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Gojira Bukur

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Oct 10, 2022
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Gesetzesänderungen ab dem 28.01.2025

Streichung:
BDG § 22 NG-Fort Raid


(1) Die NG (Stabsoffiziere oder höher) ist während dem kompletten Prozess des Fort-Raid's befugt, die sofortige Tötung der TV's zu verordnen.

Anpassung Bußgeldkatalog StGB §12.3
Alt:

StGB §12.3 - ATM Raub ⭐☆ | 5.000$ pro ⭐

Neu:
StGB §12.3 - ATM Raub ⭐ | 5.000$

StPO §10 Berufungsverfahren
Alt
:
(1) Ein Berufungsverfahren kann nur gegen einen schriftlichen Strafbefehl (Beschluss oder Haftbefehl) eingeleitet werden, mit Ausnahme von Haftbefehlen durch StPO §6.

(2) Ein Antrag auf ein Berufungsverfahren kann von allen Prozessbeteiligten schriftlich begründet eingereicht werden.

(3) Die Berufung muss 48h nach dem Bekanntwerden des Strafbefehls bei der Justiz eingereicht (eingereicht ≠ bearbeitet) werden.

(4) Erstinstanzlich verantwortlich für Haftbefehle, Beschlüsse oder ähnliches ist der Richter und Oberamtsrichter. Der Supreme Court ist in zweiter Instanz (also im Berufungsverfahren zuständig).

(5) Das Urteil im Berufungsverfahren kann nicht höher ausfallen als das Urteil der ersten Instanz.

(6) Sollte im ersten Urteil ein Freispruch ergehen und das Berufungsverfahren zugelassen sein so gilt Abs. 5 nicht.

(7) Für die Normen in welchen fälschlicherweise noch ein Revisionverfahren erwähnt wird, gilt das Berufungsverfahren entsprechend.

(8)
a) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss ein Berufungsantrag bei der Justiz eingereicht werden. Die Mandatsübernahme ist gleichzeitig auch der Berufungsantrag.

b) Im Berufungsverfahren können die Beweise angefordert werden, welche dem Beschuldigten zur Last gelegt werden, sowie alle personenbezogenen Daten.

c) Es muss im Antrag enthalten sein, wann das Urteil aus der ersten Instanz vollstreckt werden sollte (Datum, Uhrzeit +-15min).

d) Die Absätze 2, 5, 6, 7 und 9 des §10 des Justizbeitreibungsgesetzes gelten entsprechend.

e) Sobald einer der Absätze 1-4 oder einer der Absätze 1-3 des §10 StPO nicht erfüllt oder auch nur zum Teil erfüllt sind kann die Justiz das Berufungsverfahren ablehnen.

Neu:
§ 10 - Berufungsverfahren

(1) Ein Berufungsverfahren kann nur gegen einen schriftlichen Strafbefehl (Beschluss oder Haftbefehl) eingeleitet werden, mit Ausnahme von Haftbefehlen durch StPO §6.

(2) Ein Antrag auf ein Berufungsverfahren kann von allen Prozessbeteiligten schriftlich eingereicht werden. Dieser muss begründet sein.

(3) Die Berufung muss 48h nach dem Bekanntwerden des Strafbefehls bei der Justiz eingereicht (eingereicht ≠ bearbeitet) werden.

(4) Erstinstanzlich verantwortlich für Haftbefehle, Beschlüsse oder ähnliches ist der Richter und Oberamtsrichter. Der Supreme Court ist in zweiter Instanz (also im Berufungsverfahren zuständig).

(5) Das Urteil im Berufungsverfahren kann nicht höher ausfallen als das Urteil der ersten Instanz.

(6) Sollte im ersten Urteil ein Freispruch ergehen und das Berufungsverfahren zugelassen sein so gilt Abs. 5 nicht.

(7) Für die Normen in welchen fälschlicherweise noch ein Revisionverfahren erwähnt wird, gilt das Berufungsverfahren entsprechend.

(8)
a) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss ein Berufungsantrag bei der Justiz eingereicht werden. Die Mandatsübernahme ist gleichzeitig auch der Berufungsantrag.

b) Im Berufungsverfahren können die Beweise angefordert werden, welche dem Beschuldigten zur Last gelegt werden, sowie alle personenbezogenen Daten.

c) Es muss im Antrag enthalten sein, wann das Urteil aus der ersten Instanz vollstreckt werden sollte (Datum, Uhrzeit +-15min).

d) Die Absätze 2, 5, 6, 7 und 9 des §10 des Justizbeitreibungsgesetzes gelten entsprechend.

e) Sobald einer der Absätze 1, 2, 3, 8a oder 8c nicht erfüllt oder auch nur zum Teil erfüllt sind kann die Justiz das Berufungsverfahren ablehnen.


Änderung StVO §24
Alt
:
(1) Die Exekutive ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer des Straßenverkehrs zu kontrollieren und dabei den Ausweis des Verdächtigen sowie die Fahrlizenz zu prüfen, sofern gegen ein oder mehrere Gesetze verstoßen wird.
(2) Das Entziehen einer Verkehrskontrolle ist nicht gestattet.
(3) Den Anhaltesignalen (Lautsprecherdurchsagen, Signalanlagen) der Exekutivkräfte ist Folge zu leisten. Das Fahrzeug ist unverzüglich an geeigneter Stelle abzustellen.
(4) Den Anweisungen der Exekutivbeamten ist stets Folge zu leisten.
(5) Die Fahrerflucht / Entziehung einer Verkehrskontrolle mit integriertem Anti Radar steht unter Strafe.
(6) Ein Verkehrsteilnehmer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor der Unfallverursacher die Exekutive in Kenntnis setzt, wird mit "Fahrerflucht" bestraft.

Neu:
(1) Ein Verkehrsteilnehmer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor der Unfallverursacher die Exekutive in Kenntnis setzt, wird mit "Fahrerflucht" bestraft.
(2) Die Exekutive ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer des Straßenverkehrs zu kontrollieren und dabei den Ausweis des Verdächtigen sowie die Fahrlizenz zu prüfen, sofern gegen ein oder mehrere Gesetze verstoßen wird.
(3) Die Fahrerflucht / Entziehung einer polizeilichen Maßnahmen mit integriertem Anti Radar steht unter Strafe.

Änderung im Bußgeldkatalog

StVO §24 Abs. 1 - Fahrerflucht ☆ | 10.000$
StVO §24 Abs. 2 - Fahrerflucht mit Anti-Radar ⭐⭐☆ | $20.000

StPO §5 Abs. 7 Ermittlungsverfahren

Neu:
a) Die höchste Instanz der Justiz (Justizminister, Leitung der Richterschaft und die Leitung der Staatsanwaltschaft) können, sofern nötig, die Geheimhaltung der Akte/n gegenüber der Justiz genehmigen.

Alt:
a) Die höchste Instanz der Justiz "Justizminister, Oberamtsrichter und Generalbundesanwalt" können, sofern nötig, die Geheimhaltung der Akte/n gegenüber der Justiz genehmigen.

JBeitrG §5 Abs. 2 Widerruf der Lizenz

Neu:
Die Leitung der Staatsanwaltschaft, Richter, die Leitung der Richterschaft und Justizminister sind dazu befugt bei Verstößen gegen Abs. 1 die Lizenz zu entziehen.

Alt:
Der Generalbundesanwalt, Richter, Oberamtsrichter und Justizminister sind dazu befugt bei Verstößen gegen Abs. 1 die Lizenz zu entziehen.

Steuerrecht § 14

ALT:
Abs. 3
Steuerrechtlich relevant sind vor allem folgende erwerbbare Unternehmen:
Clubs und Bars: $20.000
Friseure: $20.000
24/7-Geschäfte: $20.000
Tankstellen: $50.000
Kleidungs-/Schmuckgeschäfte: $50.000
Tattoo-Studios: $30.000
Waffenläden: $100.000
Autowerkstätten und Chiptuner: $150.000

NEU:
Abs. 3
Steuerrechtlich relevant sind vor allem folgende erwerbbare Unternehmen:
a) Clubs und Bars: $30.000/30d
b) Friseure: $30.000/30d
c) 24/7 Geschäfte: $30.000/30d
d) Tankstellen: $75.000/30d
e) Kleidungs und Schmuckgeschäfte: $75.000/30d
f) Tattoo Studios: $45.000/30d
g) Waffenläden: $150.000/30d
h) Autowerkstätten: $225.000/30d
i) Chiptuner: $250.000/30d
 
Last edited:

Gojira Bukur

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Gesetzesänderungen ab dem 07.02.2025

StGB §18 - Unerlaubtes Betreten von Sperrzonen/Militärischen Gelände
Alt:

Strafbar macht sich, wer
(1)sich ohne Erlaubnis in eine Sperrzone begibt oder sich in dieser aufhält. Beamte im Dienst können sich in Sperrzonen der eigenen Organisation oder organisations-übergreifenden Sperrzonen begeben oder sich in diesen aufhalten.
(a)Sollte ein Tatverdächtiger eine Sperrzone betreten, ist es dem Beamten gestattet, die Sperrzone zur Verfolgung des Tatverdächtigen zu betreten.
(b)Sollte ein Ermittlungsverfahren von einer Sperrzone betroffen sein, darf dieses auch in der Sperrzone durchgeführt werden.
(c)Sollte ein Patient, eines EMS-Notrufs auf einer Sperrzone sein, ist es dem Mediziner gestattet die Sperrzone zur Versorgung des Patienten zu betreten, sobald dies im Department-Funk bekannt gegeben wurde.

(2)Sperrzonen unerlaubt überfliegt. Dabei muss mit Beschuss gerechnet werden
(3)den Luftraum aller in StGB §18 aufgeführten Behörden überfliegt.
(4)das Fort Zancudo ohne Erlaubnis eines Soldaten, der zur Ausstellung dieser durch den Generalstab der Nationalgarde befugt ist. Beamte, die keine Soldaten sind, benötigen ebenfalls eine Zutrittsgenehmigung. StGB §30 Abs. 7 ist hierbei ausgesetzt..

Bei einem Verstoß ist mit Beschuss zu rechnen.


Neu:
(1) Strafbar macht sich, wer

a) sich ohne Erlaubnis in eine Sperrzone begibt oder sich in dieser aufhält.

b) Sperrzonen unerlaubt überfliegt.

c) den Luftraum aller in StGB §18 aufgeführten Behörden überfliegt.


d) das Fort Zancudo ohne Erlaubnis eines Soldaten, der zur Ausstellung dieser durch den Generalstab der Nationalgarde befugt ist, betritt. Beamte, die keine Soldaten sind, benötigen ebenfalls eine Zutrittsgenehmigung. StGB §30 Abs. 7 ist hierbei ausgesetzt.


(2) Beamte im Dienst können sich in Sperrzonen der eigenen Organisation oder organisations-übergreifenden Sperrzonen begeben oder sich in diesen aufhalten,

a) sollte ein Tatverdächtiger eine Sperrzone betreten, ist es dem Beamten gestattet, die Sperrzone zur Verfolgung des Tatverdächtigen zu betreten.

b) sollte ein Ermittlungsverfahren von einer Sperrzone betroffen sein, darf dieses auch in der Sperrzone durchgeführt werden.

c) sollte ein Patient, eines EMS-Notrufs auf einer Sperrzone sein, ist es dem Mediziner gestattet die Sperrzone zur Versorgung des Patienten zu betreten, sobald dies im Department-Funk bekannt gegeben wurde.

d) sollte die betroffene Sperrzone das eigene Organisationsgelände sein


3) Beamte haben sich an den Toren des Fort Zancudo bei einem Soldaten mit einem Dienstausweis auszuweisen, um das militärische Gelände betreten zu dürfen oder sich die Genehmigung über den Department-Funk einzuholen. StGB §18 Abs. 2 wird bei Nichtausweisen mit dem Dienstausweis ausgesetzt, es gilt Abs. 4



4) Ermittler des Corruption Office des FIB, können sich auch mit ihrer Dienstnummer ausweisen, um das Fort für Ermittlungszwecke betreten zu dürfen. Die Dienstnummern müssen jedoch erst über den Department-Funk bestätigt oder mit einem vom FIB eingereichten Verzeichnis aller Dienstnummern des Corruption Office abgeglichen werden, damit der Agent das Fort betreten darf.


Bei Verstoß ist mit Beschuss zu rechnen.

StGB §30 Hausrecht
  • Umbenennung zu "Hausrecht" statt Hausfriedensbruch
Ergänzung Absatz 8:

(8) Der Leiter einer staatlichen Organisation kann eine Hausordnung für den Aufenthalt auf seinem Gelände festlegen, welche im Einklang mit den geltenden Gesetzen ist.
a) Die Hausordnung muss, um Gültigkeit zu haben, öffentlich zugänglich sein.

b) Die Mitarbeiter der jeweiligen Organisationen oder andere von der Organisationsleitung autorisierte Beamte haben das Recht, diese zu wahren.

c) Ein Verstoß gegen die Hausordnung einer staatlichen Organisation kann mit einem Verweis von dem Grundstück gemäß Abs. 5 geahndet werden, welcher bindend ist.

StGB §10 - Besitz illegaler Gegenstände

Alt:

(1) im Besitz illegaler Gegenstände (Schlüsselsatz, Tastensatz, gefälschte Papiere, USB Stick mit Virus, Motor Blocker (ausgenommen für Exekutivbeamte), Papier zum Falschgeld herstellen, Falschgeld, Anti-Radar, Zutat für Kokain, Cannabissamen, Suchbasis Hack) ist oder nachweisbar war, macht sich strafbar. Der Versuch ist strafbar.

