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Paul Nao der aller echte

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Apr 26, 2022
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Gesetzesänderung vom 24.08.2025
§1 Abs. II StPO

ALT:


Exekutivbeamte haben das Recht, Führerschein, Wassertransport Lizenz, Luftverkehrs Lizenz und Waffenlizenzen im Sinne des Bußgeldkataloges einzuziehen, sowie persönlichen Besitz (mögliche Beweismittel) zu beschlagnahmen und im Anschluss zu vernichten.

NEU:

Exekutivbeamte haben das Recht, Führerschein, Wassertransport Lizenz, Luftverkehrs Lizenz und Waffenlizenzen im Sinne des Bußgeldkataloges einzuziehen. Zudem kann persönlicher Besitz (mögliche Beweismittel) beschlagnahmt und im Anschluss zu vernichtet werden, sofern die Person im Staatsgefängnis inhaftiert wird oder in absehbarer Zeit inhaftiert werden soll.

§10 Abs. I StPO

ALT:


Ein Berufungsverfahren kann nur gegen einen Beschluss oder Haftbefehl eingeleitet werden, mit Ausnahme von Haftbefehlen durch StPO §6.

NEU:

Ein Berufungsverfahren kann nur gegen einen Beschluss, Haftbefehl oder sonstige richterliche Urteile eingeleitet werden, mit Ausnahme von Haftbefehlen durch StPO §6.

Hinzugefügt §5 Abs. III JbeitrG

a) Sollte ein Mitglied des Rechtswesens eine Straftat begehen, die als nicht geringfügig angesehen wird, findet eine Gerichtsverhandlung statt oder ein Beschluss, in der über den Entzug der Anwaltslizenz geurteilt wird.

b) Sollte ein Mitglied des Rechtswesens festgenommen werden, so kann es, sofern es nicht im Beamtenverhältnis steht, regulär inhaftiert werden. Die Justiz muss von der Festnahme zeitnah unterrichtet werden.

c) Ein Richter, der Oberamtsrichter und der Justizminister können bei begründeten Verdacht auf den Missbrauch der Anwaltslizenz, in den b) genannten Fällen eine vorläufige Entziehung anordnen. Der in a) genannte Gerichtsprozess findet trotzdem regulär statt. Die Anwaltslizenz muss nach dem Prozess dem Beschuldigten wiedergegeben werden, sofern es das Gericht nicht anders angeordnet hat. Eine vorläufige Entziehung der Anwaltslizenz gilt nicht als Verurteilung.
  1. §18 - Unerlaubtes Betreten von Sperrzonen/Militärischen Gelände Alt

    Die Sperrzonen lauten wie folgt:

    LSPD (Sperrzone) : alle Innenräume außer der Halle SWAT Garage inkl. Dach Parkplatz Waffenkammer

    SAHP (Sperrzone) : alle Innenräume außer der Halle Dach Abschlepphof-Parkplatz, Feuerwache Parkplatz Waffenkammer

    FIB (Sperrzone) : Aus Sicht vom Haupteingang: -Das rechte Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach. -Das linke Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach. -Alle Besucher müssen vor dem HQ warten und dürfen das Gelände des HQs nur in Begleitung eines FIB-Agenten betreten. -Das Befahren und Parken von Fahrzeugen im eingezäunten Bereich des FIB-HQs ist verboten.

    Regierung (Sperrzone) : alle absperrbaren Innenräume außer in Begleitung von GOV-Mitarbeitern Dach Garage Grünflächen (nur für Fahrzeuge) Alle Etagen über dem Erdgeschoss

    EMS (Sperrzone) : Arbeitsbereich (alles hinter den Tresen) Dach Mitarbeiterparkplatz Grünfläche SG: alles was eingezäunt ist und alles ab der 1. Türe hinter dem Warteraum

    Lifeinvader (Sperrzone) : alle absperrbaren Innenräume Dach des Lifeinvader, sowie das Dach des ggü. liegenden Gebäudes Mitarbeiterparkplatz Grünflächen

    Nationalgarde (Militärisches Gelände) : das gesamte Fort Zancudo

    Neu

    Die Sperrzonen lauten wie folgt:

