeugen, der Durchsuchung von Räumlichkeit und Grundstücken oder eines Durchsuchungsbefehl.
(3) Erlangt ein Justizbeamter Informationen, die strafrechtlich relevant sind, so ist er dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Korruptionsabteilung des FIB mit den Ermittlungen zu betrauen. (4) Bei angewiesenen Ermittlungen von seitens der Staatsanwaltschaft ist die ermittelnde Behörde verpflichtet, dem Folge zu leisten. Es gilt Abs. 1f

Änderung
Artikel 7 - Parlamentarische Immunität


Neu:

(1) Als Immunität bezeichnet man den Schutz bestimmter hochrangiger Organisation Mitglieder wie folgende Positionen:
a) Gouverneur
b) Vize Gouverneur
c) Leiter des FIB, NG, LSPD, SAHP, Lifeinvader sowie EMS
d) Stellvertretende Leiter des FIB, NG, LSPD, SAHP, Lifeinvader sowie EMS
e) USSS Leitung
f) Abteilungsleiter der FIBCO & FIB Antiterroreinheit (Gang-Unit)
g) Oberamtsrichter
h) Generalstaatsanwalt
i) Minister
(2) Immunitäten gemäß Artikel 7 können durch den Gouverneur, den Vizegouverneur, die judikative Führung oder eine 2/3 Mehrheit des Parlaments aufgehoben werden.
(3) Die Immunität des Gouverneur und Vizegouverneur ist ausschließlich durch die Judikative Führung aufzuheben.
(4) Die Strafverfolgung muss umgehend eingestellt werden, sobald der Immunitätsstatus bekannt wird. Zur Bestätigung des Immunitätsstatus kann ein Exekutivbeamter das Vorzeigen eines entsprechenden Dienstausweises verlangen.
(5) Die Immunität bezieht sich auch auf die Fahrzeuge und Immobilien, die Eigentum einer Person mit Immunitätsstatus sind. StVO §§ 12,13,14,15,16 sind davon ausgenommen
(6) Ein Verstoß gegen diesen Artikel wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen sind gemäß BDG §23 (7) zulässig.
(7) Eine Person, deren Immunität aufgehoben wurde, kann ihre Immunität wiedererlangen, sobald sich die Umstände, die zur Aufhebung geführt haben, als nichtig oder rechtlich nicht haltbar erweisen, das Verfahren eingestellt wurde. Die Prüfung der Validität der Vorwürfe und die Anklageerhebung obliegt der Generalstaatsanwaltschaft.
(8) Eine Aufhebung der Immunität ist nur zulässig, wenn ein Verstoß gegen eine der Folgende Deliktsgruppe bzw. Gesetze hinreichend Begründet ist:
a) StGB §4
b) BDG § 13
c) GG §3
d) BDG §
15 e) BDG §§ 7, 8, 11
f) BDG §27
g) StGB §27
Bei Punkt e) ist das Schablonenhafte anlegen der Gesetze nicht ausreichend um eine Aufhebung zu Begründen.
(9) Sollte eine parlamentarische Immunität aufgehoben werden, muss die betroffene Person unmittelbar darüber informiert werden.

Änderung
BDG §1.1


Neu:

(1) Die Meldekette gestaltet sich wie folgt und ist von unten nach oben zu lesen:
a. Judikative (Justiz)
b. FIB
c. Eigene Organisation
(2) Punkt c betrifft die jeweilige Organisation, in welcher der Beamte tätig ist
(3) Entscheidungen werden stets im gemeinsamen Konsens der betroffenen Organisationsleiter getroffen
(4) Die Meldekette ist für jeden Beamten einzuhalten.

Änderung
BDG §25 Meldepflicht von Korruption


Neu:

(1) Das Nicht- Melden bei Korruptionsdelikten steht unter Strafe.
(2) Ein Korruptionsfall muss schnellstmöglich bei der FIBCO, in Abwesenheit dieser, bei der Justiz gemeldet werden.


