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Gesetzesänderungen ab 05.12.2023
Änderung
BDG § 1.1 - Meldekette
Hinzugefügt
BDG § 14 - Umgehung von Strafprozessen
Änderung
BDG § 3 Abs. 5
Änderung
BDG § 19 - Arbeitsverhältnis & Arbeitssperre
Änderung
§ 23 - Bodycam
Hinzugefügt
BDG § 23 (7)
Hinzugefügt
GG Artikel 7
Hinzugefügt
Öffentliches Gesetzbuch
Änderung
GG - Artikel 3 (4)
Gesetzesänderungen ab dem 11.12.2023
Änderung
WaffG § 5 (1)
Hinzugefügt
StGB § 24 (3) - Amtsanmaßung
Änderung & Hinzugefügt
BDG § 3 - Dienstpflichten des Beamten
Änderung
StGB § 30 - Hausfriedensbruch
Gesetzesänderung ab dem 18.12.2023
Hinzugefügt
StGB § 1 - Keine Strafe ohne Gesetz
Änderung
StGB § 36 - Verjährung (Artikel 4)
Änderung
StGB § 18 (Bereich FIB)
Änderung
StGB § 25 - Terrorismus
Änderung:
StPO § 2 (7)
Änderung
BDG § 1.1 - Meldekette
Alt:
Die Meldekette ist wie folgt aufgestellt:
1) Judikative (Justiz)
2) LSPD / SAHP
3) Federal Investigation Bureau
Die Meldekette ist von unten nach oben zu lesen.
Neu:
Die Meldekette ist wie folgt aufgestellt:
1) Judikative (Justiz)
2) LSPD / SAHP
3) Federal Investigation Bureau
4) Eigene Organisation
Die Meldekette ist von unten nach oben zu lesen.
Hinzugefügt
BDG § 14 - Umgehung von Strafprozessen
(3) Beim falsch Ausstellen einer Akte (Wanteds, Geldstrafen, Lizenz Entzug, etc...), ist jeder Beamte dazu verpflichtet unverzüglich die Justiz dazu zu rufen. Sollte dem nicht nachgegangen werden, macht sich derjenige strafbar.
Änderung
BDG § 3 Abs. 5
Alt:
Jeder Beamte ist verpflichtet, seinen Dienstausweis in einer polizeilichen Maßnahme auf Anfrage zu zeigen.
a. Spezialeinheiten sind in Ausübung ihrer Tätigkeit davon ausgeschlossen, diese müssen ihre Dienstnummer nennen.
Dienstnummern sind vom Organisationsleiter festgelegte Nummern.
b. Infolge von Ermittlungen der Justiz müssen sich jedoch Spezialeinheiten und Beamte gegenüber dieser identifizieren.
Neu:
Jeder Beamte ist verpflichtet, seinen Dienstausweis in einer polizeilichen Maßnahme auf Anfrage zu zeigen.
a. Spezialeinheiten sind in Ausübung ihrer Tätigkeit davon ausgeschlossen, diese müssen ihre Dienstnummer nennen.
Dienstnummern sind vom Organisationsleiter festgelegte Nummern.
b. (die Änderung) Infolge von Ermittlungen der Justiz müssen sich alle Beamte, eingeschlossen Spezialeinheiten mit dem geforderten Mittel der Justiz identifizieren.
Änderung
BDG § 19 - Arbeitsverhältnis & Arbeitssperre
Alt:
Der Straftäter erhält ein Wiedereinstellungsverbot bei allen Staatsorganisationen je nach Schwere der begangenen Straftat mit folgender Strafregelung: Pro erhaltener Hafteinheit (Wanteds) werden 4 Tage Wiedereinstellungsverbot ausgestellt.
Neu:
Der Straftäter erhält ein Wiedereinstellungsverbot bei allen Staatsorganisationen je nach Schwere der begangenen Straftat mit folgender Strafregelung: Pro erhaltener Hafteinheit (Wanteds) werden 3 Tage Wiedereinstellungsverbot ausgestellt.
Änderung
§ 23 - Bodycam
(1) Jeder Beamte hat im Dienst stets eine voll funktionsfähige Bodycam mit sich zu führen.
(2) Die Bodycam muss jede Interaktion, von der Straftat bis zur Inhaftierung, mit einem Tatverdächtigen aufzeichnen. Darunter fallen auch Übergaben von Tatverdächtigen, Abtransporte oder Aktenausstellungen für andere Beamte.
(3) Sollte ein Tatverdächtiger übergeben werden, so haben beide beteiligten Parteien Ihre Bodycam zu speichern und den Namen oder die Dienstnummer des übergebenden bzw. übernehmenden Beamten zu erfassen.
(4) Sollte eine Bodycam einen Defekt aufweisen, bspw. fehlenden Ton, so kann auch ein Streifenpartner oder Mitbeteiligter seine Bodycam vorzeigen, um eine Situation aufzulösen.
(5) Eine Bodycamaufzeichnung muss 48 Stunden aufgehoben werden, bevor sie gelöscht werden darf.