Neu:
(1)
im Besitz illegaler Gegenstände (Schlüsselsatz, Tastensatz, gefälschte Papiere, USB Stick mit Virus, Motor Blocker (ausgenommen für Exekutivbeamte), Papier zum Falschgeld herstellen, Falschgeld, Anti-Radar, Zutat für Kokain, Cannabissamen, Suchbasis Hack, die Armee-Uniform (ausgenommen für Beamte der NG) ist oder nachweisbar war, macht sich strafbar. Der Versuch ist strafbar.
 

Gojira Bukur

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Oct 10, 2022
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Gesetzesänderungen ab dem 10.02.2025

§18 - Unerlaubtes Betreten von Sperrzonen/Militärischen Gelände

Alt:
Regierung (Sperrzone) :

  • alle absperrbaren Innenräume außer in Begleitung von GOV-Mitarbeitern
  • Dach
  • Garage
  • Grünflächen (nur für Fahrzeuge)

Neu:
Regierung (Sperrzone) :
  • alle absperrbaren Innenräume außer in Begleitung von GOV-Mitarbeitern
  • Dach
  • Garage
  • Grünflächen (nur für Fahrzeuge)
  • Alle Etagen über dem Erdgeschoss
 

Viktor Vladimir

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Jul 24, 2023
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Gesetzesänderungen ab dem 19.03.2025

BDG § 28 - Verschlusssachen

(1) Verschlusssachen sind geheime Informationen, die wichtig für den Staat oder eine staatliche Organisation sind und deshalb geschützt werden müssen.

(2) Nur Personen, die eine Verschlusssache für ihre Arbeit unbedingt kennen müssen, dürfen Zugang dazu haben. Niemand darf mehr Informationen bekommen, als für seine Aufgabe nötig ist.

(3) Verschlusssachen werden je nach Schutzbedarf in vier Geheimhaltungsstufen eingeteilt:
STRENG GEHEIM – Wenn eine unbefugte Weitergabe den Staat oder eine staatliche Organisation ernsthaft gefährden kann.
GEHEIM – Wenn eine unbefugte Weitergabe die Sicherheit oder die Interessen des Staates oder einer staatlichen Organisation gefährdet oder großen Schaden anrichten kann.
VS-VERTRAULICH – Wenn eine unbefugte Weitergabe dem Staat oder staatlichen einer Organisation schaden kann.
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH – Wenn eine unbefugte Weitergabe für den Staat oder einer Organisation nachteilig sein kann.

(4) Wer Zugang zu einer Verschlusssache hat,
darf keine Informationen daraus weitergeben und
muss alles tun, um die Geheimhaltung zu sichern.

(5) Anforderungen durch die Justiz sind wie folgt geregelt:
Verschlusssachen dürfen gemäß § 3 Abs. 8 angefordert werden. Eine allgemeine Anfrage (thematische Anfragen) sind nicht gestattet, Anforderungen müssen konkret seit.
Staatsgeheimnisse können nach Abs. 8 können durch das FIB geschwärzt werden, wenn Rückschlüsse auf Personen und zeitliches Handeln dieser gezogen werden kann.

(6) § 5 Abs. 4 BDG kann nicht genutzt werden um einzelne Inhalten von Verschlusssachen zu erhalten um eine offizielle Anfrage zu umgehen.

(7) Hohe FIB-Beamte (Leaderschaft) können innerhalb ihrer Zuständigkeit begründet Verschlusssachen bei Behörden anfragen.

(8) Verschlusssachen können verschiedene Formen haben, müssen aber eindeutig als Dokumentenart (Foto, PDF usw.) benennbar sein. Verschlusssachen, Eingestuft nach Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 gelten als Staatsgeheimnis. Einstufungen nach Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 fallen unter die Amtsverschwiegenheit.
StGB §24 - Amtsanmaßung
Alt: (3) Das ausgeben als (Rechts)Anwalt, ohne staatlich anerkannt zu sein, ist strafbar.

Neu: (3) Das ausgeben als (Rechts)Anwalt, ohne staatlich anerkannt zu sein, ist strafbar. (Ein (Rechts)Anwalt ist gemäß JBeitrG §2 Privates Recht und §3 Staatliches Recht geregelt).
§18 StGB - Sperrzonen
Alt:
(1) Strafbar macht sich, wer

a) sich ohne Erlaubnis in eine Sperrzone begibt oder sich in dieser aufhält.

b) Sperrzonen unerlaubt überfliegt.

c) den Luftraum aller in StGB §18 aufgeführten Behörden überfliegt.

d) das Fort Zancudo ohne Erlaubnis eines Soldaten, der zur Ausstellung dieser durch den Generalstab der Nationalgarde befugt ist, betritt. Beamte, die keine Soldaten sind, benötigen ebenfalls eine Zutrittsgenehmigung. StGB §30 Abs. 7 ist hierbei ausgesetzt.

(2) Beamte im Dienst können sich in Sperrzonen der eigenen Organisation oder organisations-übergreifenden Sperrzonen begeben oder sich in diesen aufhalten,

a) sollte ein Tatverdächtiger eine Sperrzone betreten, ist es dem Beamten gestattet, die Sperrzone zur Verfolgung des Tatverdächtigen zu betreten.

b) sollte ein Ermittlungsverfahren von einer Sperrzone betroffen sein, darf dieses auch in der Sperrzone durchgeführt werden.

c) sollte ein Patient, eines EMS-Notrufs auf einer Sperrzone sein, ist es dem Mediziner gestattet die Sperrzone zur Versorgung des Patienten zu betreten, sobald dies im Department-Funk bekannt gegeben wurde.

d) sollte die betroffene Sperrzone das eigene Organisationsgelände sein

(3) Beamte haben sich an den Toren des Fort Zancudo bei einem Soldaten mit einem Dienstausweis auszuweisen, um das militärische Gelände betreten zu dürfen oder sich die Genehmigung über den Department-Funk einzuholen. StGB §18 Abs. 2 wird bei Nichtausweisen mit dem Dienstausweis ausgesetzt, es gilt Abs. 4

(4) Ermittler des Corruption Office des FIB, können sich auch mit ihrer Dienstnummer ausweisen, um das Fort für Ermittlungszwecke betreten zu dürfen. Die Dienstnummern müssen jedoch erst über den Department-Funk bestätigt oder mit einem vom FIB eingereichten Verzeichnis aller Dienstnummern des Corruption Office abgeglichen werden, damit der Agent das Fort betreten darf.

Bei Verstoß ist mit Beschuss zu rechnen.

Die Sperrzonen lauten wie folgt:

LSPD (Sperrzone):
alle Innenräume außer der Halle
SWAT Garage inkl. Dach
Parkplatz
Waffenkammer

SAHP (Sperrzone):
alle Innenräume außer der Halle
Dach
Abschlepphof-Parkplatz, Feuerwache
Parkplatz
Waffenkammer

FIB (Sperrzone):
Aus Sicht vom Haupteingang:
Das rechte Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
Das linke Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
Alle Besucher müssen vor dem HQ warten und dürfen das Gelände des HQs nur in Begleitung eines FIB-Agenten betreten.
Das Befahren und Parken von Fahrzeugen im eingezäunten Bereich des FIB-HQs ist verboten.

Regierung (Sperrzone):
alle absperrbaren Innenräume außer in
Begleitung von GOV-Mitarbeitern Dach
Garage
Grünflächen (nur für Fahrzeuge)
Alle Etagen über dem Erdgeschoss

EMS (Sperrzone):
Arbeitsbereich (alles hinter den Tresen)
Dach
Mitarbeiterparkplatz
Grünfläche

SG:
alles was eingezäunt ist und alles ab der 1. Türe hinter dem Warteraum

Lifeinvader (Sperrzone):
alle absperrbaren Innenräume
Dach des Lifeinvader, sowie das Dach des ggü. liegenden Gebäudes Mitarbeiterparkplatz
Grünflächen

Nationalgarde (Militärisches Gelände):
das gesamte Fort Zancudo

Neu:

§18 - Unerlaubtes Betreten von Sperrzonen

(1) Strafbar macht sich, wer:

a) sich ohne Erlaubnis in eine Sperrzone begibt oder sich in dieser aufhält.

b) Sperrzonen unerlaubt überfliegt.

c) den Luftraum aller in §18 aufgeführten Behörden überfliegt.

(2) Beamte im Dienst dürfen sich in Sperrzonen der eigenen Organisation oder organisationsübergreifenden Sperrzonen begeben oder sich in diesen aufhalten, wenn:

a) ein Tatverdächtiger eine Sperrzone betritt und verfolgt werden muss.

b) ein Ermittlungsverfahren eine Sperrzone betrifft.

c) ein medizinischer Notfall in einer Sperrzone vorliegt.

(3) Die Sperrzonen umfassen folgende Bereiche:

LSPD (Sperrzone):
alle Innenräume außer der Halle
SWAT Garage inkl. Dach
Parkplatz
Waffenkammer

SAHP (Sperrzone):
alle Innenräume außer der Halle
Dach
Abschlepphof-Parkplatz, Feuerwache
Eingezäuntes Gelände
Waffenkammer

FIB (Sperrzone):
Aus Sicht vom Haupteingang:
Das rechte Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
Das linke Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
Alle Besucher müssen vor dem HQ warten und dürfen das Gelände des HQs nur in Begleitung eines FIB-Agenten betreten.
Das Befahren und Parken von Fahrzeugen im eingezäunten Bereich des FIB-HQs ist verboten.

Regierung (Sperrzone):
alle absperrbaren Innenräume außer in Begleitung von GOV Mitarbeitern Dach
Garage
Grünflächen (nur für Fahrzeuge)
Alle Etagen über dem Erdgeschoss

EMS (Sperrzone):
Arbeitsbereich (alles hinter den Tresen)
Dach
Mitarbeiterparkplatz
Grünfläche
alle absperrbaren Innenräume

SG:
alles was eingezäunt ist und alles ab der 1. Türe hinter dem Warteraum

Lifeinvader (Sperrzone):
alle absperrbaren Innenräume
Dach des Lifeinvader, sowie das Dach des ggü. liegenden Gebäudes Mitarbeiterparkplatz
Grünflächen
§18.1 - Unerlaubtes Betreten von militärischem Gelände
(1) Strafbar macht sich, wer:

a) das Fort Zancudo ohne Genehmigung eines befugten Soldaten betritt.

b) militärische Sperrzonen unerlaubt betritt, befährt oder überfliegt.

c) sich ohne ordnungsgemäße Identifikation als Beamter im Dienst auf militärischem Gelände bewegt.

(2) Beamte haben sich an den Toren des Fort Zancudo bei einem Soldaten mit einem Dienstausweis auszuweisen, um das militärische Gelände betreten zu dürfen oder sich die Genehmigung über den Department-Funk einzuholen. StGB §18 Abs. 2 wird bei Nichtausweisen mit dem Dienstausweis ausgesetzt, es gilt Abs. 3

(3) Ermittler des Corruption Office des FIB, können sich auch mit ihrer Dienstnummer ausweisen, um das Fort für Ermittlungszwecke betreten zu dürfen. Die Dienstnummern müssen jedoch erst über den Department-Funk bestätigt oder mit einem vom FIB eingereichten Verzeichnis aller Dienstnummern des Corruption Office abgeglichen werden, damit der Agent das Fort betreten darf.

Bei Verstößen kann mit Waffengewalt reagiert werden.

(5) Militärische Sperrzonen umfassen:

a) Das gesamte Fort Zancudo.

b) Weitere durch die Nationalgarde festgelegte militärische Sicherheitsbereiche.

(6) Die Strafen für Verstöße gegen militärische Sperrzonen können zu sofortiger Inhaftierung führen.
§18.2 - Sperrzonen

(1) Ein Sperrgebiet ist ein Bereich, auf dem das Fahren oder Betreten vollkommen untersagt ist.

(2) Dies ist eine ausgerufene Sperrzone, die von Exekutivbeamten, dem GOV oder von der NG ausgerufenen Zone, die nicht befahren, betreten oder überflogen werden darf.

(3) Das Ausrufen eines Sperrgebietes kann von der Exekutive, dem GOV oder der NG erfolgen.

(4) Die Einsatzkräfte sind berechtigt, nach akuter Bedrohungslage den Schusswaffengebrauch einzuleiten.

(5) Die Einsatzkräfte sind berechtigt, sofortige Festnahmen durchzuführen und die Personen für die Dauer des Einsatzes in Sicherung zu setzen, sodass der Einsatz nicht weiter gefährdet werden kann.

(6) Bei der Strafe wird unterschieden, ob diese von den Exekutivbehörden, GOV oder von der NG ausgerufen wurde.

(7) Ausgerufene Sperrzonen von Exekutivbehörden oder dem GOV wird dies als Betreten einer Sperrzone bestraft.

(8) Ausgerufene Sperrzonen der NG werden als Betreten einer Militärischen Sperrzone bestraft.
JBeitrG §4 - Erwerb eine Anwaltslizenz
Alt:
(1) Alle Anträge auf Erteilung einer Anwaltslizenz werden über die Regierung ausgeführt.

(2) Die Erteilung von Anwaltslizenzen erfolgt durch die dazu berechtigten Mitarbeiter der Regierung.

Neu:
(1) Alle Anträge auf Erteilung einer Anwaltslizenz werden über das Justizministerium ausgeführt.