Gesetzesänderungen ab dem 07.10.2024

Streichung
StGB §15 Abs. 4 Belästigung eines Beamten


Hinzugefügt
Strafmaß Beleidigung + Belästigung
Neu:

Erhöhung Strafmaß Beleidigung + Belästigung zu 10k + 1 Wanted

Änderung
§18 Disziplinarstrafen

Alt:

(1) Wenn gegen die Dienstvorschriften verstoßen wird, haben die Aufsichtsstellen der jeweiligen Behörden das Recht, Disziplinarstrafen zu verhängen.
(2) Die internen Bußgelder dürfen maximal 150.000$ betragen. Diese Summe darf nicht überschritten werden, selbst wenn gegen mehrere Vorschriften verstoßen wurde. Die Strafhöhe muss dem gesetzlich festgelegten Bußgeld entsprechen.
(3) Die Bußgelder dürfen nicht für die Eigenbereicherung verwendet werden.

Neu:

§18 Disziplinarverfahren

(1) Wenn gegen die Dienstvorschriften verstoßen wird, haben die Aufsichtsstellen der jeweiligen Behörden das Recht, Disziplinarstrafen zu verhängen.
(2) Die internen Bußgelder dürfen maximal 100.000$ betragen. Diese Summe darf nicht überschritten werden, selbst wenn gegen mehrere Vorschriften verstoßen wurde.
(3) Die Bußgelder dürfen nicht für die Eigenbereicherung verwendet werden.
(4) Disziplinarstrafen werden auch verhängt, wenn ohne Vorsatz eine Strafakte falsch ausgestellt wurde und dies rechtzeitig der FIBCO / Justiz gemeldet wurde.
(5) Gegen interne Disziplinarmaßnahmen besteht kein Anspruch auf ein Rechtsverfahren.

Hinzugefügt
GG: Definitionen

Neu:

Rechtsanwälte und Organisationsanwälte werden im weiteren Verlauf dieses Gesetzestext und allen weiteren Gesetzestexten als Anwalt bezeichnet.

Änderung
BDG § 3 Abs. 5b


Alt:

b) Gegenüber der Justiz müssen sich alle Beamte, eingeschlossen Spezialeinheiten mit dem geforderten Mittel der Justiz identifizieren.

Neu:

b) Gegenüber der Justiz müssen sich alle Beamte, eingeschlossen Spezialeinheiten mit dem geforderten Mittel der Justiz identifizieren. Es sei denn, gegen die Justiz wird ermittelt, dann muss man sich gegen den beschuldigten Justizbeamten nur mit der Dienstnummer ausweisen.

Hinzugefügt
GG Art. 19 - Recht auf Information

Neu:

(1) Jeder hat das Recht Auskunft über personenbezogenen Daten bei der zuständigen Behörde in Person zu erhalten.
(2) Folgende Daten kann eine Person ohne Anwalt fordern:
  • Akteneinträge im PDA
(3) Folgende Daten kann eine Person über einen Anwalt fordern:
  • Einträge in der National Intelligence Datenbank
  • Abgeschlossene Ermittlungen (nach Ablauf aller Fristen)
(4) Über aktive Ermittlungen des FIB muss keine Auskunft gegeben werden. Über abgeschlossene Ermittlungen muss 15 Tage nach verstreichen aller Fristen Auskunft gegeben werden. Ausnahmen sind Anwaltsanfragen.
(5) Der Anfrage muss nachgekommen werden.
(6) Informationen über Ermittlungen aufgrund Staatsgefährdender Strafbestände müssen aus gründen der nationalen Sicherheit weiterhin unter Verschluss bleiben. Es gilt eine Verschlusszeit bis zur Erhebung der Anklage bzw. Einstellung der Verfahren.
(7) Bei Herausgabe sämtlicher personenbezogener Daten dürfen keinerlei Daten zur Identität des Erstellers einer Akte bzw. der Ermittler in einer Strafsache (oder ähnliches) herausgegeben werden. Es darf lediglich der Inhalt genannt werden.

