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- Aug 30, 2022
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Proof von 43968:
Zu Beginn des Videos ist es deutlich im Funk zu erkennen, dass wir ein rotes Fahrzeug verfolgten. Als wir kurzzeitig den Sichtkontakt verloren und wir uns dem ATM, welcher ausgeraubt wurde annahmen, kamen rote Fahrzeuge auf uns zu. Hierbei war unteranderem das Fahrzeug, welches wir zu Beginn verfolgten. Es wird im Clip nicht ersichtlich, warum wir das Fahrzeug verfolgten - als wir uns in der Nähe des Lifeinvaders aufhielten, kam das Fahrzeug zu uns und bedrohte uns in Form eines Schusscalls. Auf Grund der Tatsache, dass der Fahrer des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt eine Waffe in der Hand hielt fühlten wir uns bedroht. Dadurch , dass sich mehrere Fahrzeuge, welche die selbe Farbe hatten der Verfolgungsjagt anschließen, konnten wir davon ausgehen, dass diese zu der verfolgten Person gehörten uns somit auch eine Gefahr für uns darstellten. Kurz am Rande, so sieht es das Gesetz vor:
1. Der Einsatz tödlicher Gewalt ist gestattet, um eine akute Bedrohung für das eigene Leben oder des Lebens Dritter abzuwenden.
2. Flüchtende Fahrzeuge können mittels Schusswaffe gestoppt werden, insofern von dem Fahrzeug eine potenzielle tödliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und durch einen Schuss keine Gefahr für Insassen eben jener Fahrzeuge besteht und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden bzw. nicht rechtzeitig zum Erfolg führen würden.
3. Auf die Insassen von Fahrzeugen kann nur gewirkt werden, wenn das Fahrzeug als Waffe genutzt wird, die Insassen eine akute Bedrohung darstellen oder das Fahrzeug durch die Insassen bewaffnet ist.
Dadurch, dass wir mehrmals während der Verfolgungsjagd gerammt wurden und Zivilisten zu Schaden gekommen sind, ist der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt gewesen. Im Normalfall hätte diese RP Situation nicht sanktioniert werden dürfen. Die RP Situation ist nicht von Beginn an zu sehen und somit kann auch nicht darüber geurteilt werden, ob es sich hierbei um DM handelt oder auch nicht. Es ist nicht ersichtlich ob eine Bedrohung für uns gegeben war oder auch nicht. Durch die lange Verfolgungsjagt, welche über 5 Minuten anhielt, lässt sich dies aber erahnen. Des weiteren hätte man die Frage ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war, sehr gut IC ausdiskutieren können.
Ich möchte ebenfalls zu dem folgenden Punkt etwas anmerken:
Durch das ständige Baiting, ständige generve von irgendwelchen Milchzähnen, ist es so gut wie unmöglich einen Clip von jeder Situation zu haben. Wenn ich mich im Dienst befinde und durch die Stadt fahre, könnte ich alle 10 Minuten einen Clip machen und im Forum hochladen. Dadurch muss man auch erstmal abschätzen, ob es sich lohnt in einer Situation einen Clip zu machen.
§ 12. Einsatz tödlicher Gewalt
1. Der Einsatz tödlicher Gewalt ist gestattet, um eine akute Bedrohung für das eigene Leben oder des Lebens Dritter abzuwenden.
2. Flüchtende Fahrzeuge können mittels Schusswaffe gestoppt werden, insofern von dem Fahrzeug eine potenzielle tödliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und durch einen Schuss keine Gefahr für Insassen eben jener Fahrzeuge besteht und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden bzw. nicht rechtzeitig zum Erfolg führen würden.
3. Auf die Insassen von Fahrzeugen kann nur gewirkt werden, wenn das Fahrzeug als Waffe genutzt wird, die Insassen eine akute Bedrohung darstellen oder das Fahrzeug durch die Insassen bewaffnet ist.
Dadurch, dass wir mehrmals während der Verfolgungsjagd gerammt wurden und Zivilisten zu Schaden gekommen sind, ist der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt gewesen. Im Normalfall hätte diese RP Situation nicht sanktioniert werden dürfen. Die RP Situation ist nicht von Beginn an zu sehen und somit kann auch nicht darüber geurteilt werden, ob es sich hierbei um DM handelt oder auch nicht. Es ist nicht ersichtlich ob eine Bedrohung für uns gegeben war oder auch nicht. Durch die lange Verfolgungsjagt, welche über 5 Minuten anhielt, lässt sich dies aber erahnen. Des weiteren hätte man die Frage ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt war, sehr gut IC ausdiskutieren können.
Ich möchte ebenfalls zu dem folgenden Punkt etwas anmerken:
Aufnahmepflicht bei Verhaftungen | Legale Orga-Regel § 5.6 | Die Mitarbeiter müssen jede Verhaftung auf Video haben |