(2) Die Erteilung von Anwaltslizenzen erfolgt durch die dazu berechtigten Mitarbeiter des Justizministeriums.
Pressegesetz überarbeitet
§ 1 - Zweck

Dieses Gesetz soll zur Sicherung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung und Information die volle Freiheit der Medien gewährleisten. Die Pressefreiheit ist gewährleistet, jedoch trägt sie auch eine Verantwortung für sachgerechte und wahrheitsgemäße Berichterstattung. Beschränkungen sind nur unter den im Art. 3 Abs. 4 des Grundgesetzes zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bezeichneten Bedingungen zulässig.

§ 2 - Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle journalistischen Aktivitäten des Lifeinvaders und die Öffentlichkeitsarbeit der staatlichen Organisationen in San Andreas, unabhängig von der Art des Mediums oder der Plattform.

§ 3 - Schutz der Pressefreiheit und Informationszugang

(1) Der Lifeinvader hat das Recht, frei von staatlicher Einmischung zu berichten und zu kommentieren. Das Sammeln und Verbreiten von Informationen sowie die freie Meinungsäußerung sind durch staatliche Organe zu schützen.

(2) Exekutivbehörden können den Zugang zu Einsatzorten verweigern, wenn eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder eine erhebliche Behinderung von Einsatzmaßnahmen vorliegt. Die Verweigerung muss begründet und nachvollziehbar dokumentiert werden.

(3) Informationen dürfen nicht zur Verschleierung von Missständen zurückgehalten werden, jedoch kann eine Veröffentlichung abgelehnt werden, wenn eine nachweisbare Gefährdung von laufenden Ermittlungen oder der nationalen Sicherheit besteht. Bei Streitfällen erfolgt die finale Entscheidung durch die Oberamtsrichterschaft. Veröffentlichungen geheimhaltungswürdiger Informationen müssen mit dem FIB abgesprochen werden, wenn eine unmittelbare Gefährdung besteht.

(4) Journalistische Quellen sind besonders zu schützen. Informanten, die Informationen an den Lifeinvader weitergeben, unterliegen dem Quellenschutz, es sei denn, die Informationen betreffen eine akute Gefährdung der nationalen Sicherheit oder laufende Ermittlungen. In diesem Fall ist eine Abwägung mit dem FIB erforderlich.

§ 4 - Öffentliche Aufgabe der Presse

Der Lifeinvader erfüllt eine öffentliche Aufgabe, indem er über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse berichtet, Missstände aufdeckt und zur Meinungsbildung beiträgt. Dabei ist eine neutrale, faktenbasierte Berichterstattung zu gewährleisten.

§ 5 - Informationsrecht der Presse

(1) Staatliche Stellen sind verpflichtet, Pressevertretern auf konkrete Anfragen hin Auskünfte zu erteilen. Diese müssen sachlich und der Wahrheit entsprechend erfolgen.

(2) Auskünfte können verweigert werden, wenn:

  • die sachgemäße Durchführung eines laufenden Verfahrens vereitelt, erschwert oder gefährdet wird,
  • die jeweilige staatliche Organisation Dokumente oder Informationen aus sicherheitsrelevanten Gründen als geheim einstuft,
  • ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde. Bei Streitfällen erfolgt die finale Entscheidung durch die Oberamtsrichterschaft.
§ 6 - Sorgfalt und Genauigkeit der Presse

(1) Lifeinvader verpflichtet sich zur sorgfältigen Prüfung aller Informationen vor deren Veröffentlichung.

(2) Zitate müssen korrekt und mit möglichst den exakten Wortlaut wiedergegeben werden. Eine umschreibende Darstellung darf nicht unter Anführungszeichen gesetzt werden. Anonyme Quellen sind nur zulässig, wenn deren Identität zu schützen ist oder ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht.

(3) Beschuldigungen dürfen erst erhoben werden, nachdem eine Stellungnahme der betroffenen Person oder Organisation angefragt wurde. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, ist dies im Bericht kenntlich zu machen.

(4) Die Veröffentlichung von Informationen, die nachweislich falsch sind oder den Ruf von Personen oder Organisationen ungerechtfertigt schädigen, ist untersagt.

(5) Berichte über dienstliches Fehlverhalten innerhalb staatlicher Organisationen sind zulässig, sofern sie auf überprüfbaren Fakten basieren und ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht. Sensible oder laufende Ermittlungen betreffende Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur in Absprache mit dem FIB bzw. die FIBCO veröffentlicht werden.

§ 7 - Korrekturpflicht

(1) Sollte Lifeinvader falsche oder irreführende Informationen veröffentlichen, so hat die betroffene Person oder Organisation das Recht, eine Richtigstellung zu verlangen.

(2) Lifeinvader ist verpflichtet, eine berechtigte Korrektur zeitnah, spätestens innerhalb von drei Tagen, transparent zu veröffentlichen.

§ 8 - Kennzeichnung von Inhalten

(1) Tatsachenberichte, Meinungsartikel und Werbung müssen klar gekennzeichnet werden.

(2) Bearbeitete Bilder und Fotomontagen müssen als solche erkennbar sein.

(3) Bezahlt veröffentlichte Inhalte sind als „Werbung“ zu deklarieren.

§ 9 - Persönlichkeitsschutz in Berichten

(1) Die Identität von Opfern ist zu schützen, es sei denn, sie selbst oder berechtigte Angehörige stimmen einer Offenlegung zu.

(2) Eine Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens ist zulässig, sofern ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht. Unzulässig sind jedoch Darstellungen, die sich ausschließlich auf das Privatleben beziehen, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit ihrem öffentlichen Wirken. Insbesondere sind Berichte über familiäre Angelegenheiten, Gesundheitszustand, intime Beziehungen oder Aufenthaltsorte ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person unzulässig, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

§ 10 - Materialbeschaffung

(1) Die Beschaffung von Informationen muss auf legalem Wege erfolgen.

(2) Unlautere Methoden wie Irreführung, Druckausübung oder geheime Überwachung sind unzulässig.

(3) Aufnahmen an öffentlichen Orten bedürfen keiner Zustimmung. Private Aufnahmen erfordern die Einwilligung der Betroffenen.

§ 11 - Öffentliches Interesse

(1) Unter dem Begriff "öffentliches Interesse" werden Personen, Ereignisse oder Dokumente verstanden, die einen direkten oder indirekten Einfluss auf die allgemeine Bevölkerung oder wichtige gesellschaftliche Belange haben.

(2) Personen von öffentlichem Interesse sind solche, die aufgrund ihrer Position, ihres Einflusses oder ihrer Handlungen einen erheblichen Einfluss auf das öffentliche Leben ausüben. Dies schließt ein, aber ist nicht beschränkt auf:

  • Die Leitungsebene und Abteilungsleiter der jeweiligen Organisationen, die im Rahmen ihrer Amtsführung politische Entscheidungen treffen oder öffentliche Mittel verwalten.
  • Prominente, die in der aktuellen Top-100-Liste des GTOPs veröffentlicht sind und deren Handlungen, Meinungen oder Lebensstil die öffentliche Wahrnehmung und Diskussion beeinflussen.
(3) Dokumente von öffentlichem Interesse umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf:

  • Bereits veröffentlichte Organisationsberichte und -dokumente, die politische Entscheidungen und die öffentliche Sicherheit betreffen.
  • Abgeschlossene Gerichtsakten und -dokumente, die auf wichtige Rechtsfragen, Verstöße gegen die Gesetze oder öffentliche Kontroversen Bezug nehmen, solange eine Person öffentlichen Interesses dabei involviert ist. Einzelne Passagen, die Persönlichkeitsrechte oder geheime Daten betreffen, dürfen geschwärzt werden.
(4) Fotos, die unter Verletzung der Intimsphäre der abgebildeten Person aufgenommen wurden, beispielsweise durch unerlaubtes Beobachten, dürfen nur veröffentlicht werden, wenn ein deutlich erkennbares öffentliches Interesse vorliegt, das über das bloß Voyeuristische hinausgeht.


§ 12 - Unabhängigkeit der Redaktion

(1) Lifeinvader stellt sicher, dass redaktionelle Entscheidungen frei von externen Einflüssen getroffen werden. Weder private noch wirtschaftliche Interessen dürfen die journalistische Arbeit beeinflussen. Eine Einflussnahme durch staatliche Stellen ist unzulässig, es sei denn, eine Berichterstattung gefährdet nachweislich die öffentliche Sicherheit oder laufende Ermittlungen.

(2) Die Einflussnahme durch das FIB darf nicht dazu führen, dass investigative Berichterstattung grundlos unterdrückt wird. Das FIB ist verpflichtet, eine objektive Begründung für Eingriffe in die Berichterstattung zu liefern und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen.
GG Artikel 3 - Pressefreiheit
Alt: (3) Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die öffentliche Meinung gewährleisten.

Dazu zählt auch der ungehinderte Zugang zu Geiselnahmen und Raubüberfällen oder Ähnlichem.

Neu: (3) Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die öffentliche Meinung gewährleisten.

Dazu zählt auch der teils ungehinderte Zugang zu Geiselnahmen und Raubüberfällen oder Ähnlichem. Sollte jedoch ein leitender Beamte fordern das sich LI Beamte zur eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Personen zu entfernen haben diese dem nachzugehen. Dazu zählt auch der Einsatzleiterkreis zur Sicherstellung der Geheimhaltung von Taktiken. Sollte aber keine akute Gefahr und/oder wichtige Gespräche stattfinden so haben LI Beamte ungehinderten Zugang zu Geiselnahmen und Raubüberfällen oder Ähnlichem.
StPO §9 Informanten Gesetz
Alt:
§ 9 (1)
c) Der Lifeinvader darf jegliche Informationen aufnehmen. Sollte das LI Informationen erhalten, welche unter die Geheimhaltung fallen, so darf diese die nicht veröffentlichen und der Eingang und Melder muss dem FIB und der Staatsanwaltschaft gemeldet werden (die Ausnahme bildet 3c)

Neu:
c) Der Lifeinvader darf jegliche Informationen aufnehmen, ist jedoch verpflichtet, Informationen, die unter die Geheimhaltung fallen, vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen nicht veröffentlicht werden. Sollte der Lifeinvader solche Informationen erhalten, so ist er verpflichtet, den Eingang und den Melder dem FIB und der Staatsanwaltschaft zu melden, es sei denn, dies gefährdet den Quellenschutz. Veröffentlichungen geheimhaltungswürdiger Informationen müssen mit dem FIB abgesprochen werden, wenn eine unmittelbare Gefährdung besteht.

Alt:
(3)
b) Das FIB ist berechtigt, die Identität von Zeugen auch vor der Justiz zu schützen, die Identität wird nur auf Anfrage der Gouverneure, den Gouverneuren, gewährt. Die Gouverneure können die Aussagen dieser prüfen, dürfen jedoch die Identität keinem preisgeben.

Neu:
b) Das FIB kann die Identität von Zeugen auch vor der Justiz schützen. Gouverneure können die Aussagen prüfen, dürfen jedoch die Identität nicht weitergeben. Sollte ein Gouverneur selbst Bestandteil der Ermittlungen sein, wird die Identität nur der Justizleitung offengelegt.

Alt:
(3)
c) Das FIB, kann den Gouverneuren die Identität der Zeugen verwehren, sollten diese Bestandteil der Ermittlung sein (Angeklagte/ Zeugen…). Solche Zeugen werden dem Leiter der Justiz offengelegt. Solche können auch der Leitung den Gouverneuren offengelegt werden, dies obliegt dem FIB. Dies gilt nur, sollte die Immunität aufgehoben sein (oder es steht im Raum, dass diese aufgehoben wird).

Neu:
c) Sollte es Ermittlungen gegen die Leitung des FIB geben, so übernimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Diese kann dem FIB die Identität der Zeugen verwehren. Die Leitung der Nationalgarde muss informiert werden. Dies gilt nur, wenn die Immunität aufgehoben ist oder deren Aufhebung im Raum steht.

Alt:
(3)
d) Sollten Ermittlungen gegen die Leitung des FIB vorliegen, so fungiert die Staatsanwaltschaft als Ermittler, diese können dem FIB die Identität der Zeugen verwehren, die Leitung der Nationalgarde muss informiert werden. Dies gilt nur, sollte die Immunität aufgehoben sein (oder es steht im Raum, dass diese aufgehoben wird).

Neu:
wurde in (3) c) eingefügt und kann daher weggestrichen werden
Alt:
(4)
a) Ein Entgelt kann von jeder Organisation ausgestellt werden, jedoch muss die Aushändigung vom FIB geprüft werden (die Menge wird vom FIB geprüft, diese sind weisungsbefugt). Die Ausnahme bildet das LI, diese benötigen keine Prüfung des FIB (jedoch gilt auch hier 1c), auf Anfrage muss dies ausgehändigt werden.

Neu:
a) Ein Entgelt kann von jeder Organisation ausgestellt werden. Die Aushändigung muss jedoch vom FIB geprüft werden. Das FIB entscheidet über die Höhe der Zahlung und ist weisungsbefugt. Die Prüfungspflicht des FIB entfällt für den Lifeinvader, um redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Auf Anfrage muss die Auszahlung dokumentiert werden.

Alt:
b) Ausgestellte Gelder müssen dokumentiert werden und sind von der Justiz einforderbar, die Identität der Informationsträger ist verwehrbar. Im Fall das die Identität geschützt ist, so kann diese durch die Gouverneure angefordert werden (außer 3c ist wirksam)

Neu:

b) Ausgestellte Gelder müssen dokumentiert werden und sind von der Justiz einforderbar. Die Identität der Informationsträger bleibt geschützt. Falls der Identitätsschutz aktiv ist, kann sie nur durch die Gouverneure angefordert werden, es sei denn, 3b ist anwendbar.
§12 Präzedenzfälle

Definition: Ein Präzedenzfall ist eine gerichtliche Entscheidung im Staat San Andreas, die zur einheitlichen Anwendung bestehender Gesetze herangezogen wird.