Änderung
BtMG §2 - Regelung für Betäubungsmittel


Alt:

Der Besitz, Handel, Anbau so wie die Weitergabe von Drogen: Kokain sowie die zutaten zum herstellen von Kokain Marihuana (ab 2,1 Kilogramm / bis 2 Kilogramm zum Selbstgebrauch erlaubt) ist verboten.

Neu:

Der Besitz, Handel so wie die Weitergabe von Drogen:
  • Kokain
  • der Marihuana Anbau
ist verboten. (Marihuana bis 2 Kilogramm darf zum Eigengebrauch mitgeführt werden)

Änderung
StGB §18


Alt:

Regierung (Sperrzone) :
alle absperrbaren Innenräume außer in Begleitung von GOV-Mitarbeitern
Dach
Garage
Grünflächen

Neu:

Regierung (Sperrzone) :
alle absperrbaren Innenräume außer in Begleitung von GOV-Mitarbeitern
Dach
Garage
Grünflächen (nur für Fahrzeuge)
 

Julia Skye

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Gesetzesänderungen ab dem 14.10.2024

Hinzugefügt
StPO §10 - Revisionsverfahren

Neu:

(7) Sollte im ersten Urteil ein Freispruch ergehen und das Revisionverfahren zugelassen sein so gilt Abs. 5 nicht.

Änderung
StGB §30 - Hausfriedensbruch

Alt:
(4) Grundstücke, dazu gehören auch weitab vom Haus gelegene Grundstücke zum Besitztum. Beispiel: Weiden, Äcker, Hausgarten, Toreinfahrten, Hof

Neu:

(4) Auf Grundstücken, dazu gehören auch weitab vom Haus gelegene Besitztümer, hat der Eigentümer das vollumfängliche Weisungsrecht im Einklang mit dem geltenden Gesetz. Änderung der Formulierung.

Änderung
StGB §29 - Missachtung eines Platzverweises
Alt:
Wer einen erteilten Platzverweis missachtet, macht sich nach §13 Art. 1 StGB, strafbar.

Neu:

(4) Auf Grundstücken, dazu gehören auch weitab vom Haus gelegene Besitztümer, hat der Eigentümer das vollumfängliche Weisungsrecht im Einklang mit dem geltenden Gesetz. Änderung der Formulierung.

Änderung
StGB §13 - Einbruch

Alt:
Strafbar macht sich derjenige, der
(1) sich gewaltsam Zutritt zu einer Wohnung verschafft. Der Versuch ist strafbar.
(2) unerlaubt Zutritt zu bestimmten Räumen des Regierungsgebäudes verschafft. Der Versuch ist strafbar. Zu diesen bestimmten Räumen gehören:
(a) Das Büro des Gouverneurs oder Vizegouverneurs
(b) Alle Räume der unteren und oberen Etagen.

Neu:

Strafbar macht sich derjenige, der sich gewaltsam Zutritt zu einer Wohnung verschafft. Der Versuch ist strafbar.

Änderung
StGB §30 Abs. 1a

Alt:
(1) Das geschützte Rechtsgut beim Hausfriedensbruch ist das individuelle Hausrecht. Darunter ist die Gesamtheit der rechtlichen Befugnisse, über den Aufenthalt Dritter innerhalb der dem Herrschaftsbereich einer Person zugeordneten geschützten räumlichen Bereiche tatsächlich frei zu bestimmen.

Neu:

(1) Das geschützte Rechtsgut beim Hausfriedensbruch ist das individuelle Hausrecht. Darunter ist die Gesamtheit der rechtlichen Befugnisse, über den Aufenthalt Dritter innerhalb der dem Herrschaftsbereich einer Person zugeordneten geschützten räumlichen Bereiche tatsächlich frei zu bestimmen.
(a) Das Hausrecht auf dem Gelände von staatlichen Organisationen hält der Organisationsleiter inne. Dieser kann die in (1) aufgelisteten Befugnisse an Mitarbeiter der Organisation oder Dritte delegieren.
 