    LSPD (Sperrzone) : alle Innenräume außer der Halle SWAT Garage inkl. Dach Parkplatz Waffenkammer

    SAHP (Sperrzone) : alle Innenräume außer der Halle Dach Abschlepphof-Parkplatz, Feuerwache Parkplatz Waffenkammer

    FIB (Sperrzone) : Aus Sicht vom Haupteingang: -Das rechte Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach. -Das linke Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach. -Alle Besucher müssen vor dem HQ warten und dürfen das Gelände des HQs nur in Begleitung eines FIB-Agenten betreten. -Das Befahren und Parken von Fahrzeugen im eingezäunten Bereich des FIB-HQs ist verboten.

    Regierung (Sperrzone) : alle absperrbaren Innenräume außer in Begleitung von GOV-Mitarbeitern Dach Garage Grünflächen (nur für Fahrzeuge) Alle Etagen über dem Erdgeschoss

    EMS (Sperrzone) : Arbeitsbereich (alles hinter den Tresen) Dach Mitarbeiterparkplatz Grünfläche Innengebäude & Dach des Humane-Labs SG: alles was eingezäunt ist und alles ab der 1. Türe hinter dem Warteraum

    Lifeinvader (Sperrzone) : alle absperrbaren Innenräume Dach des Lifeinvader. Mitarbeiterparkplatz Grünflächen

    Nationalgarde (Militärisches Gelände) : das gesamte Fort Zancudo
 
Last edited:

Vincent Valentine

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Mar 10, 2022
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Gesetzesänderung vom 10.10.2025

JBeitrG §2 Abs 6

Alt:
Ein Rechtsanwalt hat das Recht, die Preise für seine Dienstleistungen bei einer Schadensersatzforderung gegenüber der Regierung selbst festzulegen, diese darf nicht über 50.000 $/h und 5h betragen.

Neu:

1)Ein Rechtsanwalt hat das Recht, die Preise für seine Dienstleistungen bei einer Schadensersatzforderung gegenüber der Regierung selbst festzulegen, diese darf nicht über 50.000 $/h und 5h betragen.

2)Anwaltliche Tätigkeiten im SG können der Regierung in Rechnung gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind und sich an die Tarifliche Staffelung gehalten wurde.

a. Voraussetzungen.

Die Abhandlung ist über die gesamte Dauer mittels Bodycam lückenlos zu dokumentieren. Ein entsprechender Bodycam-Nachweis über die komplette Dauer der Abhandlung.

b. Tarifliche Staffelung für Leistungen im SG

eine halbe Stunde - $35.000
eine Stunde - $70.000
zwei Stunden - $140.000
drei Stunden - $210.000

An die tarifliche Staffelung ist sich bei Rechnungen zur Vergütung für Leistungen im SG zu halten
 

Vincent Valentine

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Mar 10, 2022
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Gesetzesänderung vom 10.10.2025

§4 Abs. VI JbeitrG

Alt
: Organisationsanwälte dürfen nur Beamte und Soldaten vertreten. Für die Arbeit als Organisationsanwalt erhalten diese kein Honorar.

Neu: Organisationsanwälte dürfen nur Beamte und Soldaten vertreten. Für die Arbeit als Organisationsanwalt erhalten diese kein Honorar. Sollte ein Organisationsanwalt das Mandat eines Beamten übernehmen, so kann er den Mandanten bis zum endgültigen Abschluss des Falles (inklusive Berufungsverfahren) vertreten, selbst wenn der Mandant während des Falles, jedoch nach der Mandatsübernahme, aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde.

§1 (6) StPO
Alt: Begeht der Tatverdächtige mehrere Straftaten, so erhält er die Geldstrafe für die schwerste Straftat, die anderen werden dennoch in der Geldstrafe aufgeführt. Eine Ausnahme stellen Haftbefehle und Beschlüsse dar, Geldstrafen aus Haftbefehlen bzw. Beschlüssen fassen die einzelnen Verstöße zusammen und sind zusammengefasst auszustellen.