Abs. 1 Präzedenzfälle entstehen durch gerichtliche Entscheidungen, die als Orientierung für zukünftige Fälle dienen. Richter haben das Recht, sich bei der Urteilsfindung auf frühere Entscheidungen der Justiz des Staates San Andreas zu stützen, sofern diese mit geltenden Gesetzen im Einklang stehen.

Abs. 2 Ein Urteil/Beschluss eines Oberamtsrichters oder des Justizministers kann als richtungsweisend für nachfolgende Entscheidungen herangezogen werden.

Abs. 3 Sollte ein Richter von einer bestehenden Präzedenz abweichen, muss diese Entscheidung schriftlich begründet und durch einen zweitem unabhängigen Richter überprüft werden.

Abs. 4 Präzedenzfälle dürfen keine gesetzlichen Bestimmungen übergehen, sondern dienen ausschließlich der einheitlichen Auslegung bestehender Gesetze.
§12.1 Geheimhaltungspflichtige Präzedenzfälle

Abs. 1 Präzedenzfälle, die als geheim eingestuft wurden, unterliegen der Geheimhaltung und sind in geschwärzter Form archiviert.

Abs. 2 Fälle werden geschwärzt, sobald betroffene Beamte dem High-Command oder höher unterliegen.

Abs. 3 Fälle werden geschwärzt, sobald Verstöße gemäß BDG §13 Verrat gegen das Land oder §27 Amtsmissbrauch vorliegen.

Abs. 4 Der Zugriff auf solche geheimen Präzedenzfälle ist ausschließlich dem Justizminister, dem Vizegouverneur und dem Gouverneur vorbehalten.

Abs. 5 Eine Freigabe oder Einsichtnahme durch andere Personen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung einer der genannten befugten Instanzen.

Abs. 6 Die Geheimhaltung eines Präzedenzfalls kann aufgehoben werden, wenn eine der befugten Instanzen entscheidet, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung besteht.

Abs. 7 Sollte eine unbefugte Person Informationen über einen geheimen Präzedenzfall an Dritte weitergeben, so verliert sie nicht nur gemäß Justizbeitreibungsgesetz ihre berufliche Zulassung (z. B. Anwaltslizenz oder Richteramt), sondern kann zusätzlich strafrechtlich belangt werden.

Abs. 8 Alle Beschlüsse und Urteile, welche nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegen werden für die Öffentlichkeit offengelegt. Diese können sich auch in Berufungsverfahren auf bereits gesprochene Urteile beziehen.
 

Viktor Vladimir

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Jul 24, 2023
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Gesetzesänderungen ab dem 22.03.2025

Anpassung § 1 Abs. 1 JBeitrG


ALT: Abs. 1 Ein Rechtsanwalt ist eine Person, die Interessen des Angeklagten nach außen vertritt, der im Besitz einer staatlichen Lizenz ist, die nach den bestehenden Regeln rechtmäßig erworben wurde.


NEU: Abs. 1 Abs. 1 Ein Rechtsanwalt ist eine Person, die Interessen des Beschuldigten nach außen vertritt, der im Besitz einer staatlichen Lizenz ist, die nach den bestehenden Regeln rechtmäßig erworben wurde.
JBeitrG § 6. Kautions-Verfahren

Alt: Abs.2 Einen Häftling zu befreien, verlangt folgende Punkte:
  1. Er kann nur ab Fahndungslevel 4 (1std) befreit werden.

  1. Es muss die Unschuld oder es müssen Fehler der Exekutive bewiesen worden sein.

  1. Es kann nur ein Staatsanwalt oder ein Richter einen Häftling befreien, mit Ausnahme die oben genannten Personen genehmigen den Rechtsanwalt die Freilassung auf Kaution.

  1. (Sonderfall) Falls kein Staatsanwalt oder ein Richter anwesend ist, darf auch stellvertretend der Justizminister oder der Gouverneur sowie der Vizegouverneur die Freilassung auf Kaution den Rechtsanwalt genehmigen.
Abs.3 Ein Rechtsanwalt muss die visuellen Beweise für die Unschuld 72 Stunden lang aufbewahren und auf Verlangen dem Staatsanwalt oder dem Richter aushändigen.

Neu: Abs.2 Einen Häftling zu befreien, verlangt folgende Punkte:
  1. Er kann nur ab Fahndungslevel 4 (1std) befreit werden.

  1. Es muss die Unschuld oder es müssen Fehler der Exekutive bewiesen worden sein.

  1. Es kann nur die Justiz (Staatsanwaltschaft, Richterschaft & Justizminister) einen Häftling befreien mit der Ausnahme, dass die Justiz einem Rechtsanwalt die Freilassung auf Kaution genehmigen kann.
(a) Sollte die Justiz nicht erreichbar sein, so kann der Stellv. Gouverneur oder der Gouverneur einem Rechtsanwalt die Freilassung auf Kaution genehmigen.
  1. Sollte ein Beamter inhaftiert werden, so muss dieser unverzüglich befreit werden. JBeitrG §6 Abs. 2. 1. & 2 entfallen in diesem Fall.
Abs.3 Das gesamte Kautions-Verfahren muss von der Justiz, im Falle der Abwesenheit dieser vom beauftragen Rechtsanwalt, dokumentiert werden.
StPO §10 Berufungsverfahren

Alt: Abs. 5 Das Urteil im Berufungsverfahren kann nicht höher ausfallen als das Urteil der ersten Instanz.

Neu: Abs. 5 Sollte im Berufungsverfahren ein neues Urteil gefällt werden, gilt folgendes:
(a) Das neue Urteil darf nicht höher ausfallen als das Urteil der ersten Instanz.
(b) Das Urteil der ersten Instanz muss gemäß BDG §21 Abs. 8 widerrufen werden.
 
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Viktor Vladimir

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Gesetzesänderungen ab dem 25.03.2025
BDG §10

Alt: Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung steht das Unterlassen der Handlung gleich.

Neu: Ein Beamter im Dienst, der vorsätzlich seine Dienstpflichten nicht erfüllt, macht sich strafbar.
JBeitrG §1 Abs.9 - Anfordern einer Bodycam

Alt: Abs.9 Nur die Justiz kann Videoaufnahmen eines Exekutivbeamten einfordern.

(1) Die Organisationsleitung darf für organisationsinterne Zwecke und Ermittlungen Bodycams der eigenen Beamtinnen und Beamte gefordert werden, ohne vorherige Forderung der Justiz.

Neu: Abs.9 Nur die Justiz kann Videoaufnahmen eines Exekutivbeamten einfordern.

(1) Die Organisationsleitung sowie die vom Organisationsleiter delegierten Personen/Abteilungen dürfen für organisationsinterne Zwecke und Ermittlungen Bodycams der eigenen Beamtinnen und Beamte gefordert werden, ohne vorherige Forderung der Justiz.
 
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Viktor Vladimir

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Gesetzesänderungen ab dem 05.04.2025
Anpassung: StGB §18.1 - Sperrgebiete

Alt:

(1) Ein Sperrgebiet ist ein Bereich, auf dem das Fahren oder Betreten vollkommen untersagt ist.
(2) Dies ist eine ausgerufene Sperrzone, die von Exekutivbeamten, dem GOV oder von der U.S. Army ausgerufenen Zone, die nicht befahren, betreten oder überflogen werden darf.
(3)Das Ausrufen eines Sperrgebietes kann von der Exekutive, dem GOV oder der U.S. Army erfolgen.
(4)Die Einsatzkräfte sind berechtigt, nach akuter Bedrohungslage den Schusswaffengebrauch einzuleiten.
(5)Die Einsatzkräfte sind berechtigt, sofortige Festnahmen durchzuführen und die Personen für die Dauer des Einsatzes in Sicherung zu setzen, sodass der Einsatz nicht weiter gefährdet werden kann.
(6)Bei der Strafe wird unterschieden, ob diese von den Exekutivbehörden, GOV oder von der U.S. Army ausgerufen wurde.
(7)Ausgerufene Sperrzonen von Exekutivbehörden oder dem GOV wird dies als Betreten einer Sperrzone bestraft.
(8)Ausgerufene Sperrzonen der U.S Army werden als Betreten einer Militärischen Sperrzone bestraft.

Neu:

(1) Ein Sperrgebiet ist ein Bereich, auf dem das Fahren oder Betreten vollkommen untersagt ist.
(2) Dies ist eine ausgerufene Sperrzone, die von Exekutivbeamten, dem GOV oder von der NG ausgerufenen Zone, die nicht befahren, betreten oder überflogen werden darf.
(3)Das Ausrufen eines Sperrgebietes kann von der Exekutive, dem GOV oder der NG erfolgen.
(4)Die Einsatzkräfte sind berechtigt, nach akuter Bedrohungslage den Schusswaffengebrauch einzuleiten.
(5)Die Einsatzkräfte sind berechtigt, sofortige Festnahmen durchzuführen und die Personen für die Dauer des Einsatzes in Sicherung zu setzen, sodass der Einsatz nicht weiter gefährdet werden kann.
(6)Bei der Strafe wird unterschieden, ob diese von den Exekutivbehörden, GOV oder von der NG ausgerufen wurde.
(7)Ausgerufene Sperrzonen von Exekutivbehörden oder dem GOV wird dies als Betreten einer Sperrzone bestraft.
(8)Ausgerufene Sperrzonen der NG werden als Betreten einer Militärischen Sperrzone bestraft.
StGB § 18.2 - Erweiterter militärischer Sicherheitsbereich

(1) Das gesamte Gelände im 300m Radius um das Fort Zancudo, sowie die gesamte Brücke zum Südtor, die Zufahrtsstraße zum Nordtor und die Verladestelle in Paleto Bay ist ein erweiterter militärischer Sicherheitsbereich.
(2) Die NG hat im erweiterten militärischen Sicherheitsbereich das Hausrecht und Soldaten haben das Recht Personen des Platzes zu verweisen.
(3) Der erweiterte militärische Sicherheitsbereich ist keine Sperrzone, dennoch Gelände der Nationalgarde.
§10 - Besitz illegaler Gegenstände

Alt:
(1) Strafbar macht sich derjenige, welcher im Besitz von mindesten einen der im folgenden genannten Gegenständen ist:

- Schlüsselsatz
- Tastensatz
- gefälschte Papiere
- USB-Stick mit Virus
- Motor-Blocker
- Papiere zum herstellen von Falschgeld
- Falschgeld
- Anti-Radar
- Zutaten für Kokain
- Suchbasis-Hack
- Westen und Masken aller Staatsfraktionen
- Cannabissamen
- NG-Uniformen

Neu:
(1) Strafbar macht sich derjenige, welcher im Besitz von mindesten einen der im folgenden genannten Gegenständen ist:

- Schlüsselsatz
- Tastensatz
- gefälschte Papiere
- USB-Stick mit Virus
- Motor-Blocker
- Papiere zum herstellen von Falschgeld
- Falschgeld
- Anti-Radar
- Zutaten für Kokain
- Suchbasis-Hack
- Westen und Masken aller Staatsfraktionen **(ausgenommen Medizinische Masken)**
- Cannabissamen
- NG-Uniformen
- **Fahrzeug-Scanner**

Alt:
(2) Der Handel der in Absatz 1 genannten Gegenstände wird ebenso bestraft.

Neu:
(2) Der Handel der in Absatz 1 genannten Gegenstände wird ebenso bestraft. Gilt auch für die Medizinischen Masken.
§21 Haftbefehle/Beschlüsse (8)

alt. : (8) Ein Haftbefehl oder Beschluss kann, begründet durch den Justizminister, widerrufen werden.
neu. : (8) Ein Haftbefehl oder Beschluss kann, begründet durch den Justizminister, den stellvertretenden Justizminister oder den Oberamtsrichter, widerrufen werden.
Wiedereinführung - JBeitrG §2 Abs. 10

Ein Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet sich gegenüber anderen Personen oder Personen stets höflich und respektvoll zu verhalten.
Einführung - JBeitrG § 5 Abs. 1.7 Widerruf der Lizenz

Der Rechtsanwalt verstößt gegen §2 Abs. 10 JBeitrG.
 
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Viktor Vladimir

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Gesetzesänderungen ab dem 10.04.2025
JBeitrG §10 Mandatsübernahme & Mandatschaft Abs. III

Alt: Eine konkrete Schilderung des Vorfalls mit Datum und Uhrzeit mit einer maximalen Abweichung von ± 15 Minuten zum Akteneintrag muss bei Falleröffnung vorliegen.
Abweichend davon Revisionsverfahren gegen Haftbefehle, dort das Datum und Uhrzeit mit einer maximalen Abweichung von ± 15 Minuten zur vollendeten Verlesung muss bei Falleröffnung vorliegen.

