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Gojira Bukur

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Oct 10, 2022
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34
Gesetzesänderungen ab dem 28.01.2025

Streichung:
BDG § 22 NG-Fort Raid


(1) Die NG (Stabsoffiziere oder höher) ist während dem kompletten Prozess des Fort-Raid's befugt, die sofortige Tötung der TV's zu verordnen.

Anpassung Bußgeldkatalog StGB §12.3
Alt:

StGB §12.3 - ATM Raub ⭐☆ | 5.000$ pro ⭐

Neu:
StGB §12.3 - ATM Raub ⭐ | 5.000$

StPO §10 Berufungsverfahren
Alt
:
(1) Ein Berufungsverfahren kann nur gegen einen schriftlichen Strafbefehl (Beschluss oder Haftbefehl) eingeleitet werden, mit Ausnahme von Haftbefehlen durch StPO §6.

(2) Ein Antrag auf ein Berufungsverfahren kann von allen Prozessbeteiligten schriftlich begründet eingereicht werden.

(3) Die Berufung muss 48h nach dem Bekanntwerden des Strafbefehls bei der Justiz eingereicht (eingereicht ≠ bearbeitet) werden.

(4) Erstinstanzlich verantwortlich für Haftbefehle, Beschlüsse oder ähnliches ist der Richter und Oberamtsrichter. Der Supreme Court ist in zweiter Instanz (also im Berufungsverfahren zuständig).

(5) Das Urteil im Berufungsverfahren kann nicht höher ausfallen als das Urteil der ersten Instanz.

(6) Sollte im ersten Urteil ein Freispruch ergehen und das Berufungsverfahren zugelassen sein so gilt Abs. 5 nicht.

(7) Für die Normen in welchen fälschlicherweise noch ein Revisionverfahren erwähnt wird, gilt das Berufungsverfahren entsprechend.

(8)
a) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss ein Berufungsantrag bei der Justiz eingereicht werden. Die Mandatsübernahme ist gleichzeitig auch der Berufungsantrag.

b) Im Berufungsverfahren können die Beweise angefordert werden, welche dem Beschuldigten zur Last gelegt werden, sowie alle personenbezogenen Daten.

c) Es muss im Antrag enthalten sein, wann das Urteil aus der ersten Instanz vollstreckt werden sollte (Datum, Uhrzeit +-15min).

d) Die Absätze 2, 5, 6, 7 und 9 des §10 des Justizbeitreibungsgesetzes gelten entsprechend.

e) Sobald einer der Absätze 1-4 oder einer der Absätze 1-3 des §10 StPO nicht erfüllt oder auch nur zum Teil erfüllt sind kann die Justiz das Berufungsverfahren ablehnen.

Neu:
§ 10 - Berufungsverfahren

(1) Ein Berufungsverfahren kann nur gegen einen schriftlichen Strafbefehl (Beschluss oder Haftbefehl) eingeleitet werden, mit Ausnahme von Haftbefehlen durch StPO §6.

(2) Ein Antrag auf ein Berufungsverfahren kann von allen Prozessbeteiligten schriftlich eingereicht werden. Dieser muss begründet sein.

(3) Die Berufung muss 48h nach dem Bekanntwerden des Strafbefehls bei der Justiz eingereicht (eingereicht ≠ bearbeitet) werden.

(4) Erstinstanzlich verantwortlich für Haftbefehle, Beschlüsse oder ähnliches ist der Richter und Oberamtsrichter. Der Supreme Court ist in zweiter Instanz (also im Berufungsverfahren zuständig).

(5) Das Urteil im Berufungsverfahren kann nicht höher ausfallen als das Urteil der ersten Instanz.

(6) Sollte im ersten Urteil ein Freispruch ergehen und das Berufungsverfahren zugelassen sein so gilt Abs. 5 nicht.

(7) Für die Normen in welchen fälschlicherweise noch ein Revisionverfahren erwähnt wird, gilt das Berufungsverfahren entsprechend.