(6) Sobald eine Bodycam innerhalb der 48 Stunden von der Justiz angefordert wurde, darf die Bodycam nicht gelöscht werden, bis der Fall geklärt ist.
Hinzugefügt
BDG § 23 (7)
Eine Person, die diplomatische Immunität gemäß Grundgesetz (Artikel 7) besitzt, muss dennoch die Bodycam gegenüber der Justiz übergeben. Die Immunität wird dadurch nicht automatisch aufgehoben.
Hinzugefügt
GG Artikel 7
Ausnahme gemäß BDG §23 (7)
Hinzugefügt
Öffentliches Gesetzbuch
Pressegesetz (PresseG)
Änderung
GG - Artikel 3 (4)
Alt:
Die Exekutive / Einsatzleitung kann vor Ort den Medien in kritischen, lebensgefährlichen Situationen den Zugang vorübergehend verweigern.
Neu:
Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Gesetzesänderungen ab dem 11.12.2023
Änderung
WaffG § 5 (1)
Alt:
Illegale Waffen sind: Jegliche Waffen ohne Seriennummer und Waffen einer staatlichen Organisation (ausgenommen Beamte im Dienst gemäß §10 WaffG).
Neu:
Illegale Waffen sind: Jegliche Schusswaffen ohne Seriennummer und Waffen einer staatlichen Organisation (ausgenommen Beamte im Dienst gemäß §10 WaffG).
Hinzugefügt
StGB § 24 (3) - Amtsanmaßung
(3) Das ausgeben als (Rechts)Anwalt, ohne staatlich anerkannt zu sein, ist strafbar.
Änderung & Hinzugefügt
BDG § 3 - Dienstpflichten des Beamten
(8)(Änderung) Gegenüber der Justiz besteht eine Auskunftspflicht über sämtliche Ermittlungen und Akten. §4 Befugnisse der Beamten.
(10)(NEU) Gegenüber der Justiz besteht eine Auskunftspflicht über sämtliche Protokolle. §4 Befugnisse der Beamten. Diese dürfen maximal 48 Stunden zurückliegen.
Änderung
StGB § 30 - Hausfriedensbruch
Alt:
(5) Nur Besitzer oder deren Weisungsbefugte können das Hausrecht wahren und somit Personen des Grundstückes verweisen. Ein Hausverbot gegen Personen kann nur erteilt werden, wenn die Person eine Straftat nach dem Straf und Bußgeldkatalog, psychische und physische Integrität StGB, Wirtschaftskriminalität StGB, Waffengesetz WaffG oder Betäubungsmittelgesetz BtMG begangen haben. Das Hausverbot gilt für maximal 24 Stunden, Personen, die sich in diesem Zeitraum aufhalten, machen sich strafbar.
Neu:
(5) Nur Besitzer oder deren Weisungsbefugte können das Hausrecht wahren und somit Personen des Grundstückes verweisen. Das Hausverbot gilt für maximal 24 Stunden, Personen, die sich dort in diesem Zeitraum aufhalten, machen sich strafbar.
Gesetzesänderung ab dem 18.12.2023
Hinzugefügt
StGB § 1 - Keine Strafe ohne Gesetz
(3) Personen mit Wanteds, welche vom staatlichen System verteilt wurden, können ohne ersichtliche Akten Eintragung inhaftiert werden.
Änderung
StGB § 36 - Verjährung (Artikel 4)
Die Straftaten:
Mord gemäß StGB §4.1
Körperverletzung mit Todesfolge gemäß StGB §4.3
Fahrlässige Tötung gemäß StGB §4.5
Terrorismus gemäß StGB §25
Geiselnahme gemäß StGB §27
Hausfriedensbruch gemäß StGB §30
verjähren nach 30 Tagen. Eine Begnadigung ist nicht möglich
Änderung
StGB § 18 (Bereich FIB)
FIB: Aus Sicht vom Haupteingang
Das rechte Gebäude. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
Das linke Gebäude gilt als öffentliches Gebäude mit Beschränkungen. Alle Besucher müssen beim Empfang warten und dürfen die Obergeschosse sowie Untergeschosse nicht betreten. Dazu zählen alle Innenräume und das Dach.
Das Befahren und Parken von Privat und Sharing Fahrzeugen im eingezäunten Bereich des FIB-HQs ist verboten. Zivile Personen haben die Möglichkeit auf dem Empfänger Parkplatz zu parken.
Änderung
StGB § 25 - Terrorismus
(2) Dieses gilt ebenfalls bei Überfällen auf einen Waffenkonvoi, Geldtransporter der Regierung und für Konvois jene welche die nationale Sicherheit betreffen.
Änderung:
StPO § 2 (7)
Alt:
Bei einem Verstoß nach §25 StGB (Terrorismus) findet §2 (2) StPO, sowie §2 (5) StPO keine Anwendung.
Neu:
Bei einem Verstoß nach StGB §25 findet StPO §2 (3), sowie StPO §2 (5) keine Anwendung.