Neu:Eine grobe Schilderung des Vorfalls mit Datum und Uhrzeit mit einer maximalen Abweichung von ± 30 Minuten zum Akteneintrag muss bei Falleröffnung vorliegen. Korruptionsverfahren sind davon ausgenommen.
§10 Mandatsübernahme & Mandatschaft (Abs. 2)

alt:
Abs. 2 Diese muss folgende Daten des Mandanten und des Anwalts enthalten:
Name, Vorname
Reisepassnummer
Telefonnummer

neu:
Abs. 2 Diese muss folgende korrekte Daten des Mandanten und des Anwalts enthalten:
Name, Vorname
Reisepassnummer
Telefonnummer
JBeitrG §3 Absatz 4

Abs.4 Ein Staatsanwalt hat das Recht, das Gebiet folgender Staatsorganisationen: FIB, EMS, Lifeinvader, LSPD, SAHP und NG zu betreten, allerdings nur im Zeitrahmen der anwaltlichen Tätigkeit, dieser muss aber durch die jeweilige Organisation bestätigt worden sein.
Nach Leistungserbringung muss der Staatsanwalt das Gebiet folgender Staatsorganisationen: FIB, EMS, Lifeinvader, LSPD, SAHP und NG unverzüglich verlassen.
StPO §5 Änderung von Abs. 1 c) und e)

§5 - Ermittlungsverfahren

(1)
a) Strafrechtliche Ermittlungen werden eigenständig durch Beamte des LSPD, SAHP, FIB, USSS, NG und der Staatsanwaltschaft und Justizleitung gegen zivile Personen durchgeführt.

b) Disziplinarische Ermittlungen gegen Beamte der eigenen Organisation sind jeder Organisation freigestellt.

c) Strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte sind dem FIB gestattet, das Einleiten der Verfahren ist auch der Staatsanwaltschaft gestattet. Bei offenen Fragen innerhalb der Akte hat die Staatsanwaltschaft und das FIB das Recht dazu, im Rahmen des gleichen Verfahrens eigenständig Befragungen zu machen - diese müssen in der Akte beigefügt werden. Das Ermitteln ist Hauptaufgabe der Korruptionsabteilung des FIB.

d) Spezial Beamte des FIB sind dazu befugt, strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte einzuleiten..

e) Die Staatsanwaltschaft, sowie das FIB haben das Recht, strafrechtliche Ermittlungen vorzunehmen.

Neu:

§5 - Ermittlungsverfahren

1)

c) Strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte sind sowohl dem FIB als auch der Staatsanwaltschaft gestattet. Beide Behörden sind befugt, Verfahren zu führen. Bei offenen Fragen innerhalb der Akte haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das FIB das Recht, im Rahmen des gleichen Verfahrens eigenständig Befragungen durchzuführen, die in der Akte dokumentiert werden müssen. Die Ermittlungen sind vor allem Aufgabe der Korruptionsabteilung des FIB, wobei die Staatsanwaltschaft ebenfalls vollumfänglich ermächtigt ist, Ermittlungen einzuleiten und zu führen, dafür muss die Abwesenheit des Corruption Office gegeben sein. Darüber hinaus ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, ihre Ermittlungsergebnisse regelmäßig und vollständig an das Corruption Office des FIB weiterzuleiten, sofern dieses allgemein Verfügbar ist.

Streichung von e)
Streichung von §5 Ermittlungsverfahren Abs. 1 f. und Erweiterung des §16 Einstellung eines Verfahren

Alt:
§5 - Ermittlungsverfahren

1)

(f) Aufgrund ihrer Fachkenntnisse und der vorliegenden Beweislage haben
Beamte der FIBCO folgenden Ermessensspielraum in Strafverfahren:
(1) Strafen die intern sanktioniert werden können sowie Strafen mit
geringer strafrechtlicher Relevanz müssen zwar aufgenommen
werden, aber nicht in einer Ermittlungsakte enden. Das heißt es muss
nachgewiesen werden können was passiert ist.
(2) Die FIBCO Leitung kann über Schließung von FIBCO Akten
entscheiden.

§16 - Einstellung eines Verfahren gegen Amtsträger

1) Die Ermittlungsbehörde kann bei mangelnder Beweislast oder fehlenden Verdacht auf
Vollendung einer Straftat das Strafverfahren gegen Beamte einstellen
2) Ein eingestelltes Verfahren gilt nicht als Freispruch und kann bei neuer, mehr belastender
Beweislast durch die Ermittlungsbehörde wieder aufgenommen werden.
3) Disziplinarmaßnahmen bzw. Disziplinarverfahren sind ebenfalls bei fehlender Beweislast
einzustellen. Die Verwaltung von Disziplinarstrafen liegt im Aufgabenfeld der Behörden.

Neu:
§5 - Ermittlungsverfahren 1) (f)

§16 - Einstellung eines Verfahren gegen Amtsträger

1) Die Ermittlungsbehörde kann bei mangelnder Beweislast oder fehlenden Verdacht auf Vollendung einer Straftat das Strafverfahren gegen Beamte einstellen und somit eine Ermittlungsakte schließen.
a) Die Organisationsleitung entscheidet darüber, welche Beamten der Ermittlungsbehörde von diesem Recht gebrauch machen können.
2) Ein eingestelltes Verfahren gilt nicht als Freispruch und kann bei neuer, mehr belastender Beweislast durch die Ermittlungsbehörde wieder aufgenommen werden.
3) Disziplinarmaßnahmen bzw. Disziplinarverfahren sind ebenfalls bei fehlender Beweislast einzustellen. Die Verwaltung von Disziplinarstrafen liegt im Aufgabenfeld der Behörden.
4) Strafen mit niedriger strafrechtlicher Relevanz müssen von der Ermittlungsbehörde aufgenommen werden, damit jene nachvollziehbar bleiben. Diese können aber in Form einer internen Sanktion abgehandelt werden und müssen nicht in einer Ermittlungsakte enden.
StGB §14 Steuerrecht Abs. 5

§14 - Steuerrecht

5)

Strafbar macht sich:
a) wer wissentlich sein Unternehmen nach Erwerb in einer Frist von 7 Tagen ab Erwerb nicht beim zuständigen Ministerium anmeldet und dieses somit im Unwissen über sein Unternehmen lässt
b) Steuern nach keiner der beiden in §14 Abs. 5 genannten Methoden regelmäßig einzahlt und somit Steuern hinterzieht
c) wissentlich keine oder zu wenig Steuern bezahlt
d) Tätigkeiten ausübt, die zu versteuern sind ohne Steuern zu zahlen

Neu:

Strafbar macht sich:
a) wer sein Unternehmen nach Erwerb in einer Frist von 7 Tagen ab Erwerb nicht beim zuständigen Ministerium anmeldet und dieses somit im Unwissen über sein Unternehmen lässt.
b) Steuern nach keiner der beiden in §14 Abs. 5 genannten Methoden regelmäßig einzahlt und somit Steuern hinterzieht.
c) keine oder zu wenig Steuern bezahlt.
d) Tätigkeiten ausübt, die zu versteuern sind ohne Steuern zu zahlen.
§19 Abs. 1 BDG

Alt: Sobald gegen einen Beamten Ermittelt wird kann er durch die Justiz bis zur Klärung zwangsbeurlaubt werden. Die groben Gründe müssen der jeweiligen Organisation mitgeteilt werden (an vertrauliche Personen). Sollte der Beamte unschuldig sein, kann dieser seine Tätigkeit wieder aufnehmen und muss für den Wegfall des Dienstes entlohnt werden.

Neu: Sobald gegen einen Beamten Ermittelt wird kann durch die Justiz eine Empfehlung an die jeweilige Organisationsleitung ausgesprochen werden. Die jeweilige Organisationsleitung kann im Anschluss über die Suspendierung des Mitarbeiters entscheiden.
StPO §5 VII b

Alt:
b) Sobald gegen die Justiz ermittelt wird, müssen die Akten der Justiz nicht ausgehändigt werden, sofern in den Augen des FIBs eine Gefahr der Veröffentlichung im Raum steht. Der Gouverneur sowie der Vizegouverneur können dafür
die Akte anfordern und ist die richtende Hand gegenüber der Justiz bei begangener Straftat.

Neu:
b) Sobald gegen die Justiz ermittelt wird, müssen die Akten der Justiz nicht ausgehändigt werden, sofern in den Augen des FIBs eine Gefahr der Veröffentlichung im Raum steht. Der Gouverneur sowie der Vizegouverneur können dafür
die Akte anfordern und ist die richtende Hand gegenüber der Justiz bei begangener Straftat. Gegen Beamte der Justiz dürfen die Haftbefehl und Beschlüsse von dem Gouverneur / Stellv. Gouverneur erstellt und unterschrieben werden.
 

Viktor Vladimir

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Jul 24, 2023
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Gesetzesänderungen ab dem 18.04.2025
Straßenverkehrsordnung (StVO)§23

§23 - Gesundheitlicher Verdacht

Alt:
Sofern der Verdacht besteht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht Gefährdungsfrei stattfinden kann, ist die Exekutive und Mediziner berechtigt, die Lizenz zu entfernen und ein Gutachten oder Untersuchung des Medical Departments anzuordnen.

Neu:
Sofern der Verdacht besteht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht Gefährdungsfrei stattfinden kann, ist die Exekutive berechtigt die Lizenz zu entfernen.
(1) Die EMS Leaderschaft kann mit Hilfe einer Exekutiv - Leaderschaft, aufgrund von einer Gefährdungs-Gefahr das entziehen der Lizenz anfragen.
(2) Eine Exekutiv - Leaderschaft, kann ein Gutachten oder eine Untersuchung des Medical Departments anordnen, sollte der Verdacht sein, dass aus Gesundheitlichen Gründen kein Fahrzeug mehr gefahren werden kann.
StPO § 10 Absatz 4

Erstinstanzlich verantwortlich für Haftbefehle, Beschlüsse oder ähnliches ist der Richter (sollte kein Richter da sein oder es dringend sein kann auch der Oberamtsrichter einspringen). Der Oberamtsrichter ist die Leitende Instanz und entscheidet welcher Richter die zweiter Instanz (also im Berufungsverfahren) zuständig ist. Es darf kein Richter in das Berufungsverfahren eingreifen der den Haftbefehl/Beschluss geschrieben hat.
 
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Viktor Vladimir

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Jul 24, 2023
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Gesetzesänderungen ab dem 26.04.2025
BDG §3 (9) (b)

Alt: Die Eingabe der Strafe im PDA hat im folgenden Format zu erfolgen: Datum, Uhrzeit - Gesetzbuch, Paragraph, Absatz, Anmerkungen. Bei mehreren Verstößen gegen geltendes Recht sind sämtliche Strafen gesammelt auszustellen.

Neu: Die Eingabe der Strafe im PDA hat im folgenden Format zu erfolgen: Datum, Uhrzeit - Gesetzbuch, Paragraph, Absatz, Anmerkungen. Bei mehreren Verstößen gegen geltendes Recht sind sämtliche Strafen gesammelt auszustellen. Ausgenommen davon sind Haftbefehle und Beschlüsse
sie müssen wie Folgt eingetragen werden: FIBCO/StA Aktenzeichen.
BDG § 10 - Unterlassen der Diensthandlung

(1) Ein Beamter im Dienst, der vorsätzlich seine Dienstpflichten nicht erfüllt, macht sich strafbar.
(2) Ein Beamter macht sich auch strafbar, wenn er seine dienstlichen Pflichten ohne rechtfertigenden Grund unangemessen verzögert.
JbeitrG §10 Abs. 11

Abs. 11 Jeder Rechtsanwalt und Organisationsanwalt hat im Rahmen eines laufenden Verfahrens das Recht auf bis zu **drei** Korrekturdurchläufe, um etwaige formale oder inhaltliche Fehler in seinen Eingaben zu bereinigen. Dies dient der Wahrung einer fairen, gründlichen und menschlich nachvollziehbaren Verfahrensführung.
§2 Abs 9 JbeitrG

Alt:
Abs.9 Ein Rechtsanwalt, sowie Organisations-Anwälte haben das Recht, Schadensersatzforderungen bei der Justiz zu stellen. Diese können beinhalten:
Schadensersatz für den SG-aufenthalt - $5.000 pro Fahndungsstufe
Verdienstausfallsentschädigung (nur für Beamte) - pro Tag $5.000
Rückerstattung des Bußgeldes
Schmerzensgeld - nach eigenem Ermessen. Der Richter entscheidet am Ende.
Übernahme der Behandlungskosten
Löschung des Akteneintrages

Neu:
Abs.9 Ein Rechtsanwalt, sowie Organisations-Anwälte haben das Recht, Schadensersatzforderungen bei der Justiz zu stellen. Diese können beinhalten:
Schadensersatz für den SG-aufenthalt - $5.000 pro Fahndungsstufe
Verdienstausfallsentschädigung (nur für Beamte) - pro Tag $5.000
Rückerstattung des Bußgeldes
Schmerzensgeld - nach eigenem Ermessen. Der Richter entscheidet am Ende.
Übernahme der Behandlungskosten
Löschung des Akteneintrages Gründe hierfür können fehlende Beweise, Falschausstellung der Akte (gerne Vorschläge) sein.
§8 - Tragen von Waffen Abs. 1

Alt:


Es ist verboten, Waffen in der Öffentlichkeit offen zu tragen. Ausgenommen davon sind Exekutivbeamte im Dienst. Ausgenommen davon sind Hieb und Stichwaffen nach §3 - Begriffsdefinitionen Abs. 2. außer im Rahmen des Sportes oder der Arbeit.

Neu:

Es ist verboten, Waffen in der Öffentlichkeit offen zu tragen. Ausgenommen davon sind Exekutivbeamte im Dienst. **Ebenfalls** davon ausgenommen sind Hieb und Stichwaffen nach §3 - Begriffsdefinitionen Abs. 2. , sofern sie im Rahmen des Sportes oder der Arbeit benutzt werden.
JbeitrG §4 Abs. 6

Alt: Organisationsanwälte dürfen nur die eigenen Mitglieder vertreten. Für die Arbeit als Organisationsanwalt erhalten diese kein Honorar.

Neu: Organisationsanwälte dürfen **nur Beamte und Soldaten vertreten**. Für die Arbeit als Organisationsanwalt erhalten diese kein Honorar.
§4 III BDG

Alt:
Ein Exekutivbeamter kann eine Person mit einer ausreichenden Begründung jederzeit handlungsfähig machen. Die Verwendung von Schusswaffen, Tazern und Handschellen ist gestattet. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.