Last edited:

Julia Skye

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Gesetzesänderungen ab dem 21.10.2024

Änderung
StPO §5 abs. 1f

Alt:

Beamte aus der FIBCO-Leitung haben einen Ermessensspielraum bei der Erstellung einer Strafakte oder der Entscheidung über deren Schließung. Dies bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse und der vorliegenden Beweislage selbstständig entscheiden können, ob genügend Beweise für die Einleitung eines Strafverfahrens vorliegen oder ob der Fall aus Mangel an Beweisen oder anderen rechtlichen Gründen eingestellt werden soll. Dieser Spielraum ermöglicht es den Beamten, flexibel auf die spezifischen Umstände jedes Falles zu reagieren und ihre Entscheidungen entsprechend zu treffen.

Neu:

Aufgrund ihrer Fachkenntnisse und der vorliegenden Beweislage haben Beamte der FIBCO folgenden Ermessensspielraum in Strafverfahren:

1.) Strafen die intern sanktioniert werden können sowie Strafen mit geringer strafrechtlicher Relevanz müssen zwar aufgenommen werden, aber nicht in einer Ermittlungsakte enden. Das heißt es muss nachgewiesen werden können was passiert ist.

2.) Die FIBCO Leitung kann über Schließung von FIBCO Akten entscheiden.

Änderung
BDG 3 Absatz 5b
Alt:

Gegenüber der Justiz müssen sich alle Beamte, eingeschlossen Spezialeinheiten mit dem geforderten Mittel der Justiz identifizieren. Es sei denn, gegen die Justiz wird ermittelt, dann muss man sich gegen den beschuldigten Justizbeamten nur mit der Dienstnummer ausweisen.

Neu:

Gegenüber der Justiz müssen sich alle Beamte, eingeschlossen Spezialeinheiten mit dem geforderten Mittel der Justiz identifizieren, sofern die Justiz gegen den Beamten ermittelt oder eine Intention, zu ermitteln, besteht. Es sei denn, gegen die Justiz wird ermittelt, dann muss man sich gegen den beschuldigten Justizbeamten nur mit der Dienstnummer ausweisen.


Gesetzesänderungen ab dem 28.10.2024

Änderung
Justizbetreibungsgesetz §2 Absatz 8.2

Alt:

Abs.8.2 Es darf seitens des Rechtsanwaltes nur eine spezifische Gegebenheit angefragt werden, wobei ein rechtlicher Fehler des Beamten genannt werden muss.

Neu:

Es darf seitens des Rechtsanwaltes grundsätzlich die Tat seinem Mandanten gefordert werden. Alle weiteren Forderungen müssen mit rechtlichen verstößen der Beamten begründet werden. Maximal 2 zusätzliche Forderungen sind zulässig.

Gefordert werden kann:
- Identifizierung des Tatverdächtigen
- Verlesung der Rechte
- Nennung der Tatvorwürfe
- Ausstellung der Akte
- Identifizierung des handelnden Beamten bzw. das nicht ausweisen.
- Überführung zum SG
- Inhaftierung im SG

Hinzugefügt
StPO § 20 - Vorladung


Neu:

(1) Die Vorschriften gelten für Vorladungen, die an Beschuldigte, Zeugen oder andere im Zusammenhang mit Ermittlungen durch Strafverfolgungsbehörden ergehen. Das FIB ist berechtigt Personen zu laden.
(2) Die Vorladung muss den Zweck, den Ort und die ladende Behörde eindeutig benennen.
(3) Wer im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von einer Strafverfolgungsbehörde ordnungsgemäß vorgeladen wird, ist verpflichtet, der Vorladung nachzukommen.
(4) Die Vorladung muss mindestens eine Frist von 4 Tagen setzen, bevor Fristverzug festgestellt werden kann.
(5) Die Vorladung kann persönlich oder über den Arbeitgeber zugestellt werden. Der Arbeitgeber ist für die Weiterleitung verantwortlich.
(6) Als zugestellt gilt die Vorladung, wenn diese übersandt wurde oder die betroffene Person darüber informiert wurde.
(7) Erscheint ein vorgeladener Beschuldigter, Zeuge oder andere nicht, ohne triftigen Grund, den der Vorgeladene nicht zu verantworten hat, kann die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine zwangsweise Befragung anordnen.
(8) In Fällen unentschuldigten Fernbleibens oder einer nicht Weiterleitung durch den Arbeitgeber kann ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Es gilt StGB § 15.
(9) Eine Entschuldigung muss gegenüber der ladenden Behörde vorgebracht bzw. durch den Arbeitgeber überbracht werden. Die ladende Behörde kann eine neue Vorladung erteilen oder von der Vorladung abzusehen.
 