(8)
a) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss ein Berufungsantrag bei der Justiz eingereicht werden. Die Mandatsübernahme ist gleichzeitig auch der Berufungsantrag.

b) Im Berufungsverfahren können die Beweise angefordert werden, welche dem Beschuldigten zur Last gelegt werden, sowie alle personenbezogenen Daten.

c) Es muss im Antrag enthalten sein, wann das Urteil aus der ersten Instanz vollstreckt werden sollte (Datum, Uhrzeit +-15min).

d) Die Absätze 2, 5, 6, 7 und 9 des §10 des Justizbeitreibungsgesetzes gelten entsprechend.

e) Sobald einer der Absätze 1, 2, 3, 8a oder 8c nicht erfüllt oder auch nur zum Teil erfüllt sind kann die Justiz das Berufungsverfahren ablehnen.


Änderung StVO §24
Alt
:
(1) Die Exekutive ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer des Straßenverkehrs zu kontrollieren und dabei den Ausweis des Verdächtigen sowie die Fahrlizenz zu prüfen, sofern gegen ein oder mehrere Gesetze verstoßen wird.
(2) Das Entziehen einer Verkehrskontrolle ist nicht gestattet.
(3) Den Anhaltesignalen (Lautsprecherdurchsagen, Signalanlagen) der Exekutivkräfte ist Folge zu leisten. Das Fahrzeug ist unverzüglich an geeigneter Stelle abzustellen.
(4) Den Anweisungen der Exekutivbeamten ist stets Folge zu leisten.
(5) Die Fahrerflucht / Entziehung einer Verkehrskontrolle mit integriertem Anti Radar steht unter Strafe.
(6) Ein Verkehrsteilnehmer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor der Unfallverursacher die Exekutive in Kenntnis setzt, wird mit "Fahrerflucht" bestraft.

Neu:
(1) Ein Verkehrsteilnehmer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor der Unfallverursacher die Exekutive in Kenntnis setzt, wird mit "Fahrerflucht" bestraft.
(2) Die Exekutive ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer des Straßenverkehrs zu kontrollieren und dabei den Ausweis des Verdächtigen sowie die Fahrlizenz zu prüfen, sofern gegen ein oder mehrere Gesetze verstoßen wird.
(3) Die Fahrerflucht / Entziehung einer polizeilichen Maßnahmen mit integriertem Anti Radar steht unter Strafe.

Änderung im Bußgeldkatalog

StVO §24 Abs. 1 - Fahrerflucht ☆ | 10.000$
StVO §24 Abs. 2 - Fahrerflucht mit Anti-Radar ⭐⭐☆ | $20.000

StPO §5 Abs. 7 Ermittlungsverfahren

Neu:
a) Die höchste Instanz der Justiz (Justizminister, Leitung der Richterschaft und die Leitung der Staatsanwaltschaft) können, sofern nötig, die Geheimhaltung der Akte/n gegenüber der Justiz genehmigen.

Alt:
a) Die höchste Instanz der Justiz "Justizminister, Oberamtsrichter und Generalbundesanwalt" können, sofern nötig, die Geheimhaltung der Akte/n gegenüber der Justiz genehmigen.

JBeitrG §5 Abs. 2 Widerruf der Lizenz

Neu:
Die Leitung der Staatsanwaltschaft, Richter, die Leitung der Richterschaft und Justizminister sind dazu befugt bei Verstößen gegen Abs. 1 die Lizenz zu entziehen.

Alt:
Der Generalbundesanwalt, Richter, Oberamtsrichter und Justizminister sind dazu befugt bei Verstößen gegen Abs. 1 die Lizenz zu entziehen.

Steuerrecht § 14

ALT:
Abs. 3
Steuerrechtlich relevant sind vor allem folgende erwerbbare Unternehmen:
Clubs und Bars: $20.000
Friseure: $20.000
24/7-Geschäfte: $20.000
Tankstellen: $50.000
Kleidungs-/Schmuckgeschäfte: $50.000
Tattoo-Studios: $30.000
Waffenläden: $100.000
Autowerkstätten und Chiptuner: $150.000

NEU:
Abs. 3
Steuerrechtlich relevant sind vor allem folgende erwerbbare Unternehmen:
a) Clubs und Bars: $30.000/30d
b) Friseure: $30.000/30d
c) 24/7 Geschäfte: $30.000/30d
d) Tankstellen: $75.000/30d
e) Kleidungs und Schmuckgeschäfte: $75.000/30d
f) Tattoo Studios: $45.000/30d
g) Waffenläden: $150.000/30d
h) Autowerkstätten: $225.000/30d
i) Chiptuner: $250.000/30d
 
Last edited:
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