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- May 30, 2026
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Uhrzeit: 02.06.2026 / 19:24
Beschwerdegrund:
BGB § 13 abs. 1 Der Einsatz tödlicher Gewalt ist gestattet, um eine akute Bedrohung für das eigene Leben oder des Lebens Dritter abzuwenden.
Was ist passiert?
Den Herrn mit der ID 66366 habe ich bereits vor den Schüssen auf der Straße beim Schwarzmarkt gesehen. Er hatte sein Fahrzeug einfach auf der Straße geparkt. Daraufhin habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er möglicherweise korrekt parken sollte (Screenshot vorhanden). Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein FIB-Fahrzeug. Zudem bestätigte er mir vor den Schüssen selbst, dass er FIB-Agent ist. Einige Zeit später kam er erneut vorbei und hat mich getötet.
Beschwerdegrund:
BGB § 13 abs. 1 Der Einsatz tödlicher Gewalt ist gestattet, um eine akute Bedrohung für das eigene Leben oder des Lebens Dritter abzuwenden.
Was ist passiert?
Den Herrn mit der ID 66366 habe ich bereits vor den Schüssen auf der Straße beim Schwarzmarkt gesehen. Er hatte sein Fahrzeug einfach auf der Straße geparkt. Daraufhin habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er möglicherweise korrekt parken sollte (Screenshot vorhanden). Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein FIB-Fahrzeug. Zudem bestätigte er mir vor den Schüssen selbst, dass er FIB-Agent ist. Einige Zeit später kam er erneut vorbei und hat mich getötet.