Neu:
Ein Exekutivbeamter kann eine Person mit einer ausreichenden Begründung jederzeit **handlungsunfähig** machen. Die Verwendung von Schusswaffen, Tazern und Handschellen ist gestattet. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
Artikel 18 - Lex Specialis

Alt:
Das Speziellere Gesetz ist dem Allgemeinerem Gesetz vorzuziehen.
Absatz 1 ist nicht allgemein, sondern in speziellen Situationen, in denen das Gesetz sich widerspricht oder unpräzise ist, anzuwenden.
Des Lex Specialis Grundsatz trifft nur zu, sofern das Grundgesetz nicht zutrifft.

Streichen
§23 BDG Absatz 9

Alt:
§ 23 BDG

(1)
Jeder Exekutivbeamte & Regierungsbeamte hat im Dienst stets eine voll funktionsfähige Bodycam mit sich zu führen.

(2)
Die Bodycam muss jede Interaktion, von der Straftat bis zur letzten Interaktion mit einem Tatverdächtigen, aufzeichnen. Darunter fallen zum Beispiel Übergaben von Tatverdächtigen, Abtransporte, ausstellen von Bußgeldern oder Akten-Ausstellungen für andere Beamte.

(3)
Sollte ein Tatverdächtiger übergeben werden, so haben beide beteiligten Parteien Ihre Bodycam zu speichern und den Namen oder die Dienstnummer des übergebenden bzw. übernehmenden Beamten zu erfassen.

(4)
Sollte eine Bodycam einen Defekt aufweisen, bspw. fehlenden Ton, so kann auch ein Streifenpartner oder Mitbeteiligter seine Bodycam vorzeigen, um eine Situation aufzulösen.

(5)
Eine Bodycam Aufzeichnung muss 48 Stunden aufgehoben werden, bevor sie gelöscht werden darf.

(6)
Sobald eine Bodycam innerhalb der 48 Stunden von der Justiz angefordert wurde, darf die Bodycam nicht gelöscht werden, bis der Fall geklärt ist.

(a)
Sobald die Justiz eine Anfrage stellt, um die Aufnahmen der Bodycam zu erhalten, hat derjenige, der die Aufnahmen besitzt, 48 Stunden Zeit, um die entsprechenden Daten einzureichen. Wird die Bodycam-Aufnahme innerhalb dieser Frist nicht eingereicht, behält sich die Justiz das Recht vor, anzunehmen, dass keine Bodycam-Aufnahme existiert.

(7)
Eine Person, die diplomatische Immunität gemäß Grundgesetz (Artikel 7) besitzt, muss dennoch die Bodycam gegenüber der Justiz übergeben. Die Immunität wird dadurch nicht automatisch aufgehoben.

(8)
Sofern ein Bußgeld ausgestellt wird, bei dem es keine direkte Interaktion mit einem TV gibt, z.B. gemäß StVO §12.1, muss ein Nachweis über den Gesetzesverstoß für 48 Stunden aufbewahrt werden.

Neu:
(9)
Beamte sind zusätzlich dazu verpflichtet bei folgenden Tätigkeiten ihre Bodycam zu aktivieren:

- Verhaftungen
- Beschlagnahmungen
- Vernichtungen von Ernten
- Entlassungen im Zusammenhang mit der Justiz
BDG §1.2 Befehlsgewalt

Alt: Die Nationalgardisten gehören zur Exekutive und haben dieselben Rechte und Pflichten wie Beamte, werden jedoch als Soldaten gewertet. In Folge werden sie trotzdem Beamte genannt.

Neu: Streichen
 
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Viktor Vladimir

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Gesetzesänderungen ab dem 06.05.2025
§4 Abs. 11 JBeitrG


Alt: Als nicht geeignet erscheint man in der Regel wenn einer der Punkte des §9 Abs.1-4 JBeitrG verwirklicht ist.

Neu: Streichen
StPO §6

Alt:
(3) Bei “Erzwingungshaft durch Beschluss” entsprechen $15.000 einem 1 Wanted, es wird nicht aufgerundet und nur volle $15.000 als Wanted gezählt.

Neu:
(3) Bei “Erzwingungshaft durch Beschluss” entsprechen $15.000 einem Wanted, es wird nicht aufgerundet und nur volle $15.000 als Wanted gezählt.

Alt:
(4) Die “Erzwingungshaft durch Beschluss” kann jederzeit durch Zahlung des geforderten Geldbetrages abgewendet werden, eine Erzwingungshaft entfällt nach Eingang der Zahlung. Jedoch nicht mehr nach verstreichen der Frist, eine zu späte Zahlung gilt als nicht nicht geleistete Zahlung.

Neu:
(4) Die “Erzwingungshaft durch Beschluss” kann jederzeit durch Zahlung des geforderten Geldbetrags abgewendet werden. Eine Erzwingungshaft entfällt nach Eingang der Zahlung, jedoch nicht mehr nach Verstreichen der Frist. Eine verspätete Zahlung gilt als nicht geleistete Zahlung.

Alt:
(6) Eine “Erzwingungshaft durch Beschluss” gilt somit als Haftbefehl (siehe Abs. 2). Die begangene Tat des ist somit “StPO §6 - Vollstreckung der Erzwingungshaft”. Weitere Geldstrafen im gleichen Strafverfahren sind unzulässig, da der Verurteilte somit also zahlungsunfähig gilt.

Neu:
(6) Eine “Erzwingungshaft durch Beschluss” gilt somit als Haftbefehl (siehe Abs. 2). Die begangene Tat des ist somit “StPO §6 - Vollstreckung der Erzwingungshaft”. Weitere Geldstrafen im gleichen Strafverfahren sind unzulässig, da der Verurteilte somit als zahlungsunfähig gilt.
§21 StPO Tateinheit und Tatmehrheit

(1) Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Gesetze oder dasselbe Gesetz mehrfach verletzt. In diesem Fall wird nur eine Strafe festgesetzt, die sich nach dem Gesetz richtet, das die schwerste Strafe androht.

(2) Tatmehrheit liegt vor, wenn mehrere rechtlich selbständige Handlungen mehrere Gesetze oder dasselbe Gesetz mehrfach verletzen. In diesem Fall werden die einzelnen Strafen gesondert festgesetzt und zu einer Gesamtstrafe verbunden.
StVO §9 Art.3

Alt:

Artikel 3 Zulassungsgenehmigung für Fahrzeuge

Am Straßenverkehr in Los Santos dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, welche ordnungsgemäß zugelassen sind und an Fahrzeugen, an denen sich ein Kennzeichen befindet. Fahrzeuge, an denen sich kein Kennzeichen befindet, dürfen nicht im Straßenverkehr geführt werden.


StVO §9 Abs.3 - Zulassungsgenehmigung für Fahrzeuge

(1) Am öffentlichen Straßenverkehr in Los Santos dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, welche ordnungsgemäß zugelassen sind und an Fahrzeugen, an denen sich ein Kennzeichen befindet.

(2) Fahrzeuge, an denen sich kein Kennzeichen befindet, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen dafür aber auf befriedeten Privatbesitz mit Einverständnis des Grundstücksbesitzers geführt werden.
StVO §6

Alt:
§6 - Fahrzeugzustand

Es dürfen nur Fahrzeuge genutzt werden, die in einem einwandfreien Zustand sind, d.H. Beschädigungen aller Art müssen unverzüglich repariert werden.

Neu:

§6 - Fahrzeugzustand

(1) Es dürfen nur Fahrzeuge genutzt werden, die in einem einwandfreien Zustand sind, d.H. Beschädigungen aller Art müssen unverzüglich repariert werden.

(2) Andernfalls ist die Weiterfahrt und / oder sonstige Teilnahme am Straßenverkehr untersagt.
StGB §41 Abs.1 & 2

Alt:

§41 Staatliches Eigentum

Es ist verboten, im Besitz Staatlichen Eigentums zu sein. Sollte man dagegen verstoßen, wird dies bestraft. Ausnahme: Beamte im Dienst dürfen im Besitz von Staatlichem Eigentum ihrer jeweiligen Organisation sein.
Sollte ein Beamter eine Waffe eines Beamten einer anderen Organisation aufheben, hat der Beamte bis zur Beendigung des Dienstes Zeit, die Waffen beim Gunner abzugeben oder der entsprechenden Organisation auszuhändigen.

Besitzt Staatliches Eigentum (Waffen)
Besitzt Staatliches Eigentum (Gegenstände)


Neu:

§41 Staatliches Eigentum

Es ist verboten, im Besitz von staatlichem Eigentum zu sein. Sollte man dagegen verstoßen, wird dies bestraft. Ausnahme: Beamte im Dienst dürfen im Besitz von Staatlichem Eigentum ihrer jeweiligen Organisation sein.
Sollte ein Beamter eine Waffe eines Beamten einer anderen Organisation aufheben, hat der Beamte bis zur Beendigung des Dienstes Zeit, die Waffen beim Gunner abzugeben oder der entsprechenden Organisation auszuhändigen.

Besitz von staatlichem Eigentum (Waffen)
Besitz von staatlichem Eigentum (Gegenstände)
StVO §22

Alt:

§22 - Gefährdung

Die Exekutive kann einem Verkehrsteilnehmer ganz oder teilweise und begrenzt oder unbegrenzt die Teilnahme am Verkehr untersagen, sofern der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer eine gefährdungsfreie Teilnahme am Straßenverkehr vollziehen kann.


Neu:

§22 - Gefährdung

Die Exekutive kann einem Verkehrsteilnehmer ganz oder teilweise und begrenzt oder unbegrenzt die Teilnahme am Verkehr untersagen, sofern der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer **k**eine gefährdungsfreie Teilnahme am Straßenverkehr vollziehen kann.
StGB §37 Art.2

Artikel 2 Abnehmen der Maske in öffentlichen Gebäuden

Jeder Bürger und jede Bürgerin ist verpflichtet, die Maske in öffentlichen Gebäuden abzulegen. Ausgenommen sind die Spezialeinheiten der folgenden Organisationen: FIB / LSPD / SAHP / USSS / NG / EMS - die im Dienst sind und nur die im Lager ihrer Organisation verfügbaren Masken vorhanden sind nutzen.


Neu:

Jeder Bürger und jede Bürgerin ist dazu verpflichtet, getragene Masken in öffentlichen Gebäuden und öffentlich zugänglichen Grundstücken in staatlichem Besitz abzusetzen.
Ausgenommen sind Spezialeinheiten in aktiver Ausübung ihrer spezialeinheitlichen Tätigkeiten der folgenden staatlichen Behörden: FIB / LSPD / SAHP / USSS / NG - die im Dienst sind und nur die im Lager ihrer Organisation verfügbaren Masken vorhanden sind nutzen.
(1) Ausgenommen sind ebenfalls Beamte des EMS, welche für eine Dienstliche Tätigkeit die oben genannten Plätze betreten.
StGB §36 Art. 3

Alt:
Artikel 3 Straftaten die Verjähren
folgende Straftaten, die nach der Zeit verjähren:
(1) Körperliche Integrität (StGB) verfällt nach 72 Stunden, wenn keine weiteren Beweise gefunden werden.
Davon ausgenommen sind (StGB) §4.3 fahrlässige Tötung (StGB) §4.5 Körperverletzung mit Todesfolge sowie (StGB) §4.1 Mord.
(a) Wirtschaftskriminalität (StGB) verfällt nach 72 Stunden, wenn keine weiteren Beweise festgestellt werden können.
(b) Umgang mit Beamten (StGB) verfällt nach 48 Stunden, wenn sich keine weiteren Indizien ergeben.
(c) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nach 24 Stunden nicht mehr belangbar.
(d) Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Besitz von Drogen ist nach 24 Stunden nicht mehr zu bestrafen.
(e) Drogenhandel (An- & Verkauf) sowie Drogenherstellung ist bis zu 7 Tagen noch zu bestrafen.
(f) Korruptionsdelikte sind noch bis zu 30 Tage zu bestrafen.
(g) Sonstige Delikte alle Delikte sind nach 72 Stunden nicht mehr strafbar, ausgenommen davon sind folgende (StGB) §25 Terrorismus, (StGB) §27 Freiheitsberaubung / Geiselnahme (StGB) §4.14 Hausfriedensbruch.

Neu:

Artikel 3 – Verjährung von Straftaten

(1) Die Verfolgung bestimmter Straftaten unterliegt einer besonderen Verjährungsfrist. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der Tatbegehung.

(2) Die Verjährungsfristen betragen:

a) Bei Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO): 24 Stunden.

b) Bei Straftaten gemäß BtMG §2 - Regelung für Betäubungsmittel: 7 Tage.

c) Bei Straftaten im Zusammenhang mit Korruption: 30 Tage.

d) Für alle sonstigen Delikte: 72 Stunden, ausgenommen Straftaten in Artikel 4
BDG §14 Umgehung von Strafprozessen

Alt:
Die vorsätzliche Umgehung der geltenden Gesetze, Rechte, Pflichten und Strafprozesse durch Beamte im öffentlichen Dienst steht unter Strafe.

1. Beamte ohne Haftbefehl zu inhaftieren, fällt auch darunter.

2. Sofern man als Beamter Fahndungsstufen bekommt, muss dies umgehend dem zugehörigen Vorgesetzten mitgeteilt werden, sowie anschließend dem FIB. Sollte das FIB nicht da sein, ist sich an die Meldekette zu halten.