Neu: Begeht der Tatverdächtige mehrere Straftaten, so erhält er die Geldstrafe für die schwerste Straftat, die anderen müssen nicht in der Geldstrafe aufgeführt werden. Eine Ausnahme stellen Haftbefehle und Beschlüsse dar, Geldstrafen aus Haftbefehlen bzw. Beschlüssen fassen die einzelnen Verstöße zusammen und sind zusammengefasst auszustellen.

Lizenzen müssen unabhängig davon, ob es teil der schwersten Straftat ist, entsprechend dem Straf & Bußgeldkatalog entzogen werden.

StGB 24 Amtsanmaßung

Alt: §24 - Amtsanmaßung Strafbar macht sich, wer sich als Beamter ausgibt, oder Tätigkeiten der Beamten ausführt, ohne im Beamtenverhältnis zu stehen. Als Beamter ist es nicht gestattet, sich als Mitglied einer anderen Staatlichen Organisation auszugeben. Ausgenommen sind hierbei (nach BDG §1.3 / §1.4) zivile und verdeckte Ermittler.

Neu: Strafbar macht sich, wer sich als Beamter ausgibt, oder Tätigkeiten der Beamten ausführt, ohne im Beamtenverhältnis zu stehen. Als Beamter ist es nicht gestattet, sich als Mitglied einer anderen Staatlichen Organisation, oder sich eines anderen Amtes auszugeben. Ausgenommen sind hierbei (nach BDG §1.3 / §1.4) zivile und verdeckte Ermittler.

§18 StGB LSPD Sperrzonen

Alt: LSPD (Sperrzone) : alle Innenräume außer der Halle SWAT Garage inkl. Dach Parkplatz Waffenkammer

Neu: LSPD (Sperrzone) : alle Innenräume (einschließlich des Treppenhauses), alle umzäunten außenräume, SWAT Garage inkl. Dach und Parkplatz. Davon Ausgenommen ist die Lobby im Erdgeschoss des Hauptgebäudes.

WaffG | Munition genauer Definieren

Alt: §1 - Waffenschein Um eine Waffe legal tragen zu dürfen, muss man im Besitz eines gültigen Waffenscheines sein. Dieser kann bei der Regierung erworben werden.
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§4 - Legale Waffen (1) Als legale Waffen zählen alle Hieb und Stichwaffen (§3 Abs. 2 WaffG), alle Handfeuerwaffen (§3 Abs. 3 WaffG), alle Langwaffen (§3 Abs. 4 WaffG) und die dazugehörige Munition. Die Waffen sind nur dann legal, wenn sie über eine Seriennummer verfügen und nicht aus dem Bestand einer staatlichen Organisation sind (ausgenommen Beamte im Dienst gemäß §10 WaffG).

Neu: §1 - Waffenschein Um eine Waffe / Munition legal tragen zu dürfen, muss man im Besitz eines gültigen Waffenscheines sein. Dieser kann bei der Regierung erworben werden.
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§4 - Legale Waffen (1) Als legale Waffen zählen alle Hieb und Stichwaffen (§3 Abs. 2 WaffG), alle Handfeuerwaffen (§3 Abs. 3 WaffG), alle Langwaffen (§3 Abs. 4 WaffG) und die dazugehörige Munition. Die Waffen sind nur dann legal, wenn sie über eine Seriennummer verfügen und nicht aus dem Bestand einer staatlichen Organisation sind (ausgenommen Beamte im Dienst gemäß §10 WaffG)
 

Angus Newton

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Jun 21, 2022
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Gesetzesänderung vom 02.11.2025

    • Alt: §19 Arbeitsverhältnis & Arbeitssperre

      (1) Sobald gegen einen Beamten ermittelt wird, kann durch die Justiz eine Empfehlung an die jeweilige Organisationsleitung ausgesprochen werden. Die jeweilige Organisationsleitung kann im Anschluss über die Suspendierung des Mitarbeiters entscheiden.

      (2) Wird ein Beamter verurteilt, muss das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden, ausgenommen bei einem Revisionsverfahren nach “StPO §10 Revisionsverfahren”.