Yana Binner

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Gesetzesänderungen ab dem 28.10.2024

Änderung

Justizbetreibungsgesetz §2 Absatz 8.2

Aktuell: Abs.8.2 Es darf seitens des Rechtsanwaltes nur eine spezifische Gegebenheit angefragt werden, wobei ein rechtlicher Fehler des Beamten genannt werden muss.

Neu: Es darf seitens des Rechtsanwaltes grundsätzlich die Tat seinem Mandanten gefordert werden. Alle weiteren Forderungen müssen mit rechtlichen verstößen der Beamten begründet werden. Maximal 2 zusätzliche Forderungen sind zulässig. Gefordert werden kann:

  • Identifizierung des Tatverdächtige
    Verlesung der Rechte
    Nennung der Tatvorwürfe
    Ausstellung der Akte
    Identifizierung des handelnden Beamten bzw. das nicht ausweisen
    Überführung zum SG
    Inhaftierung im SG

Gesetzesänderungen ab dem 04.11.2024


Änderung
BDG § 1.2​

ALT:
Regierung höchste Instanz
USSS - FIB - NG spezialisierte Exekutivbehörden
LSPD - SAHP generalisierte Exekutivbehörden
EMS - LI staatliche Behörde

NEU:
Regierung Oberste Bundesbehörde
FIB Bundesoberbehörde
USSS - NG Bundesmittelbehörden
LSPD - SAHP Landesbehörden
EMS - LI Bundesanstalten

Hinzugefügt
Parlamentsbeitreibungsgesetz (PBeitrG). Einführung von §3 Abs. 6​

NEU:
§ 3 - Einbringung von Gesetzesvorschlägen

(1) Jeder Bürger kann Gesetzesvorschläge beim Government einreichen.
(2) Die Gesetzesvorschläge der Zivilisten werden vom Government evaluiert und dann in der Parlamentssitzung vorgestellt und zur Abstimmung gegeben.
(3) Andere staatliche Organisationen können ebenfalls Gesetzesvorschläge einbringen, welche dann im Parlament besprochen werden.
(4) Jegliche Gesetzesvorschläge der Organisationen müssen im Parlament besprochen werden. Außer der Antragsteller zieht seinen Vorschlag zurück.
(5) Der Leiter des Parlaments kann Gesetzesvorschläge vertagen
(6) Neue Gesetzesvorschläge müssen spätestens 36 Stunden vor der nächste Parlamentssitzung eingereicht werden damit diese bei der nächsten Parlamentssitzung behandelt werden.
(7) Ausnahme bildet hier der Gesetzes Ausschuss, dieser ist von dem Abs. 6 nicht betroffen.


Änderung
StVO §21 Abs. 7​

ALT:
(7) Kraftfahrzeuge des LSPDs, EMSs, SAHPs, FIBs, NGs und der Regierung sind von den Parkbeschränkungen nach §6 StVO befreit.

NEU:
(7) Kraftfahrzeuge des LSPDs, EMSs, SAHPs, FIBs, NGs und der Regierung sind von den Parkbeschränkungen nach §12 StVO befreit.
 