3. Beim falsch Ausstellen einer Akte (Wanteds, Lizenz Entzug), ist jeder Beamte dazu verpflichtet, unverzüglich die Justiz dazu zu rufen. Sollte dem nicht nachgegangen werden, macht sich derjenige strafbar.


Neu:
1. Es darf kein Beamter ohne Haftbefehl inhaftiert werden.

2. Sofern man als Beamter Fahndungsstufen bekommt, muss dies umgehend dem zugehörigen Vorgesetzten mitgeteilt werden, sowie anschließend dem FIB. Sollte das FIB nicht da sein, ist sich an die Meldekette zu halten.

3. Beim falsch Ausstellen einer Akte (Wanteds, Lizenz Entzug), ist jeder Beamte dazu verpflichtet, unverzüglich die Justiz dazu zu rufen. Sollte dem nicht nachgegangen werden, macht sich derjenige strafbar.
STGB §21 - Unterlassene Hilfeleistung

Alt:
STGB §21 - Unterlassene Hilfeleistung

(1) Strafbar macht sich derjenige, der absichtlich Hilfeleistung unterlässt. Nicht bestraft wird, wenn die Person nicht über die nötigen Kenntnisse oder Mittel verfügt oder bei Hilfeleistung eine eigene Gefährdung des Lebens entsteht.

Neu:
STGB §21 - Unterlassene Hilfeleistung

(1) Strafbar macht sich derjenige, der absichtlich Hilfeleistung unterlässt. Nicht bestraft wird, wenn die Person nicht über die Mittel verfügt oder bei Hilfeleistung eine eigene Gefährdung des Lebens entsteht.

(2) Ebenso Strafbar, ist das Hindern oder Verzögern von lebensrettenden Maßnahmen.
 

Viktor Vladimir

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StPO §5 Abs. 7 UAbs. d

Alt:
d) Das Entfernen von Wanteds, ist jeder Organisation gestattet, sollte ein Unfall nachweisbar sein. Die gesuchte Person muss mit einem Verunfallten, als Zeugen (ein Nachweis ist von Nöten), dies auf direktem Wege melden, Aussagen werden unabhängig geprüft. Ist ein Staatsbeamter betroffen, so muss der Umstand direkt bei einer Exekutivorganisation (LSPD - SAHP - FIB) gemeldet werden. Das Löschen von Wanteds muss per Bodycam aufgezeichnet werden (der gesamte Prozess)

Neu:
d) Das Entfernen von Wanteds, ist dem LSPD, SAHP und FIB gestattet, wenn von einen Unfall ausgegangen werden kann. Die gesuchte Person muss mit einem Verunfallten, als Zeugen, dies auf direktem Wege melden. Die Aussagen werden unabhängig geprüft. Der gesamte Prozess von der Löschung von Wanteds muss per Bodycam aufgezeichnet werden.
§1 BDG Anwendungsbereich

Alt: Dieses Gesetz ist auf alle Bediensteten anzuwenden, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat stehen. Sie werden im Folgenden als „Beamte" bezeichnet.

Neu: Dieses Gesetz ist auf alle Beamte anzuwenden. Zu diesen zählen jegliche Angestellte folgender Organisationen:

- GOV
- FIB
- NG
- LSPD
- SAHP
- EMS
- LI
StGB §15 Abs. 7 Behinderung des EMS bei der Arbeit

§15 - Umgang mit Beamten

Strafbar macht sich derjenige, der

1) eine amtliche Anweisung nicht beachtet oder sich deren widersetzt.
2) sich einer polizeilichen / medizinischen Maßnahme entzieht.
3) einen Beamten dabei behindert, seine Arbeit auszuführen.
4) einen Beamten besticht.
5) einen Beamten, der zur Vollstreckung von Gesetzen durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet.
**6) Die medizinische Versorgung einer dritten Person durch das EMS verhindert oder in unzulässiger Weise behindert**
7) sich bei einer polizeilichen/medizinischen Maßnahme nicht ausweist. (Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Exekutivbeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ausgenommen sind Spezialeinheiten der Exekutivbehörden).


Die Strafe beläuft sich auf 0-2 Wanteds (variabel) & bis $10.000 Bußgeld.
StGB § 44- Urkundenfälschung
Alt:
§ 44 Urkundenfälschung
(1) Zur Täuschung eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht
(2) Zur Täuschung Angaben zum Tragen von Dienstabzeichen und Medaillen trifft
(3) Unterschriften fabriziert und/oder im Namen eines Dritten ein Dokument ohne explizite Ermächtigung signiert


Neu:
§44 - Urkundenfälschung

(1) Strafbar macht sich derjenige der:

(a) zur Täuschung Anderer eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht

(b) zur Täuschung Angaben zum Tragen von Dienstabzeichen und Medaillen trifft

(c) Unterschriften fabriziert und/oder im Namen eines Dritten ein Dokument ohne explizite Ermächtigung signiert
BDG §18 Disziplinarverfahren

Alt:

(1) Wenn gegen die Dienstvorschriften verstoßen wird, haben die Aufsichtsstellen der jeweiligen Behörden das Recht, Disziplinarstrafen zu verhängen.
(2) Die internen Bußgelder dürfen maximal 100.000$ betragen. Diese Summe darf nicht überschritten werden, selbst wenn gegen mehrere Vorschriften verstoßen wurde.
(3) Die Bußgelder dürfen nicht für die Eigenbereicherung verwendet werden.
(4) Disziplinarstrafen werden auch verhängt, wenn ohne Vorsatz eine Strafakte falsch ausgestellt wurde und dies rechtzeitig der FIBCO / Justiz gemeldet wurde.
(5) Gegen interne Disziplinarmaßnahmen besteht kein Anspruch auf ein Rechtsverfahren.

Neu:

(1) Wenn gegen die Dienstvorschriften verstoßen wird, haben die Aufsichtsstellen der jeweiligen Behörden das Recht, Disziplinarstrafen zu verhängen.
(2) Die internen Bußgelder dürfen maximal 100.000$ betragen. Diese Summe darf nicht überschritten werden, selbst wenn gegen mehrere Vorschriften verstoßen wurde.
(3) Die Bußgelder dürfen nicht für die Eigenbereicherung verwendet werden.
(4) Disziplinarstrafen werden auch verhängt, wenn ohne Vorsatz eine Strafakte falsch ausgestellt wurde und dies rechtzeitig der FIBCO / Justiz gemeldet wurde.
(5) Ein Beamter darf nicht erneut eine Disziplinarstrafe erhalten sollte dies in der selben Situation passieren
(6) Gegen interne Disziplinarmaßnahmen besteht kein Anspruch auf ein Rechtsverfahren. Außer es wird gegen (2), (3) und (5) und verstoßen wird.
StPO §2 - Rechte des Beklagten & StPO §5 Abs. 1 - Ermittlungsverfahren

StPO §2 - Rechte des Beklagten

Neu:

(9) Sollte man bei einer FIBCO/Justiz Befragung die ihm zu Last gelegten Tatvorwürfe und oder ihm nicht zur Last gelegten Straftaten gestehen. Wird dies als Geständnis und somit als Beweis gewertet und verwendet.

StPO §5 Abs. 1 - Ermittlungsverfahren

Neu:

(e) Eine Befragung Seitens der FIBCO und Justiz wird als Rechtskräftig und als möglichen Beweis gewertet sobald der Befragte über seine Rechte in einer Befragung in Kenntnis gesetzt wurde. Diese lauten wie folgt:

FIBCO:

Das ist eine Offizielle FIBCO Befragung zu ihrer und unserer Sicherheit läuft unsere Bodycam. Sie werden zu den ihnen zur Last gelegten Tatvorwürfe und Tathergang befragt. Alles was sie sagen kann und wird gegen sie verwendet werden. Sie müssen sich nicht äußern und oder können die Befragung auch ganz verweigern.

Justiz:

Dies ist eine Offizielle Befragung der Justiz zu ihrer und unserer Sicherheit läuft unsere Bodycam. Sie werden zu den ihnen zur Last gelegten Tatvorwürfe und Tathergang befragt. Alles was sie sagen kann und wird gegen sie verwendet werden. Sie müssen sich nicht äußern und oder können die Befragung auch ganz verweigern.
§1 Abs. IV StGB - Strafbarkeit

Alt: Begeht der Tatverdächtige mehrere Straftaten, so erhält er das Strafmaß für die schwerste Straftat, die anderen werden dennoch in der Akte aufgeführt.

Neu: Begeht der Tatverdächtige mehrere Straftaten, so erhält er das Strafmaß für die schwerste Straftat, die anderen müssen nicht in der Akte aufgeführt werden.
GG Art. 7

GG Änderung

+ CID


§14 Abs. IV BDG

(4): Das Ermitteln gegen Immunitätsträger steht unter Strafe, sofern der Immunitätsstatus vor der Ermittlung bekannt geworden und verifiziert worden ist.
StPO §5 Abs. 3

Alt:
(3) Erlangt ein Justizbeamter Informationen, die strafrechtlich relevant sind, so ist er dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Korruptionsabteilung des FIB mit den Ermittlungen zu betrauen.

Neu:
(3) Erlangt ein Justizbeamter strafrechtlich relevante Informationen, ist er verpflichtet, diese entweder der Korruptionsabteilung des FIB zu melden oder ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Korruptionsabteilung des FIB ist mit möglichen Ermittlungen zu betrauen.
StPO §5 Abs. 4

Alt:
(4) Bei angewiesenen Ermittlungen von seitens der Staatsanwaltschaft ist die ermittelnde Behörde verpflichtet, dem Folge zu leisten. Es gilt Abs. 1f

Neu:
(4) Bei angewiesenen Ermittlungen von seitens der Staatsanwaltschaft ist die ermittelnde Behörde verpflichtet, dem Folge zu leisten.
StGB §41.1

Alt: STGB §41 - Staatliches Eigentum
1. Besitzt Staatliches Eigentum (Waffen)
Haftstrafe: 3 ⭐️, Bußgeld: 50.000$

Neu: STGB §41 - Staatliches Eigentum
1. Besitzt Staatliches Eigentum (Waffen)
Haftstrafe: 3 ⭐️, Bußgeld: 50.000$, Waffenschein Entzug
JBeitrG §4 Abs.11

Alt:
Als nicht geeignet erscheint man in der Regel wenn einer der Punkte des §9 Abs.1-4 JBeitrG verwirklicht ist.

Neu:
gestrichen
StVO §8 Artikel 3

Alt:

1. Verkehrsberuhigte Bereiche: 50 km/h
2. Innerorts: 170 km/h
3. Außerorts: 250 km/h
4. Highway: 350 km/h
5. Freeway: 350 km/h

Neu:

1. Verkehrsberuhigte Bereiche: 50 km/h
2. Innerorts: 170 km/h
3. Außerorts: 250 km/h
4. Highway: Unbegrenzt
5. Freeway: Unbegrenzt
BDG §3 (9) (b)

Alt:

Die Eingabe der Strafe im PDA hat im folgenden Format zu erfolgen: Datum, Uhrzeit - Gesetzbuch, Paragraph, Absatz, Anmerkungen. Bei mehreren Verstößen gegen geltendes Recht sind sämtliche Strafen gesammelt auszustellen. Ausgenommen davon sind Haftbefehle und Beschlüsse
sie müssen wie Folgt eingetragen werden: FIBCO/StA Aktenzeichen.

Neu:

Die Eingabe der Strafe im PDA hat im folgenden Format zu erfolgen: Datum, Uhrzeit - Gesetzbuch, Paragraph, Absatz, Anmerkungen. Bei mehreren Verstößen gegen geltendes Recht sind sämtliche Strafen gesammelt auszustellen. Ausgenommen davon sind Haftbefehle und Beschlüsse
sie müssen wie Folgt *ausgestellt* werden: FIBCO, StA oder GOV Aktenzeichen.
StPO §2 Abs. 3 - Rechte des Beklagten

Alt:

Der Beschuldigte hat folgende Rechte, welche im Zeitraum nach Anlegen der Handschellen, jedoch spätestens vor der Verhaftung im Staatsgefängnis (vor dem Verschließen der Zelle) oder vor dem Betreten der Zellen des LSPD’s/SAHP’s/FIB’s, von einem Exekutivbeamten verlesen werden müssen, ohne dass der Beschuldigte dies fordert:

Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden. Ab 3 Wanteds haben Sie das Recht auf einen Anwalt, den Sie selbst benennen müssen. Wenn kein Anwalt verfügbar ist, wird Ihnen keiner gestellt. Die Judikative übernimmt der Exekutivbeamte. Haben Sie ihre Rechte verstanden?

Wenn ein Anwalt gewünscht:
Wenn ein Anwalt hinzugezogen wird, kann es länger als 25 Minuten dauern. Haben Sie dies verstanden?