      (3) Bei der Durchführung des Haftbefehls muss dieser dem Organisationsleiter und seinen Stellvertretern vorgelegt werden.

      (4) Der Straftäter erhält ein Wiedereinstellungsverbot bei allen Staatsorganisationen je nach Schwere der begangenen Straftat mit folgender Strafregelung: Pro erhaltener Hafteinheit (Wanteds) werden 3 Tage Wiedereinstellungsverbot ausgestellt.

      (5) Der betroffene Beamte kann einen Rechtsanwalt beauftragen und eine Reduzierung der Arbeitssperre vor Gericht einklagen.

      (6) Aufgabe der Justiz ist die Prüfung und Auswertung der Klage. Reduzierungen sind nur durch den Gouverneur, Vizegouverneur, Justizminister oder die Richterschaft möglich.

      (7) Wenn es bei einem Revisionsverfahren gegen den Haftbefehl zu einer Gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung kommt, werden die Tage der Arbeitssperre ab dem Aussprechen des Haftbefehls bis zur neu Ausstellung abgezogen.

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      Neu: §19 Arbeitsverhältnis & Arbeitssperre

      (1) Sobald gegen einen Beamten ermittelt wird, kann durch die Justiz eine Empfehlung an die jeweilige Organisationsleitung ausgesprochen werden. Die jeweilige Organisationsleitung kann im Anschluss über die Suspendierung des Mitarbeiters entscheiden.

      (2) Wird ein Beamter verurteilt, muss das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden, ausgenommen bei einem Revisionsverfahren nach “StPO §10 Revisionsverfahren”.

      (3) Bei der Durchführung des Haftbefehls muss dieser dem Organisationsleiter und seinen Stellvertretern vorgelegt werden.

      (4) Der Straftäter erhält ein Wiedereinstellungsverbot bei allen Staatsorganisationen je nach Schwere der begangenen Straftat mit folgender Strafregelung: Pro erhaltener Hafteinheit (Wanteds) werden 72 Stunden Wiedereinstellungsverbot ausgestellt. Der Ablauf eines Wiedereinstellungsverbot endet mit dem Ablauf der Angegeben Uhrzeit und des Datums.

      (5) Der betroffene Beamte kann einen Rechtsanwalt beauftragen und eine Reduzierung der Arbeitssperre vor Gericht einklagen.

      (6) Aufgabe der Justiz ist die Prüfung und Auswertung der Klage. Reduzierungen sind nur durch den Gouverneur, Vizegouverneur, Justizminister oder die Richterschaft möglich.

      (7) Wenn es bei einem Revisionsverfahren gegen den Haftbefehl zu einer Gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung kommt, werden die Tage der Arbeitssperre ab dem Aussprechen des Haftbefehls bis zur neu Ausstellung abgezogen.

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      NEUFASSUNG StGB §36 Verjährung :

      (1) Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf eines gesetzlich definierten Zeitraumes die Behörden die Möglichkeit verlieren, eine Straftat gerichtlich durchzusetzen, obwohl dieser rechtlich gesehen weiterhin besteht. Die Verjährungsfrist startet, wenn ein Tatbestandsmerkamal erfüllt wurde.

      (2) Folgende Deliktgruppen Verjähren nach folgenden Frist ab Tatzeitpunk: a) Bei Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO): 24 Stunden. b) Bei Straftaten gemäß BtMG §2 - Regelung für Betäubungsmittel: 7 Tage. c) Bei Straftaten im Zusammenhang mit Korruption: 30 Tage. d) Für alle sonstigen Delikte: 72 Stunden, ausgenommen Straftaten in Abs. 3

      (3) Folgende Straftaten unterliegen einer besonderen Verjährungsfrist und verjähren nach 30 Tagen: a) §4.1 StGB b) §4.3 StGB c) §4.5 StGB d) § 25 StGB e) §27 StGB f) §30 StGB g) § 16 StGB

      (4) Ein Tat, welche durch Beschluss oder Haftbefehl bestraft wurde kann nicht mehr verjähren. Die Vollstreckung kann jedoch maximal 30 Tage nach Tatzeitpunkt geschehen.
 
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