Yana Binner

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Gesetzänderungen am 18.11.2024​


Erneuerung
Betäubungsmittelgesetz​

§1 - Allgemeine Bestimmungen
Dieses Gesetz hat das Ziel:
(1) Die Abstinenz von Betäubungsmitteln zu fördern.
(2) Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Betäubungsmitteln für medizinische Zwecke zu regeln.
(3) Personen vor negativen Folgen suchtbedingter Störungen zu schützen.
(4) Die Öffentlichkeit vor Gefahren zu bewahren, die durch den Missbrauch von Betäubungsmitteln entstehen können.
(5) Kriminelle Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln zu bekämpfen.

§2 - Regelungen für Betäubungsmittel und Medikamente
(1) Der Besitz folgender Substanzen ist verboten:
Kokain
Marihuana (Ausnahme nach Abs. 3).

(2) Der ungesetzliche Handel folgender Substanzen ist verboten:
Kokain
Marihuana
Verbandskästen
Versicherungen
Erkältungsmedikamente
Medikamente gegen Lebensmittelvergiftungen
Amnesie-Medikamente
Adrenalinspritzen
(3) Der Besitz von Marihuana bis zu einer Menge von 2 Kilogramm (20 Einheiten) ist für den Eigengebrauch erlaubt.

§3 - Gesetzlicher Medikamenten Handel
(1) Mitarbeiter des EMS sind berechtigt innerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit definierte Medizinprodukte nach Abs. 2 zu verkaufen.
(2) Definition von Medizinprodukten
Verbandskästen
medizinische Versicherungen
Erkältungsmedikamente
Medikamente gegen Lebensmittelvergiftungen
Amnesie-Medikamente
Adrenalinspritzen
(3) Es gelten die vorgaben des EMS zur Abgabe von Medikamenten nach Abs. 2

§4 - ungesetzlicher Medikamenten Handel
(1) Strafbar macht sich, wer:
a) Handel mit gestohlenen oder widerrechtlich erlangten medizinischen Produkten betreibt. Indem er gestohlene oder anderweitig widerrechtlich erworbene medizinische Produkte kauft, verkauft, absetzt oder zur Verfügung stellt, um sich oder einem Dritten einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
b) Als EMS-Mitarbeiter medizinische Gegenstände ohne dienstliche Gründe verkauft oder wer Bürgern oder Bürgerinnen widerrechtlichen Zugang zu medizinischen Produkten verschafft.
c) Medikamente auf dem Schwarzmarkt oder regulärem Markt erwirbt und/oder diese verkauft hat und/oder diese verkaufen will. Ausgenommen sind FIB-Beamte, die laut internen Vorschriften solche Produkte zur Beweissicherung erwerben dürfen. Die erworbenen Güter müssen nach Beweissicherung vernichtet werden.

(2) Schwere Fälle
Besonders schwere Fälle liegen vor, wenn:
a) Der Täter regelmäßig unbefugten Zugang zu medizinischen Einrichtungen ermöglicht, in denen medizinische Produkte hergestellt oder gelagert werden.
b) Der Täter EMS-Mitarbeiter oder deren Familien bedroht, erpresst oder besticht, um an medizinische Produkte zu gelangen.

(3) Die Abgabe folgender Medikamente ist einzeln erlaubt, um einer Person akut Hilfe zu leisten im Falle von Verletzungen oder Krankheit:
Erkältungsmedikamente
Medikamente gegen Lebensmittelvergiftungen
Amnesie-Medikamente
Verbandskästen

Hinzugefügt

Grundgesetz Artikel 19 Absatz 1​


Jeder hat das Recht, Auskunft über personenbezogene Daten in Straf- und Bußgeldverfahren bei der zuständigen Behörde in Person zu erhalten. Die Zuständigkeit ist wie folgt geregelt:

(a) Die ausstellende Behörde, die die Strafe oder das Bußgeld verhängt hat, ist primär für die Bearbeitung und Auskunft zu Strafakten und Bußgeldern verantwortlich. Diese Behörde ist verpflichtet, dem Anfragenden die entsprechenden Informationen direkt zur Verfügung zu stellen.

(b) Sollte die Anfrage bei einer anderen Behörde eingehen, ist diese verpflichtet, den Anfragenden über die zuständige Behörde zu informieren und ihn direkt an diese zu verweisen
 
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