Neu:

Der Beschuldigte hat folgende Rechte, welche im Zeitraum nach Anlegen der Handschellen, **jedoch spätestens vor dem Ausstellen der Strafakte sowie Bußgeld stattfinden muss und von einem Exekutivbeamten verlesen werden müssen, ohne dass der Beschuldigte dies fordert:**

Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet werden. Ab 3 Wanteds haben Sie das Recht auf einen staatlich anerkannten Anwalt, den Sie selbst benennen müssen. Wenn kein Anwalt verfügbar ist, wird Ihnen keiner gestellt. Die Judikative übernimmt der Exekutivbeamte. Wenn ein Anwalt hinzugezogen wird, kann es länger als 25 Minuten dauern. Haben Sie ihre Rechte verstanden?
Bußgeldkatalog - StGB §18

Aktuelles Gesetz:
§18.1 - Sperrgebiete


(1) Ein Sperrgebiet ist ein Bereich, auf dem das Fahren oder Betreten vollkommen untersagt ist.
(2) Dies ist eine ausgerufene Sperrzone, die von Exekutivbeamten, dem GOV oder von der NG ausgerufenen Zone, die nicht befahren, betreten oder überflogen werden darf.
(3)Das Ausrufen eines Sperrgebietes kann von der Exekutive, dem GOV oder der NG erfolgen.
(4)Die Einsatzkräfte sind berechtigt, nach akuter Bedrohungslage den Schusswaffengebrauch einzuleiten.
(5)Die Einsatzkräfte sind berechtigt, sofortige Festnahmen durchzuführen und die Personen für die Dauer des Einsatzes in Sicherung zu setzen, sodass der Einsatz nicht weiter gefährdet werden kann.
(6)Bei der Strafe wird unterschieden, ob diese von den Exekutivbehörden, GOV oder von der NG ausgerufen wurde.
(7) Bei einer Ausgerufenen Sperrzonen von einer Exekutivbehörden oder dem GOV wird dies als Betreten einer Sperrzone §18 bestraft.
(8) Streichen
 

Viktor Vladimir

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Gesetzesänderungen ab dem 18.05.2025
Alt:
Abs.2 Einen Häftling zu befreien, verlangt folgende Punkte:
  1. Er kann nur ab Fahndungslevel 4 (1std) befreit werden.,
Neu: Abs. 2 Einen Häftling zu befreien, verlangt folgende Punkte:
  1. Streichung
StGB §10.1

Alt:
§10 - Besitz illegaler Gegenstände

Strafbar macht sich derjenige, welcher im Besitz von mindesten einen der im folgenden genannten Gegenständen ist:

Schlüsselsatz
Tastensatz
gefälschte Papiere
USB-Stick mit Virus
Motor-Blocker
Papiere zum herstellen von Falschgeld
Falschgeld
Anti-Radar
Zutaten für Kokain
Suchbasis-Hack
Westen und Masken aller Staatsfraktionen
Cannabissamen
NG-Uniformen
Fahrzeug-Scanner

Neu:
§10 - Besitz illegaler Gegenstände

Strafbar macht sich derjenige, welcher im Besitz von mindesten einen der im folgenden genannten Gegenständen ist:

Schlüsselsatz
Personenscanner
gefälschte Papiere
USB-Stick mit Virus
Motor-Blocker
Papiere zum herstellen von Falschgeld
Falschgeld
Anti-Radar
Zutaten für Kokain
Suchbasis-Hack
Westen und Masken aller Staatsfraktionen
Cannabissamen
NG-Uniformen
Fahrzeug-Scanner
WaffG §1

Alt:
§1 - Waffenschein
(1) Um eine Waffe legal tragen zu dürfen, müssen Sie einen Waffenschein bei der Regierung erwerben.
(2) Die Regierung ist berechtigt Kriterien zur Ausstellung von Waffenscheinen zu erlassen.

Neu:
§1 - Waffenschein
(1) Um eine Waffe legal tragen zu dürfen, muss man im Besitz eines gültigen Waffenscheines sein. Dieser kann bei der Regierung erworben werden.
(2) Die Regierung ist berechtigt Kriterien zur Ausstellung von Waffenscheinen zu erlassen.


WaffG §9

Alt:
§9 - Waffenschein

(1) Wer in Los Santos eine Waffe besitzen möchte, muss im Besitz einer gültigen Waffenlizenz sein.
(2) Vor dem besitz einer Waffe muss eine Waffenlizenz bei der Regierung erworben werden.

Neu:
gestrichen
WaffG §3

alt:
(3) Handfeuerwaffen sind all jene, die mit einer Hand abgefeuert werden können, z.B. Pistole, Pistole Kaliber 50, Pistole Klassik, Panzerbrechende Pistole, Revolver sowie die Leuchtpistole (ausgenommen Taser)

neu:
(3) Handfeuerwaffen sind all jene, die mit einer Hand abgefeuert werden können, z.B. Pistole, Pistole Kaliber 50, Pistole Klassik, Panzerbrechende Pistole, Revolver, Taser sowie die Leuchtpistole.
WaffG §10 - Dienstwaffen

Alt:
(1) Beamten (ausgenommen EMS, LifeInvader sowie Regierungsbeamte) ist es erlaubt, die Waffen, welche in der jeweiligen Waffenkammer der Staatsorganisation zur Verfügung stehen (hierunter fällt auch die selbst gekaufte & gebaute “Heavy Sniper”, das “einzigartige Maschinengewehr” und die “Heavy Sniper Mk II”), je nach einzelner Bestimmung, im Dienst mit sich zu führen.

(2) Der Exekutivbeamte darf die selbst gekaufte & gebaute “Heavy Sniper”, das “einzigartige Maschinengewehr” und die “Heavy Sniper Mk II” in seinem privaten Fahrzeug und in seinem Haus lagern.

(3) Es ist verboten, staatliche Waffen (davon eingeschlossen auch Westen) weiterzugeben, zu verkaufen oder als Zivilist zu besitzen.

(4) Das Staatssekretariat, Minister und Gouverneure der Regierung dürfen bewaffnet sein. Für sie gelten dieselben Regelungen wie für die Exekutivbeamten. Sprich, alle legalen Waffen dürfen von ihnen verwendet werden.

(5) Beamte im Dienst dürfen Waffen ohne Seriennummer mit sich führen und haben Zeit bis zur Beendigung des Dienstes diese beim Tresen abzugeben.

Neu:
(6) Regierungsbeamte dürfen einen Tazer zur Selbstsicherung und Notunterstützung oder zur Festsetzung eines TVs bei sich führen.
§22 StPO - Freispruch

(1) Wird im Verlauf der Hauptverhandlung festgestellt, dass dem Angeklagten die ihm zur Last gelegte Tat nicht nachgewiesen werden kann oder dass er sie nicht begangen hat, so ist er durch Urteil freizusprechen.

(2) Ein Freispruch erfolgt insbesondere, wenn

1. die Beweislage keine zur Verurteilung ausreichende Sicherheit ergibt,
2. ein Rechtfertigungsgrund oder Schuldausschließungsgrund festgestellt wird,
3. sich nach Abschluss der Beweisaufnahme herausstellt, dass bereits vor Anklageerhebung ein Verfahrenshindernis bestand, das einer Verurteilung dauerhaft entgegensteht.

(3) Im Urteil sind die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe für den Freispruch darzulegen. Dabei ist auch auf die Beweislage und etwaige verbleibende Zweifel einzugehen.

(4) Ein Freispruch ist auch dann zu erlassen, wenn im Verlauf des Verfahrens festgestellt wird, dass während der Ermittlungen wesentliche strafprozessuale Vorschriften in einer Weise verletzt wurden, die die Rechte des Beschuldigten schwerwiegend beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn

1. Beweismittel unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften erlangt wurden,
2. Grundrechte des Beschuldigten verletzt wurden,
3. eine objektive, unabhängige und rechtsstaatliche Ermittlungsführung nicht gewährleistet war.

(5) Ergeht der Freispruch aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze im Sinne des Abs. 4, so ist eine erneute Strafverfolgung wegen derselben Tat unzulässig. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten eines Freigesprochenen gemäß Abs. 4 ist ausgeschlossen.
StPO §5 Abs. 6

Alt:
Nur der zuständige Gouverneur, Vizegouverneur, Justizminister, Stv. Justizminister und Generalstaatsanwalt kann einen Durchsuchungsbefehl ausstellen, wenn der schwere Verdacht auf Verdunkelung in einer Strafsache vorliegt. Dieser Befehl kann mündlich erfolgen, muss aber innerhalb von 24 Stunden begründet schriftlich nachgereicht werden. Die Anträge für Durchsuchungsbefehle werden vom FIB an die Regierung gestellt. Die Vollstreckung hat nur durch die Exekutivbehörden zu erfolgen. // Damit sind Razzien gemeint.

Neu:
Nur der zuständige Gouverneur, Vizegouverneur und Generalstaatsanwalt kann einen Durchsuchungsbefehl ausstellen, wenn der schwere Verdacht auf Verdunkelung in einer Strafsache vorliegt. Dieser Befehl kann mündlich erfolgen, muss aber innerhalb von 24 Stunden begründet schriftlich nachgereicht werden. Die Anträge für Durchsuchungsbefehle werden vom FIB an die Regierung gestellt. Die Vollstreckung hat nur durch die Exekutivbehörden zu erfolgen. // Damit sind Razzien gemeint.
BDG §24 Abs. 1

*Alt:*
Sobald ein TV in Handschellen gelegt wird, muss dieser nach 25 Minuten in Handschellen freigelassen werden. Sollte jedoch ein Anwalt verlangt werden, verfallen die 25 Minuten und er TV kann inhaftiert werden. Die 25 Minuten verfallen ebenfalls, wenn ein TV während einer Geiselnahme festgenommen wird.

*Neu:*
Sobald ein TV in Handschellen gelegt wird, muss dieser nach 25 Minuten in Handschellen freigelassen werden. Sollte jedoch ein Anwalt verlangt werden, verfallen die 25 Minuten und der TV kann inhaftiert werden.
 
Last edited:

Viktor Vladimir

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Gesetzesänderungen ab dem 20.05.2025
StGB §43

alt:
§ 43 - Strafbarkeit der Einflussnahme auf Richter

neu:
§ 45 - Strafbarkeit der Einflussnahme auf Richter
StGB §1 Abs. 1

alt:
(1) Strafbar macht sich derjenige, der gegen die geltenden Gesetze verstößt. Jeder, der sich strafbar macht, wird nach dem Straf- und Bußgeldkatalog bestraft. Ausgenommen davon sind Haftbefehle und Beschlüsse der Justiz.


neu:
(1) Strafbar macht sich derjenige, der gegen die geltenden Gesetze verstößt. Jeder, der sich strafbar macht, wird nach dem Straf- und Bußgeldkatalog bestraft. Ausgenommen davon sind Haftbefehle und Beschlüsse der Justiz, welche das Limit von 5 Wanteds und ein Bußgeld von $150.000 nicht überschreiten dürfen.
Straf-& Bußgeldkatalog: BtMG §2.1

Alt:
13.05 00:37 - BtMG §2.1 - Drogenhandel (An- & Verkauf) ⭐⭐⭐ 30.000$

Neu:
13.05 00:37 - BtMG §2.2 - Drogenhandel (An- & Verkauf) ⭐⭐⭐ 30.000$
Straf- & Bußgeldkatalog: BDG §8

Alt:
13.05 00:34 - BDG §8 - Vorteilsnahme & Vorteilsgewährung ☆☆☆☆☆ max. 50.000$

Neu:
13.05 00:34 - BDG §8 - Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung ☆☆☆☆☆ max. 50.000$
StGB §15 Pkt. 4

alt:
4) einen Beamten besticht.

neu:
4) einem Beamten einen Vorteil anbietet, verspricht oder gibt, damit er etwas tut oder unterlässt, was gegen seine Pflichten verstößt (Bestechung). Auch der Versuch ist strafbar.
BDG § 21 Haftbefehle / Beschlüsse Absatz. 11

(Alt)
Ein Haftbefehl kann ein Bußgeld, eine Haftstrafe, Entziehung einer Lizenz sowie eine Arbeitssperre nach BGB §19 (4) enthalten.


(Neu)
Ein Haftbefehl beinhaltet für:
Bürger: ein Bußgeld, eine Haftstrafe sowie die Entziehung einer Lizenz.
Beamte: ein Bußgeld, eine Haftstrafe, Entziehung einer Lizenz sowie eine Arbeitssperre nach BGB §19 (4).
verkehrsberuhigte Bereiche

verkehrsberuhigte Bereiche

A
lt:
Als verkehrsberuhigte Bereiche gelten die Bereiche um den Stadtpark, an allen Medical Departments, an allen Werkstätten und vor den Polizeidepartements.

Neu:
Als verkehrsberuhigte Bereiche gelten die Bereiche um den Stadtpark, an allen Medical Departments und vor den Polizeidepartements.
§2 VI JBeitrG

Alt:
Abs.6 Ein Rechtsanwalt hat das Recht, die Preise für seine Dienstleistungen bei einer Schadensersatzforderung gegenüber der Regierung selbst festzulegen, diese darf nicht über 30.000 $/h und 3h betragen.

Neu:
Abs.6 Ein Rechtsanwalt hat das Recht, die Preise für seine Dienstleistungen bei einer Schadensersatzforderung gegenüber der Regierung selbst festzulegen, diese darf nicht über 50.000 $/h und 5h betragen.
BDG §7

alt:

§7 Bestechung und Bestechlichkeit
(1) Wer einem Beamten einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, macht sich strafbar. Der Versuch ist strafbar.
(2) Ein Beamter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt oder verletzen würde, macht sich strafbar. Wird eine Bestechlichkeit erst festgestellt, nachdem der Beklagte aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, so ist er trotzdem nach dem vollen Strafmaß zu verurteilen. Der Versuch ist strafbar.

neu:
§7 Bestechlichkeit
Ein Beamter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, macht sich strafbar. Wird eine Bestechlichkeit erst festgestellt, nachdem der Beklagte aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, so ist er trotzdem nach dem vollen Strafmaß zu verurteilen. Der Versuch ist strafbar.
StGB §38

Alt:
§38 – Fischwilderei
Fischwilderei ist strafbar. Dies gilt ausschließlich für das Angeln in geschützten Gewässern. (Teich im Mirror Park)

Neu:
§38 – Fischwilderei
Fischwilderei ist strafbar. Dies gilt für das Angeln in gekennzeichneten Gewässern, hierunter zählt der Mirror Park Teich.
 
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